Wille
Wille (vom Althochdeutschen: willio)(lat.: voluntas),
Der Wille ist eins der wichtigsten Grundelemente der persönlichen Struktur des Menschen.
Der Wille kann als die Fähigkeit verstanden werden, ein Ziel, für das man sich entschieden hat, zu erreichen, und zu diesem Zweck die Aufmerksamkeit nötigenfalls immer wieder auf das zu erreichende Ziel oder auf Schritte zu seiner Erreichung zu richten (oder aber auch im Falle des Abschweifens hierauf zurückzubringen), und diese Schritte durchzuführen. Hiermit in Zusammenhang steht das Durchhaltevermögen und die Konzentrationsfähigkeit. Verwandt mit dem Willen ist die Fähigkeit, mit auf dem Weg zur Zielerreichung auftretenden Hindernissen angemessen umzugehen, sowie mit dem Phänomen der 'Entmutigung' fertig zu werden. In Zusammenhang mit Zielen, die nicht erreicht werden, kann es zum Erleben von Frustration oder Resignation kommen. Wird das Ziel erreicht, so kann Befriedigung eintreten. Das Mass, in dem eine Person an die Stärke seines Willens glaubt und an die eigene Fähigkeit, Ziele zu erreichen, hat mit dem Selbstbewusstsein zu tun.
Der Wille hat auch einen kreativen Aspekt. Denn um etwas zu wollen, muss zunächst einmal ein Ziel erschaffen werden. Der Wille entscheidet, was er haben möchte. Ein Mangel der Fähigkeit, zu wissen, was man will, also mit anderen Worten 'nicht zu wissen, was man will', kann als eine Störung oder Beschränkung des Willens angesehen werden.
Ebenso kann die Ausübung des Willens durch Erziehung, durch psychische Verletzungen, durch Indoktrikation, aber auch durch Störungen des Antriebs, der Stimmung oder des allgemeinen Lebenswillens behindert oder gestört sein.
Beim heranwachsenden Kind ist die Entwicklung des Willens eine grundlegender Aspekt. Die Früher landläufige Meinung, der erwachende Wille des heranwachsenden Kleinkinds sei zu 'beugen' oder zu 'brechen' wird heute zunehmend als überholt angesehen, da durch die entsprechenden Handlungen den Kindern oft Schaden zugefügt wurde. Wie auch bei anderen Aspekte der kindlichen Psyche, sind hier stattdessen Liebe, Verantwortung und Sachkunde der Eltern und sonstigen Bezugspersonen sowie angemessene Reaktionen die beste Voraussetzung für eine gesunde Entwicklung.
Der Begriff des Willens hat auch in der Rechtswissenschaft große Bedeutung. Im Zivilrecht gründet sich die Willensbestimmung gründet sich auf die bestimmte Absicht, ein Rechtsgeschäft mit rechtlicher Wirkung vorzunehmen. Da diese fehlt, wenn der Handelnde durch Zwang, Betrug oder Irrtum (errantis non est voluntas) zu dem Geschäft veranlasst ist, so sind alle so entstandenen Geschäfte ebenso ungültig und rechtlich unwirksam, als Äußerungen des Scherzes, alle mit so schweren Bedingungen belasteten Dispositionen, dass daraus der Mangel des Ernstes hervorgeht, alle bloß gelegentlichen Äußerungen, Simulationen etc. wegen Mangels der Willensernstlichkeit keine rechtliche Verpflichtung begründen. Die Willensbestimmung ergibt sich aus der Willenserklärung (voluntatis declaratio), die entweder ausdrücklich, also durch klare, unzweifelhafte, mündlich oder schriftlich ausgedrückte Worte, Kopfschütteln, Kopfnicken etc., oder stillschweigend, d. h. durch solche Worte oder Handlungen kundgegeben ist, woraus sich mit Zuverlässigkeit auf die Willenserklärung schließen lässt, oder vermutet wird, wenn weder aus Worten noch Handlungen, die auf den vorliegenden Fall Beziehung haben, sondern aus anderen wahrscheinlichen Gründen unter Zustimmung der Gesetze auf eine Willenserklärung geschlossen werden kann.
Der Bedeutung des rechtlichen Willens ist auf das Prinzip der Privatautonomie zurückzuführen.
- 1888
Siehe auch: letzter Wille, Eliza Wille, Schriftstellerin, Johann Georg Wille, Kupferstecher,