Bundestagswahl 2013
Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag wird – vorbehaltlich der Auflösung des Bundestages nach Artikel 63 oder Artikel 68 und vorbehaltlich der Verlängerung der Wahlperiode im Verteidigungsfall nach Artikel 115 h des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland – im September oder Oktober 2013 stattfinden.
Termin
Nach Artikel 39 des Grundgesetzes findet die Wahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach dem Zusammentritt des 17. Deutschen Bundestages statt. Der 17. Deutsche Bundestag trat am 27. Oktober 2009 zusammen. Demzufolge muss die Wahl, die an einem Sonntag oder Feiertag stattfinden muss (§ 16 Bundeswahlgesetz), am 1., 8., 15., 22., 29. September, 3. (Tag der Deutschen Einheit), 6., 13., 20. oder am 27. Oktober 2013 durchgeführt werden.
Der Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt; er tut dies in der Regel im Einvernehmen mit Bundes- und Landesregierungen. Falls die Wahl wieder am letzten oder vorletzten Sonntag im September stattfindet (wie 1969, 1998, 2002, 2005 und 2009), so wäre der 22. oder 29. September 2013 der Wahltag.
Wahlrecht
Nach einem Urteil[1] des Bundesverfassungsgerichtes muss bis zum 30. Juni 2011 das Bundeswahlgesetz geändert werden, um das für verfassungswidrig erklärte negative Stimmgewicht zu beheben.
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