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Belastungseifer

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Belastungseifer ist eine Begrifflichkeit, die der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit von deren Aussage im Rahmen eines Gerichtsverfahrens (z.B. Straf- oder Zivilprozesses) dient.

In der Regel ist die Aussage eines Geschädigten oder Belastungszeugen im Rahmen einer Beweisaufnahme vor Gericht nachteilig für den Angeklagten oder Beklagten. Dieses durchaus zu erwartende Aussageverhalten findet jedoch seine Grenze dort, wo die Aussage unsachlich und für das Gericht spürbar euphorisch oder überschwänglich gegen den Angeklagten wirkt. Belastungseifer wird von den Gerichten im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt, genauer bei der Glaubhaftigkeit der Aussage und der Glaubwürdigkeit des jeweiligen Zeugen [1]. Offensichtliche Übertreibungen von Zeugen oder Geschädigten können daher bei der Urteilsfindung und der Strafzumessung unberücksichtigt bleiben. Belastungseifer zeigt sich z.B. dann, wenn ein Geschädigter während seiner Aussage verleumderische Sachverhalte vorträgt, die den Angeklagten zwar in ein schlechtes Licht rücken, jedoch zum eigentlichen Tatvorwurf nichts beitragen und damit nicht sachdienlich sind. Belastungseifer kann im Ausnahmefall sogar dazu führen, dass die Aussage eines Zeugen vom Gericht nicht verwertet wird.

Einzelnachweise

  1. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13. Januar 2009, Az. 2 WD 5.08