Zum Inhalt springen

Querungsanlage

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 31. August 2005 um 08:45 Uhr durch Andreas56 (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Unter Querungsanlage (auch Querungshilfe) werden alle Maßnahmen verstanden, die die Überquerbarkeit von Fahrbahn für Fußgänger verbessern, indem die Fußgänger schneller, komfortabler und sicherer queren können. Folgende Maßnahmen stehen zur Verfügung:

Bauliche Maßnahmen

  • Veränderung der Fahrbahnbreite durch Verschmälerung, Rücknahme der Fahrstreifenanzahl bzw. ein- oder beidseitige Verengung der Fahrbahn im Bereich der Querungsstellen,
  • Vorziehen der Seitenräume,
  • Fahrbahnteiler (z. B. Mittelstreifen/Mittelinseln),
  • Teilaufpflasterungen auf der Strecke, Plateaupflasterungen, Bordsteinabsenkung bzw. *Teilaufpflasterungen in den Zufahrten von Anschlussknotenpunkten oder der gesamten Knotenpunktfläche,
  • Gehwegüberfahrt an Anschlussknoten,
  • nicht abgerückte Querungsanlagen an Knotenpunkten,
  • Seitenstreifen vor Stellplätzen neben der Fahrbahn.

Betriebliche Maßnahmen

Zusätzliche Maßnahmen

    • Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit / Geschwindigkeitsüberwachung,
  • Erhöhung der Aufmerksamkeit vor und im Bereich der Querungsanlage, z. B. durch gelbe Blinklichter, Verkehrszeichen, Markierungen und/oder durch entsprechende Gestaltung.

Darüber hinaus gibt es Maßnahmen, die den Fußgänger- vom Fahrzeugverkehr (Kfz, aber durchaus auch Rad) räumlich trennen, wie Über- bzw. Unterführungen, die jedoch nur bei bestimmten topografischen Verhältnissen sinnvoll sind.