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Bioethik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Entwicklung neuer Techniken in Biologie und Medizin erfordert ein ums andere mal auch neue ethische Entscheidungen:

Die Entwicklung der Intensivmedizin machte es erforderlich, darüber nachzudenken, wann man die lebenserhaltenden Geräte abschalten dürfe.

Die Entwicklung der In-vitro-Fertilisation (Befruchtung außerhalb des Mutterleibs) eröffnete zahlreiche Möglichkeiten, auch ethisch sehr umstrittene:

Ist eine solche Befruchtung nur dann statthaft, wenn Eheleuten auf diese Weise der Kinderwunsch erfüllt werden kann?

Oder kann man es auch zulassen, wenn Eheleute oder Paare oder alleinstehende oder zusammenlebende Frauen oder Männer sich einen Kinderwunsch auf dem Wege der Spende von Ei- oder Samenzellen, zusätzlich vielleicht unter Nutzung einer Leihmutter erfüllen?

Bei der In-vitro-Fertilisation werden aus technischen Gründen oft mehr Embryonen erzeugt as eingepflanzt werden können: Was soll mit den "überzähligen" Embryonen geschehen? Wäre Wegwerfen nicht viel zu schade, da man doch an den "embryonalen Stammzellen" forschen und womöglich dringend benötigte Heilmittel erfinden könnte?

Schließlich könnte man in genetisch belasteten Familien die Embryonen genetisch untersuchen (Präimplantationsdiagnostik), bevor man sie in die Gebärmutter einpflanzt. Man könnte dann vielleicht Krankheiten wie die Mukoviszidose, eine unheilbare Verschleimung der Atemwege, für immer verbannen, indem man die embryonalen Träger dieser Gene gleich schon an der Einnistung in die Gebärmutter hindert. Wäre das nicht super?

Aber in welchen Fällen soll eine solche Selektion vorder Einpflanzung in die Gebärmutter zugelassen werden? Reicht es schon, wenn die Mediziner nur vermuten, bestimmte Gene könnten zum Alkoholismus prädisponieren, um die Embryonen, die Träger dieser Gene sind, von der Weiterexistenz auszuschließen?

Das Human Genom Projekt und die ihm zugrunde liegende Rationalisierung der genetischen Diagnostik ermöglicht es sicher bald, für viele Krankheiten , aber auch für Eigenschaften wie Intelligenz, sportliche Leistung, usw. mehr oder weniger zutreffende Prognosen zu formulieren. An diesem Wissen wären Arbeitgeber und Versicherungen bestimmt sehr interessiert: Soll man den Td vieler Hundert Menschen dadurch riskieren, dass man einen Piloten den Airbus 380 fliegen lässt, der genetisch für einen Herzinfarkt prädisponiert ist? Ist es O.K, wenn jemand, der mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Dialysepatient sein wird, dann auch einen etwas höheren Beitrag zur Krankenversicherung trägt?

Solche Fragen können und müssen beantwortet werden mit Mitteln der Philosophie, der Rechtswisseschaft, die Politik muss Lösungen vorschlagen und durchsetzen, und die Kirchen formulieren ebenfalls ihre Ansicht.

Der Europarat hat am 4. April 1997 die "Convention for the Protection of Human Rights and Dignity of the Human Being with regard to the Application of Biology and Medicine" verabschiedet: Informationen dazu in [1]

Die Position der katholischen und evangelischen Kirche Deutschlands ist in der Erklärung "Der Mensch - sein eigener Schöpfer?" dargelegt, die auf der Homepage der Bischofskonferenz www.dbk.de leicht zu finden ist.