Tiertransport





Unter Tiertransport (oder auch Viehtransport) versteht man im Sinne der deutschen Tierschutztransportverordnung den Transport von lebenden Wirbeltieren mithilfe von Kraftfahrzeugen oder anderen Triebvorrichtungen zu wirtschaftlichen Zwecken.
Allgemeine Situation
Die Anlässe für den Transport lebender Tiere sind unterschiedlicher Art. Es handelt sich sowohl um Zucht-, Mast- oder Schlachttiere, aber auch um solche, die für Tierversuche bestimmt sind, oder um Zoo- und Zirkustiere.
Das Schienenverkehrsunternehmen DB Cargo stellte zum 1. April 2001 den Transport lebender Tiere auf der Schiene ein.[1]
Gründe für Lebendtransporte
Die Gründe für Lebendtransporte sind unterschiedlicher Art.
- EU-Agrarsubventionen
Die Agrarsubventionen führen zu einer Überproduktion von Tieren, die dann in Länder mit größerer Nachfrage transportiert werden. - Importzölle
Durch den Erlass von Importzöllen wird die Einfuhr von Kälbern in die EU gefördert. - Spezialisierung
So wie allgemein in der Wirtschaft Arbeitsplätze oft in sog. Billiglohnländer verlegt werden, so werden in der Agrarwirtschaft die Tierzucht und -haltung häufig in die Regionen Europas verlagert, in denen Futter- und Lohnkosten gering und die Tierschutzstandards niedrig sind. Auf der anderen Seit spezialisieren sich insbesondere in der Schweinehaltung viele Betriebe auf reine Aufzucht- oder auf reine Masttätigkeiten. - Zentralisierung
Immer mehr Großschlachthöfe entstehen, gegen die kleinere Betriebe in den jeweiligen Regionen nicht konkurrieren können und geschlossen werden. Dadurch verlängern sich die Transportstrecken. - Sonstige Gründe
Es werden z. B. lebende Tiere in Länder transportiert, damit sie dort gemäß den religiösen oder traditionellen Riten (Schächten) des Landes getötet werden. Es werden auch Masttiere in Länder transportiert (z. B. Spanien), in denen Haltungsformen erlaubt sind, die in Ländern mit strengeren Vorschriften verboten sind (z. B. Deutschland).
Gesetzliche Bestimmungen
Innerhalb der EU gilt die Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport. Diese Richtlinie sieht eine Höchstdauer je Transport von acht Stunden vor, die jedoch unter bestimmten Bedingungen (Spezialfahrzeuge, Pausen-/Versorgungsintervalle) unbegrenzt verlängert werden kann. 1997 wurde die EU-Richtlinie in Deutschland als Tierschutztransport-Verordnung umgesetzt. Je nach Tierart dürfen die Fahrzeuge ein bis fünf Ladeebenen haben: z. B. Pferde einstöckig, Rinder zweistöckig, Schafe und Kälber dreistöckig und Jungtiere (Lämmer, Kälber, Ferkel) vier- oder fünfstöckig. Tiergruppen dürfen nur bis zu einer bestimmten Stückzahl zusammen transportiert werden. So dürfen zum Beispiel nur 25 Kälber zusammengesetzt werden. Sollen mehr Tiere mit einem Transporter bewegt werden, so müssen sie durch eine feste Abtrennung getrennt werden.
Dauer der Transporte
Laut EU-Richtlinie 1/2005 darf der Transport zu einem Schlachtbetrieb höchstens acht Stunden betragen. Abweichungen von dieser Richtlinie sind möglich, soweit die Transportdauer aus unvorhersehbaren Umständen überschritten wird. Während Transporte von bis zu acht Stunden in Normalfahrzeugen erlaubt sind, sind für längere Transportzeiten Spezialfahrzeuge mit Tränkesystem und Ventilatoren vorgeschrieben.
Probleme und Kritik
Tierschützer beklagen, dass selbst bei Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Tiere während der Transporte große Qualen ertragen müssten. Sie litten während der Transporte an Erschöpfung, Dehydratation und Stress. Die Regelungen zum Tiertransport würden nur bei Transporten in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit greifen[2]. Private Transporte von Heimtieren seien nicht geregelt, wenn von allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzes und der Straßenverkehrsordnung abgesehen werde. Im Zusammenhang mit privaten Transporten von Heimtieren spielen Tiertransportboxen eine Rolle.
Einzelnachweise
- ↑ Meldung Aktuelles in Kürze. In: Eisenbahn-Revue International, Heft 5/2001, ISSN 1421-2811, S. 198.
- ↑ Schutz von Tieren beim Transport
Weblinks
- deutsche Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) (PDF-Datei; 49 kB)
- Schutz von Tieren beim Transport (HTML und PDF)