Zum Inhalt springen

Institutionenökonomik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. März 2004 um 10:21 Uhr durch 141.76.1.122 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

1. Gegenstand

Institutionen im Sinne der IÖ sind Systeme von Regeln oder Normen (einschließlich der Mechanismen ihrer Durchsetzung). Definiert man Ökonomie als die Lehre von der Generierung gemeinsamer Vorteile durch Kooperation (was insbesondere die Entscheidungstheorie quasi ausklammert), so ergibt sich als Gegenstand der Institutionenökonomie die Wirkung von Institutionen auf die Ökonomie (im Sinne von Analyse und Design von Institutionen).

Beispiel: Rudi Ratlos möchte ein Auto besitzen und ist bereit dafür einen angemessenen Preis zu zahlen. Elli Pirelli möchte ihr Auto loswerden, wenn sie dafür einen angemessenen Preis bekommt. Somit könnte Rudi Ellis Auto kaufen (Preis ist offensichtlich kein Problem). Dann hätten beide Ihre Situation durch diese Kooperation verbessert (im Gegensatz zu vorher). Allerdings weiß Rudi nicht, ob der Wagen vielleicht schon nach wenigen Kilometern den Geist aufgibt (egal ob Elli um diese Schwächen weiß oder nicht). Da er keine Ahnung von Autos hat kann er dies nicht einschätzen und das Geschäft kommt nicht zustande. Somit können beide ihre Situation nicht verbessern.

Erlässt der Staat, welchem beide angehören, nun ein Gesetz, welches Rudi ein entsprechendes Rückgaberecht einräumt, so etabliert er damit eine Institution. Diese gibt Rudi nun ein sicheres Gefühl so, dass er das Geschäft eingeht was letztenendes zum Vorteil beider Parteien führt.
Somit hat eine Institution (in diesem Fall ein staatliches Gesetz) zur Realisierung eines gemeinschaftlichen Vorteils geführt.

Es kann allgemein gesprochen betrachtet werden: Wie wirken sich vorhandene Institutionen aus? Wie sollten neue Institutionen aussehen? Hieraus ergibt sich die Fragestellung: Wie (d.h. mit Hilfe welcher Institutionen) können welche ökonomischen Aktivitäten (von der Arbeitsgruppe bis hin zur kompletten Volkswirtschaft) am besten koordiniert werden (siehe 2.).

2. Koordination ökonomischer Aktivitäten

Die Koordination zwischen Anbieter und Nachfrager ist abhängig von der Organisationsform. Unter Organisation soll hier eine Institution sowie die beteiligten Personen verstanden werden. Es können folgende Koordinationsformen unterschieden werden:
a) Markt:

b) Hierarchie/Unternehmen:

  • feste Verträge (z. B. Arbeitsvertrag)
  • Koordination erfolgt über Weisungen (von Vorgesetzten zum Mitarbeiter)
  • der Koordinationsaufwand ist geringer als beim "Markt"

c) Kooperation

  • die Planbarkeit ist besser als beim Markt
  • die Flexibilität ist höher als bei der Hierarchie
  • Beispiele sind Absprachen (Kartelle), (Strategische) Allianzen, Virtuelle Unternehmen

Unternehmen existieren, weil der Gebrauch des marktlichen Preismechanismus mit Kosten verbunden ist. Diese lassen sich durch eine Koordination innerhalb eines Unternehmens vermeiden. Zu diesen Kosten zählen beispielsweise die Kosten für die Aushandlung von detaillierten Verträgen oder Kosten der Unsicherheit hinsichtlich der Zuverlässigkeit eines Lieferanten (z. B. Insolvenzrisiko beim Lieferanten).

Märkte existieren, weil die Integration von Aktivitäten in ein Unternehmen ihrerseits auch Kosten verursacht. Diese Kosten setzen einer zunehmenden Integration Grenzen (siehe auch X-Effizienz).

Mit der Frage der Koordination unternehmensübergreifender Lieferketten, die als übergeordnete (virtuelle) Organisationseinheit anzusehen sind, beschäftigt sich aus logistischer Sicht das Supply Chain Management (SCM). Theoretische Ansätze des SCM gründen wiederum teilweise auf der IÖ.

3. Literatur

Einige deutschsprachige Standardwerke der volkswirtschaftlichen Neuen Institutionenökonomik: Richter, Rudolf/Furubotn, Eirik : Neue Institutionenökonomik Erlei, Mathias/Leschke, Martin/Sauerland, Dirk: Neue Institutionenökonomik Voigt, Stefan: Institutionenökonomik