Bildungspolitik in Deutschland
Zur Bildungspolitik gehört die Verwaltung der Schulen und Hochschulen. Sie wird im wesentlichen auf Länderebene von den Kultusministerien wahrgenommen.
Laut Grundgesetz ist die Bildungspolitik Sache der Bundesländer. Dies hat dazu geführt, dass sich die Schulsysteme in Deutschland teilweise stark zwischen den SPD- und unionsregierten Bundesländern unterscheiden. Durch die regelmäßigen Kultusministerkonferenzen wird allerdings versucht, die wichtigsten Dinge einheitlich zu regeln. Dazu gehören unter anderem die Dauer der Schulferien und ihre Terminierung sowie die Aufteilung eines Schuljahres. Unterschiede gibt es allerdings bezüglich der Lehrpläne, Abschlussprüfungen am Gymnasium (siehe auch: Zentralabitur), der Anzahl von Schuljahren (12 oder 13 Jahre), dem Fächerangebot, den Schultypen (siehe auch: Gesamtschule) und beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule (siehe auch: Orientierungsstufe). Teilweise gibt es aber auch innerhalb eines Bundeslandes Unterschiede: So wird in einem Teil Baden-Württembergs als erste Fremdsprache Englisch unterrichtet, in der anderen Hälfte Französisch.
Ähnlich sieht es bei den Hochschulen aus: Unterschiede gibt es hier insbesondere bezüglich der Finanzierung und möglicher Studiengebühren.
Da die Bundesländer für die Bezahlung der Lehrer und Professoren sowie den Bau der Schulgebäude zuständig sind, spiegelt diese Bereiche oft auch die aktuelle finanzielle Lage des Bundeslandes wider.