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Kupplung

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Kupplung als mechanisches Bauteil. Andere Bedeutungen finden Sie unter Kupplung (Begriffsklärung).

Definition

Eine Kupplung ist ein Maschinenenelement, das zum ständigen oder zeitweiligen Verbinden von gegeneinander verdrehbaren Teilen verwendet wird. Aufgabe ist die Übertragung von Drehbewegung und Drehmoment. Dabei liegen Drehachsen der zu verbindenen Teile (nahezu) in einer Flucht.

Man unterscheidet grob in schaltbare und nicht schaltbare Kupplungen. Kupplungen dienen nicht zur Drehmomentwandlung, dies wird vom Getriebe übernommen.

Kupplungen, welche die antreibende und angetriebene Seite durch Formschluss oder Stoffschluss miteinander verbinden, erlauben je nach Ausführung den Ausgleich von Längenänderung, Winkelbeugung, Querverlagerung(Fluchtungsfehler) oder dienen auch zur Schwingungsdämpfung.

schaltbare Kupplungen

schaltbare Kupplungen werden verwendet wenn Antriebseite und angetriebene Seite voneinander getrennen werden müssen. Das kann je nach Anwendung im Stillstand oder während des Betriebes notwendig sein.

im Stillstand schaltbar

  • Klauenkupplung

im Betrieb Schaltbar


nicht schaltbare Kupplungen

Nicht schaltbare Kupplungen werden als Verbindungsmittel z.B. zwischen Motor und Getriebe bzw. Arbeitsmaschine verwendet. Sie übernehmen dabei auch ausgleichende Funktionen (siehe Definition oben)

Starre, nicht schaltbare Kupplungen

Nachgiebige, nicht schaltbare Kupplungen

Nachgiebige Wellenkupplungen und deren Berechnung sind in DIN 740 genormt

Anwendungsbeispiele

  • zum Schutz vor Überbelastungen.

Beispiel Rutschkupplung an Bohrmaschinen, Bolzenkupplung mit Scherstift als Sollbruchstelle

  • Trennen oder Zuschalten von Antrieb und Getriebe bei bestimmter vorgegebener Drehzahl oder Drehrichtung z.B. Freilauf beim Fahrrad