Querungsanlage
Erscheinungsbild
Unter Querungsanlage (auch Querungshilfe) werden alle Maßnahmen verstanden, die die Überquerbarkeit von Fahrbahn für Fußgänger verbessern, indem die Fußgänger schneller, komfortabler und sicherer queren können. Folgende Maßnahmen stehen zur Verfügung:
Bauliche Maßnahmen
- Veränderung der Fahrbahnbreite durch Verschmälerung, Rücknahme der Fahrstreifenanzahl bzw. ein- oder beidseitige Verengung der Fahrbahn im Bereich der Querungsstellen,
- Vorziehen der Seitenräume,
- Fahrbahnteiler (z. B. Mittelstreifen/Mittelinseln),
- Teilaufpflasterungen auf der Strecke, Plateaupflasterungen, Bordsteinabsenkung bzw. *Teilaufpflasterungen in den Zufahrten von Anschlussknotenpunkten oder der gesamten Knotenpunktfläche,
- Gehwegüberfahrt an Anschlussknoten,
- nicht abgerückte Querungsanlagen an Knotenpunkten,
- Seitenstreifen vor Stellplätzen neben der Fahrbahn.
Betriebliche Maßnahmen
- Fußgängerüberwege (§26 StVO),
- LSA-Regelung (§37 StVO).
Zusätzliche Maßnahmen
- Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit / Geschwindigkeitsüberwachung,
- Erhöhung der Aufmerksamkeit vor und im Bereich der Querungsanlage, z. B. durch gelbe Blinklichter, Verkehrszeichen, Markierungen und/oder durch entsprechende Gestaltung.
Darüber hinaus gibt es Maßnahmen, die den Fußgänger- vom Fahrzeugverkehr (Kfz, aber durchaus auch Rad) räumlich trennen, wie Über- bzw. Unterführungen, die jedoch nur bei bestimmten topografischen Verhältnissen sinnvoll sind.