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Jedem das Seine

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Suum cuique - Jedem das Seine In dem politischen und juristischen Sinne "Jedem das Seine zuteilen" vor allem bei

Cicero, De legibus 1, 6 19, der dort an die Ableitung des griechischen Substantivs "nómos" (Gesetz) von dem Wort "némo"(gr. - zuteilen) erinnert: "Eamque rem (gemeint: legem) illi Graeco putant nomine a suum cuique tribuendo appellatam" - "Und diese Sache (das Gesetz) sei, wie jene glauben, mit ihrer griechischen Bezeichnung nach dem "jedem das Seine zuteilen" benannt.

Auch in Cicero, de officiis 1, 5, 15: in hominum societate tuenda tribuendoque suum cuique et rerum contractarum fide: .. die Gesellschaft der Menschen aufrechtzuerhalten und jedem das Seine zukommen zu lassen, sowie in der Verläßlichkeit vertraglicher Abmachungen.

Ulpian im Corpus Iuris Civilis, Digesten 1, 1, 10: Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi. - Die Gerechtigkeit ist der beständige und dauerhafte Wille, jedem sein Recht zukommen zu lassen. --Phmn 02:20, 29. Aug 2005 (CEST)(phmn)

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