Erwachsener
Ein Erwachsener ist ein Mensch, der ein bestimmtes Alter überschritten hat und bei dem man deshalb davon ausgeht, dass er die volle körperliche und geistige Reife besitzt, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen.
Das erwachsene Individuum hat somit jene notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse erworben, die es in hohem Maße befähigen, die für sein Leben und Fortkommen notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Erwachsene bekommen im Vergleich mit Jugendlichen sowohl mehr Rechte als auch Verantwortung. Bei ihrem Alter wird generell angenommen, dass sie für sich selbst sorgen können. Mit dem Eintreten ins Erwachsenenalter oder je nach Gesetzgebung auch früher oder später können Rechte auf das Autofahren, das Trinken von Alkohol, das Rauchen, Auslandsreisen, das Wahlrecht, Geschlechtsverkehr oder die Heirat einhergehen.
Juristische Situation in Deutschland
Entgegen landläufiger Meinung wird man in Deutschland nicht mit dem Erreichen der so genanntenVolljährigkeit erwachsen. Zwar tritt mit Vollendung des 18. Lebensjahres das wichtigste Zeichen der Entwicklung des Menschen zum Erwachsenen ein, nämlich die volle Geschäftsfähigkeit, sowie einige wichtige andere Rechte wie die freie Bestimmung über den eigenen Aufenthaltsort und das uneingeschränkte aktive Wahlrecht.
Jedoch zeigt sich nicht nur dort, aber insbesondere im Strafrecht, dass unter 21-jährige Volljährige noch nicht in jedem Fall als Erwachsene gesehen werden, dass ihr Reifeprozess noch nicht abgeschlossen sein muss. Denn bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird dort geprüft, ob sie gemäß ihrer Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichzusetzen sind, also Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen muss, oder ob sie bereits die Reife eines Erwachsenen besitzen, also Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen muss.
Situation in Japan
In Japan wird man, anders als in vielen anderen Ländern, erst mit 20 Jahren erwachsen.
Siehe auch: Adoleszenz - Entwicklungsphase - Jugend - Kindheit - Neugeborenes - Säugling - Volljährigkeit