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Landkreis Osterburg

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Der Landkreis Osterburg ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Sachsen, später Sachsen-Anhalt und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1816 und 1994.

Der Landkreis Osterburg umfasste am 1. Januar 1945:

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Kreis Osterburg im Regierungsbezirk Magdeburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet.

Das Landratsamt war in Osterburg.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Osterburg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Osterburg entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Magdeburg, Regierungsbezirk Magdeburg.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

Im Zuge der Neugliederung der Verwaltungseinheiten der DDR wurde der Landkreis Osterburg 1952 in die beiden Kreise Osterburg und Seehausen geteilt. 1965 kam Seehausen allerdings wieder zum Kreis Osterburg.

Bundesrepublik Deutschland

Der Landkreis Osterburg wurde zum 1. Juli 1994 aufgelöst und dem neugebildeten Großkreis Stendal angegliedert. Die Stadt Arendsee mit Umland schloss sich dem Altmarkkreis Salzwedel an.

Kommunalverfassung

Die Landkreis Osterburg gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Arendsee, Osterburg, Seehausen i./Altmark und Werben a./Elbe führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden bis heute beibehalten.