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Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Bankwesen

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Das Committee of European Banking Supervisors (CEBS) ist gemäß einer Entscheidung der Europäischen Kommission vom 5. November 2003 gegründet worden. Es handelt sich dabei um einen unabhängigen Ausschuss der europäischen Bankenaufseher mit Sitz in London. Seine Tätigkeit nahm der Ausschuss im Januar 2004 auf. Mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 23. Januar 2009 ist CEBS mit einer erweiterten Rolle neu eingesetzt worden.

Aufgabe des Komitees ist es, im Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens, die Kooperation im Bankenbereich zu fördern und regelmäßig Informationen auszutauschen. Das Komitee soll dazu beitragen, dass die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft einheitlich umgesetzt werden und sich die bankenaufsichtlichen Praktiken der Mitgliedstaaten einander annähern. Es soll die bankenaufsichtliche Kooperation verbessern, einschließlich des Austausches von Informationen bezüglich einzelner überwachter Institutionen.

CEBS setzt sich aus hochrangigen Vertretern der nationalen Bankaufsichtsbehörden und Notenbanken der EU sowie der EZB zusammen. Vertreter aus Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes außerhalb der EU genießen einen Status als ständige Beobachter. Auch die Europäische Kommission, der Vorsitzende des Banking Supervisory Committee der Europäischen Zentralbank und der Vorsitzende der Groupe de Contact, der Hauptarbeitsgruppe von CEBS, nehmen als ständige Beobachter teil.

Die Bundesrepublik Deutschland wird durch Repräsentanten der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vertreten.

Die anderen Stufe-3 Komitees sind CEIOPS (Versicherungs- und Pensionsfondsaufseher) und CESR (Wertpapieraufseher).

Seit 2011 heißt die Institution Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, beziehungsweise EBA (European Banking Authority).

Siehe auch