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Behandlungsaufklärung

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Bei der Selbstbestimmungsaufklärung ist zwischen der Behandlungs- und der Risikoaufklärung zu unterschieden.

Die Behandlungsaufklärung umfaßt die Erläuterung der Art der konkreten Behandlung (z. B. Medikation, Injektion, Operation oder Bestrahlung) und die Erläuterung der Tragweite des Eingriffs, also der Folgen, die aus der Sicht des Patienten für die Frage der Einwilligung ernsthaft ins Gewicht fallen können.

Die Risikoaufklärung beinhaltet die mit einer fehlerfreien, medizinischen Behandlung möglicherweise verbundenen Schädigungsrisiken. Hierzu gehören mögliche Eingriffskomplikationen oder sonstige schädliche Nebenfolgen des Eingriffs.

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