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Schulden

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Im Zivilrecht bezeichnet Schuld die Verpflichtung zur Erbringung einer Leistung, im Regelfall ist das die Zahlung eines Geldbetrags, den man sich zuvor ausgeliehen hat (Darlehen oder Kredit). Der Schuldner, der einen Kredit in Anspruch nimmt, schuldet dem Gläubiger die Rückzahlung des Betrags, der damit zur Forderung wird. Schuldner kann eine Privatperson ebenso wie ein Privatunternehmen oder der Staat sein (Staatsschulden). Die regelmäßige Rückzahlung wird Schuldendienst genannt.

Von Überschuldung spricht man, wenn die Schulden des Kreditnehmers sein veräußerbares Vermögen bzw. pfändbares Einkommen übersteigen. Sie ist gegeben, wenn die Zahlungsverpflichtungen einer natürlichen Person durch Veräußerung ihres verwertbaren Vermögens (Zwangsvollstreckung) und Lohn-/Gehaltspfändung in den folgenden 6 Jahren voraussichtlich nicht getilgt werden können. In einer solchen Situation besteht die Möglichkeit, ein Insolvenzverfahren mit einer gerichtlichen Zahlungs-Entpflichtung (Schuldenbefreiung) nach einer sechs Jahre dauernden Treuhandzeit ("Wohlverhaltensperiode") zu beantragen. Hilfestellung bieten Rechtsanwälte oder landesrechtlich anerkannte Insolvenzberatungsstellen (Schuldnerberatung oder Resolvenzberatung).

Die Tatsache, dass Schulden in der Regel verzinst werden, kann eine Schuldenfalle darstellen, wenn trotz regelmäßiger Zahlung die Schulden nicht wesentlich abgebaut werden. In früheren Zeiten gerieten Dauerschuldner auf diese Weise in Leibeigenschaft und Sklaverei und in manchen Ländern sind Schulden erblich, sodass ganze Familien über mehrere Generationen hinweg dieser Leibeigenschaft bzw. Sklaverei gehalten werden.

Kritiker meinen, das Nord-Süd-Wohlstandsgefälle sei darin begründet, dass sich die ärmeren Staaten in einem Schuldverhältnis zu den reicheren befinden und trotz ständiger Leistungen (z.B. durch Lieferung von Agrarprodukten) der Schuldenfalle nicht entkommen zu können. Verschärfend komme hinzu, dass ihnen auch die Möglichkeit verstärkte Ausfuhren verschlossen bleibt, weil die Industiestaaten die Importe auf Agrarprodukte beschränken (z.B. die EU auf Bananen-Importe),

Als Beispiel für einen so ausgebeuteten Staat wird unter anderem Argentinien angeführt, welches 1976 eine Staatsschuld von etwa 8 GUSD hatte, bis zum Jahre 2001 etwa 200 GUSD an Schuldendienst leistete und danach immer noch Schulden in der Höhe von 160 GUSD hatte.

Zitat

"Willst du den Wert des Geldes erkennen, versuche, dir welches zu borgen." - Benjamin Franklin

Siehe auch

Finanzierung · Finanzwesen · Banken · Insolvenz · Debitismus · Finanzskandal