Duale Finanzierung
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Der Begriff Duale Finanzierung bringt zum Ausdruck, dass ein Krankenhaus in Deutschland eine doppelte Finanzierungsgrundlage hat. Die laufenden Kosten werden meist durch die Krankenkassen über die Pflegesätze getragen. Die Investitionskosten, die für ein Krankehaus anfallen, werden für die Krankenhäuser, die im Krankenhausplan enthalten sind, durch das jeweilige Bundesland übernommen.
Krankenhäuser, die nicht im Krankenhausplan sind, z.B. Rehabilitationskliniken werden nur über die Pflegesätze finanziert (Monistik). Die Pflegesätze haben somit auch die Investitionskosten zu berücksichtigen.