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Hebamme

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Eine Hebamme (althochdeutsch Hev(i)anna: "Großmutter, die das Neugeborene vom Boden aufhebt") ist eine staatlich geprüfte und anerkannte Geburtshelferin. Seit 1987 dürfen in Deutschland auch Männer den Beruf einer Hebamme ausführen; ihre offizielle Berufsbezeichnung lautet dann "Entbindungspfleger".

Aufgabengebiete

Die Aufgabe der Hebamme besteht darin, die schwangere Frau während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu betreuen und zu beraten. Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe (Entbindung, zum Teil Assistenz/Betreuung bei insbesondere späten Schwangerschaftsabbrüchen), Betreuung im Wochenbett (Hilfe beim Stillen), Rückbildungsgymnastik und Beratung zur sachgemäßen Pflege und Ernährung des Neugeborenen.

Sie kann sowohl frei praktizieren, als auch in Kliniken angestellt sein. Außerdem kann sie, wenn sie freiberuflich tätig ist, als Beleghebamme tätig sein. Ein relativ neues Arbeitsfeld ist die Schwangerenvorsorge in Kooperation mit GynäkologInnen in einer Praxisgemeinschaft.

Ausbildung

Es gibt in Deutschland mehrere, an Kliniken angeschlossene Hebammenschulen. Die Ausbildung dauert drei Jahre (Als Krankenschwester ist es möglich, die Ausbildung auf 2 Jahre zu verkürzen) und besteht aus Theorie (Schule: Geburtshilfe, Anatomie/Physiologie, Pädiatrie, etc.) und Praxis (in der Klinik im Kreißsaal, auf der Wochenstation/Kinderzimmer, in der Kinderklinik, im Operationssaal, etc.)

Die Ausbildung endet mit dem staatlichen Examen. Voraussetzung für die Ausbildung ist die Mittlere Reife. Auf Grund der Menge an Bewerbern ist es vorteilhaft, wenn man ein Praktikum (im Kreißsaal, Geburtshaus, Hebammenpraxis...) nachweisen kann.

Geschichte

Seit 1310 wird sie von der Kirche zur Taufe verpflichtet. 1491 wird die Ulmer Hebammenordnung erlassen, die eine Zulassung erst nach Prüfung ihrer Ausbildung und praktischen Kenntnisse durch Ärzte verlangt: "Die Hebammen sollen Armen und Reichen treu und fleißig beistehen; auch nach der Niederkunft sollen sie Mutter und Kind alle Sorgfalt widmen." Das bedeutendste Hebammenbuch des 17. Jahrhunderts wird 1690 von Justine Siegmund veröffentlicht und in mehreren Auflagen gedruckt. 1818 wird in Sachsen durch die erste Hebammenordnung das Hebammenwesen geregelt. Das Reichshebammengesetz von 1938 verfügt die staatliche Anerkennung der Hebammen und gibt - bedingt durch die nationalsozialistische Ideologie - der Hausentbindung den Vorzug. Daher kann man zwar davon ausgehen, dass die Nationalsozialistische Herrschaft die Hausgeburt popularisierte, hierfür sprachen zum damaligen Zeitpunkt allerdings andere Argumente als heute.


Literatur

  • Sibylla Flügge: Hebammen und heilkundige Frauen: Recht und Rechtswirklichkeit im 15./16. Jahrhundert (2000, ISBN 3-86109-123-2)
  • Ensel, Angelica: Hebammen im Konfliktfeld der pränatalen Diagnostik - zwischen Abgrenzung und Mitleiden (2002)
  • Lammert, Christine: Psychosoziale Beratung in der Pränataldiagnostik. Ein Praxishandbuch (2002)