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Lehrstuhl

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Ein Lehrstuhl ist die planmäßige Stelle eines ordentlichen Professors an einer Hochschule, die mit personellen und finanziellen Mitteln zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in Forschung und Lehre ausgestattet ist. Grundlage für den Lehrstuhl ist der ratifzierte Haushaltsplan der jeweiligen Hochschule.

Der Professor, der einen Lehrstuhl innehat, ist dann der so genannte Lehrstuhlinhaber. Der Lehrstuhl bezieht sich auf ein bestimmtes Fachgebiet, also z.B. Lehrstuhl für Aerodynamik des Flugzeuges, das der Lehrstuhlinhaber gemeinsam mit seinen Assistenten bearbeitet.

Der Begriff Lehrstuhl wird meistens aber als Synonym für die Gesamtheit aller Angestellten und des Professors benutzt.

Ein Lehrstuhl gehört in der Regel zu einem Institut oder Seminar.