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Judenhut

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Der jüdische Spruchdichter Süßkind von Trimberg mit Judenhut (Codex Manesse, 14. Jh.)

Der Judenhut war eine gelbe, spitz zulaufende Kappe, die männliche Juden im Mittelalter als Erkennungszeichen außerhalb ihres Ghettos tragen mussten.

Das vierte Laterankonzil von 1215 hatte männliche Juden und "Sarrazenen" (Muslime, Araber) darauf verpflichtet. Bei letzteren wurde die Verordnung jedoch dann weit weniger streng durchgesetzt. Das Konzil von Vienne erhielt die Entscheidung für Juden aufrecht. Papst Paul IV. legte 1555 fest, dass der Hut gelb und spitz zulaufend zu sein habe.

Der Judenhut war in gewisser Weise eine Verhöhnung des jüdischen Brauchs, in der Synagoge eine Kopfbedeckung, die Kippa, zu tragen. Er erschwerte Juden den normalen Kontakt und jegliche Geschäftsbeziehungen zu Christen. Er erleichterte ihre soziale Kontrolle und ihr Auffinden im Falle eines Pogroms.

Eine weitere mittelalterliche Stigmatisierung von Juden war der Gelbe Fleck: ein kreisförmiger Ring, der sichtbar auf die äußere Kleidung geheftet sein musste.

Auch angeblich oder wirklich überführte Wucherer, "Zauberer", "Hexer" usw., die selbst nicht unbedingt Juden waren, konnten zum Tragen eines Judenhutes verurteilt werden. Dies zeigt, dass Kleiderordnung, religiöse und soziale Diskriminierung unter der Herrschaft des Katholizismus untrennbar miteinander verbunden waren.

Erst mit der Judenemanzipation in einigen Nationalstaaten Europas seit 1789 wurde der Judenhut abgeschafft.

Die Nationalsozialisten nahmen diese "Tradition" seit 1942 mit der Verordnung zum Tragen eines Judensterns sowohl in den Ghettos wie in den deutschen Wohnbereichen für Juden wieder auf. Fast alle ihrer judenfeindlichen Gesetze hatten kirchliche mittelalterliche Vorbilder.

Siehe auch