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Flaggoffizier

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Als Flaggoffizier wird ein hoher Offizier bei den Kriegsmarinen bezeichnet. Er ist meist der Kommandeur eines taktischen oder operativen Kriegsschiffverbandes mit einem Dienstgrad im Admiralsrang. Das Schiff, auf dem der Flaggoffizier und sein Stab fahren, wird als Flaggschiff bezeichnet.

Flaggoffiziere dürfen als Kommandozeichen eine eigene Flagge führen. Offiziere niedrigeren Dienstgrads führen statt dessen Doppelstander (auch Breitwimpel genannt), Stander oder Wimpel, wie in der unteren Hälfte des Bildes aus der Zeit der Kaiserlichen Marine dargestellt. Die Flaggen für den Admiral, den Vizeadmiral und den Konteradmiral haben sich seither nicht geändert.

In der Bundeswehr werden die höchsten Offiziere aller Teilstreitkräfte als Dienstgradgruppe der Generale und Admirale zusammengefasst, während die Bezeichnung Flaggoffiziere nur die Admirale der Deutschen Marine umfasst.