Aberkennung eines akademischen Grades
Die Aberkennung eines akademischen Grades, insbesondere die Aberkennung des Doktorgrad, kann erfolgen, falls in einer wissenschaftlichen Arbeit zur Erlangung eines akademischen Grades der Bewerber sich einer Täuschung schuldig gemacht hat[1], oder auch aus politischen Gründen.
Aberkennungen wegen Plagiats
In mehreren bekannt gewordenen Fällen wurde der Doktorgrad wegen Plagiats aberkannt:
- ein Landesbeamter aus Tübingen, neben der Aberkennung des Doktorgrades 2005 erfolgte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen im Jahre 2007,[2]
- ein Fall in Baden-Württemberg, 2008[3]
- Andreas Kasper, Juni 2009, aufgrund besonderen öffentlichen Interesses auch mit strafrechtlichen Konsequenzen
- ein Fall in Berlin, Juni 2009[4]
- Karl-Theodor zu Guttenberg, März 2011
- eine Dozentin an der Fachhochschule Frankfurt am Main, aberkannt durch die TU Darmstadt, bestätigt durch das Verwaltungsgericht Darmstadt im April 2011[5][6][7]
- Veronica Saß, geb. Stoiber, Mai 2011 [8]
Derzeit wird die Dissertation von Silvana Koch-Mehrin durch die Prüfungskommission der Universität Heidelberg und die von Matthias Pröfrock durch die Prüfungskommission der Universität Tübingen geprüft.[9]
Zu den Experten für die Feststellung von Plagiaten zählt der Medienwissenschaftler Stefan Weber.
Aberkennung auf Grund unwürdigen Verhaltens
Insbesondere der Doktorgrad kann auch durch Fehlverhalten nach der Verleihung wieder entzogen werden. Die rechtlichen Hürden für eine deratige Aberkennung sind jedoch durch die aktuelle Rechtssprechung ausgeprochen hoch; als exemplarisch gilt der Fall Jan Hendrik Schön: Dieser wurde 1998 an der Universität Konstanz promoviert [10]. In seinen späteren Publikationen wurden Schön wiederholt Manipulationen nachgewiesen; 2004 versuchte darauf hin die Universität Konstanz den Doktorgrad zu entziehen [11]. Schön legte Widerspruch ein, im September 2010 entschied das Verwaltungsgericht Freiburg Schön dürfe den Gard weiterhin führen, da die Begründung der Universität für eine solche Maßnahme nicht ausreiche [12]. Die Universität Konstanz ging in Berufung.
Aberkennung aus politischen Gründen und Wiederverleihungen
Das Projekt „Akademische ‚Würde’ – Aberkennungen und Wiederverleihungen akademischer Grade an der Universität Wien“ setzte sich mit den Aberkennungen und Wiederverleihungen akademischer Grade an der Universität Wien zwischen 1845 und 2005 auseinander. Es ging aus einer Studie hervor, die sich 2003 bis 2004 mit der „Nichtigerklärung von Aberkennungen“ aus der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigt hatte.
Im Rahmen einer Gedenkveranstaltung an der Universität Wien im März 2004 wurden 31 Aberkennungen aus der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt: Otto Abeles, Albert Baum, Peter Ludwig Berger, Alfred Viktor Berger-Vösendorf, Max Berliner, Bruno Bettelheim, Hans Fröhlich, Albert Hans Fuchs, Martin Fuchs, Hans Fuchsgelb, Helene Glass, Emil von Hofmannsthal, Johann Kamptner, Julius Erich Klinger, Eduard Michl, Gustav Morgenstern, Heinrich Eduard Prochaska, Alfons Maier Rothschild, Paul Schneeberger, Rudolf Schneeweiss, Karl Schröckenfuchs, Baruch Sonntag, Eugenie Sonntag, Alfred Spitzer, Paul Stefan, Otto Stern, Norbert Tischler, Leopold Weiß, Heinz Josef Wohlmann, Margarethe Maria Wohlmann und Stefan Zweig.[13]
Die Zahl der Depromotionen an der Universität Leipzig umfasste mindestens 73 Betroffene in der Zeit von 1933 bis 1944, wie Burkhard Boemke in einer Feierstunde am 30. April 2007 zur Aufhebung erklärte.[14]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Beispiel: Promotionsordnung für die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Bayreuth vom 27. November 1979 in der Fassung der Fünften Änderungssatzung vom 30. März 2000, Universität Bayreuth
- ↑ http://sciencev1.orf.at/science/news/149043
- ↑ Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Oktober 2008, Az. 9 S 494/08
- ↑ Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 25. Juni 2009, Az. 3 A 319.05
- ↑ Frankfurter Rundschau (online)
- ↑ Urteilsbegründung
- ↑ Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 14. April 2011, Az. 3 K 899/10
- ↑ Uni Konstanz: Stoiber-Tochter muss Doktortitel abgeben. In: Der Spiegel, 11. Mai 2001 (online)
- ↑ Frankfurter Rundschau (online)
- ↑ Presseinformation Nr. 163 Universität Konstanz (online)
- ↑ ORF (online)
- ↑ Welt Online 29.09.2010(online)
- ↑ Herbert Posch: Akademische ‚Würde’ – Aberkennungen und Wiederverleihungen akademischer Grade an der Universität Wien. Abstract. Universität Wien, o.J. (online)
- ↑ Unwirksamkeit der Aberkennung von Doktorgraden 1933 - 1945 Rede des Dekans der Juristenfakultät der Universität Leipzig Prof. Dr. Burkhard Boemke am 30. April 2007 anlässlich der Feierstunde zur Aufhebung der Aberkennung von Promotionen jüdischer Akademiker durch die Juristischen Fakultät der Universität Leipzig von 1933 bis 1945 im Rahmen der 17. Jahrestagung der DIJV/IDJV im Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Universität Leipzig, 2007 (online)