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Akademischer Titel

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Ein akademischer Titel ist in Deutschland der "Prof." (Professor), nach einer erfolgreichen Habilitation und/oder der "Dr." (Doktor), nach einer erfolgreichen Promotion.

Der akademische Titel wird im Vergleich zum akademischen Grad immer Bestandteil des Nachnamens und muss im Personalausweis angegeben werden.

Der akademische Grad ist (in Deutschland) "nur" ein Abschluss, der allerdings in der Praxis seitens des Absolventen, oft in der Funktion eines Titels (z.B. auf Visitenkarten oder Briefköpfen) angegeben wird. Beispiele: Bachelor, Master, Magister Artium, Diplom, Diplom (FH), Ing. Grad., Privatdozent.