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Benutzer:Bambolea

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SilverFast® Software-Lizenzvertrag

Öffnen Sie das Software-Paket nicht und benutzen Sie die Software SilverFast nicht, bevor Sie den Inhalt dieses Lizenzvertrages gelesen und sich mit den Lizenzbestimmungen einverstanden erklärt haben! Sofern Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind, schicken Sie bitte die Software ungeöffnet und unverzüglich an die LaserSoft Imaging AG zurück!

SilverFast® ist ein Software-Paket, das Software und unterstützende Dokumentation für eine Methode enthält, eine Imagedatei für die spätere Produktion von Farbseparationen oder Druckdateien zu erstellen. Dies ist ein Lizenz- und kein Kaufvertrag. Die LaserSoft Imaging AG entwickelt(e) SilverFast® und hält sämtliche Rechte an der Software und deren Kopie:

1. Copyright (1) Der Lizenznehmer erkennt an, dass das Copyright der Software sowohl in Form des Quell- als auch des Objektcodes bei LaserSoft Imaging AG liegt. (2) Dokumentation und Software sind urheberrechtlich geschützt. Unbefugtes Benutzen, auch sämtlichen Bild- und Videomaterials, löst Schadenersatzansprüche aus.

2. Lizenz (1) LaserSoft Imaging AG erteilt dem Lizenznehmer eine zeitlich auf die Laufzeit des Lizenzvertrages beschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für die persönliche Nutzung des Objektcodes von SilverFast und der zu seiner Unterstützung gelieferten Dokumentation. (2) Diese Lizenz berechtigt zur Benutzung auf einem einzigen Rechner zur Zeit; für eine Mehrfachnutzung auf mehreren Prozessoren und/oder an verschiedenen Orten gleichzeitig sind mehrere Lizenzen erforderlich. (3) Der Lizenznehmer darf - außer einer Sicherungskopie zur eigenen Verwendung - weder Teile noch die Software als Ganzes kopieren. Gleiches gilt für die Dokumentation. (4) Die Software enthält vertrauliche Informationen; die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, die Software zu verändern, anzupassen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anders den Quellcode herauszufinden. (5) Die Software darf nicht vermietet, verpachtet, unterlizensiert oder verliehen werden. Die Weitergabe der Software bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung der LaserSoft Imaging AG. Die LaserSoftImaging AG wird die Zustimmung erteilen, wenn der Lizenznehmer eine schriftliche Erklärung des neuen Nutzers vorlegt, in der sich dieser gegenüber der LaserSoftImaging AG zur Einhaltung des für die Software vereinbarten Lizenzvertrages verpflichtet, und wenn der Lizenznehmer keine (Sicherungs-)kopie zurückbehält und gegenüber der LaserSoft Imaging AG schriftlich versichert, dass er alle Software-Originalkopien dem Dritten weitergegeben hat und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat.


3. Inkrafttreten und Dauer der Lizenz (1) Diese Lizenz tritt mit dem Tag in Kraft, an dem das Software-Paket geöffnet wird, und bleibt so lange in Kraft, bis der Lizenzvertrag von LaserSoft Imaging AG oder dem Lizenznehmer beendet wird. (2) Der Lizenzvertrag kann wie folgt beendet werden: (a) LaserSoft Imaging AG kann diese Lizenz durch schriftliche Benachrichtigung an den Lizenznehmer beenden, wenn der Lizenznehmer diesen Vertrag oder Teile von ihm verletzt. (b) Der Lizenznehmer kann diese Lizenz durch schriftliche Benachrichtigung an LaserSoft Imaging AG unter den Voraussetzungen von Nr. 4 beenden, wenn er gleichzeitig das geöffnete Software-Paket an LaserSoft Imaging AG zurückschickt, die Softwarekopie auf seinem Rechner und ggf. die zu Sicherungszwecken erstellte Kopie vernichtet.

4. Garantiebestimmungen (1) Die Software wird „so-wie-sie-ist“ ausgeliefert. LaserSoft Imaging AG gibt weder ausdrücklich noch implizit eine Garantie im Hinblick auf die Brauchbarkeit der Software für einen bestimmten Zweck oder daß die Software den Anforderungen des Lizenznehmers entspricht. Obwohl großer Entwicklungsaufwand betrieben wurde, kann keine Garantie für die Fehlerfreiheit der Software gegeben werden. (2) Die Software ist vom Lizenznehmer innerhalb von 14 Tagen auf erkennbare, erhebliche Mängel hin zu untersuchen. Diese sind LaserSoft Imaging AG schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel sind nach Entdeckung ebenfalls auf die gleiche Weise mitzuteilen. Anderenfalls gelten Software und Begleitmaterial als vorbehaltlos genehmigt. (3) Bei erheblichen Mängeln hat LaserSoft Imaging AG die Wahl, dem Lizenznehmer eine neue Version zukommen zu lassen (Ersatzlieferung) oder den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen (Nachbesserung). Gelingt es LaserSoft Imaging AG nicht, innerhalb dieser Frist die vertragsmäßige Nutzung des Programms zu ermöglichen, kann der Lizenznehmer wahlweise die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. (4) Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software zusammen mit der Empfangsbestätigung zurückzugeben. Die Kosten der Rücksendung trägt LaserSoft Imaging AG.

5. Haftungsbeschränkungen (1) Die LaserSoft Imaging AG haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit; nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von der LaserSoft Imaging AG übernommenen Garantie. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der LaserSoft Imaging AG der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. (3) Eine weitergehende Haftung der LaserSoft Imaging AG besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung der LaserSoft Imaging AG für anfängliche Mängel, soweit nicht die Voraussetzungen der Abs. 1, 2 vorliegen. (4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der LaserSoft Imaging AG.

6. Warenzeichen und Marken SilverFast sowie die in der Dokumentation erwähnten anderen Markennamen und -zeichen – auch anderer Firmen – sind (eingetragene) Warenzeichen von LaserSoft Imaging AG oder ihrer jeweiligen Inhaber. Die Benutzung dieser Namen, Markenzeichen, Dokumentationen, Screenshots etc. unterliegt der Zustimmung von LaserSoft Imaging AG bzw. deren Markeninhaber(n). Unbefugtes Benutzen löst Schadenersatzansprüche aus.

7. Ungültigkeit einer Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, gleich aus welchen Gründen, unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine ausfüllungsbedürftige Lücke ergeben, wird dadurch der Vertrag im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der ausfüllungsbedürftigen Lücke soll, ggf. auch rückwirkend, eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was gewollt war.

8. Änderungen des Vertrages Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

9. Anwendbares Recht Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

1996-2010 Copyright LaserSoft Imaging AG Germany • Luisenweg 6-8 • D 24105 Kiel