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Zahnarzt

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Zahnarzt oder Zahnärztin ist die Berufsbezeichnung für einen Arzt der Zahnmedizin. Das Tätigkeitsfeld sind die Therapie der Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen.

Zahnarzt

Dentist war die Bezeichnung für einen Zahnarzt ohne Hochschulausbildung. Seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts gibt es diese Berufsform in Deutschland nicht mehr. Heute ist der Name ein Synonym für Zahnarzt.

In der ehemaligen DDR war es üblich, dass ein "Facharzt für Zahnheilkunde" mit allgemeinmedizinischem Abschluss auch als Zahnarzt tätig war. Die Definition des Berufes wurde zwar durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs mittlerweile vereinheitlicht, jedoch benötigt es einige Jahre, bis europaweit die nationalen Approbationsordnungen dem Urteil angepasst werden.

Lange davor erledigten Barbiere Behandlungen wie das Ziehen von Zähnen, da sie stets über heißes Wasser verfügten.

Ausbildung

Ein Zahnarzt muss ein Studium an einer allgemeinen Hochschule absolviert haben, um den Beruf ausüben zu dürfen. Es ist ein eigener Studiengang, d.h. ein Zahnarzt erwirbt keinen allgemeinmedizinischen Abschluss.

Nach dem Staatsexamen erhält der Zahnmediziner auf Antrag die Approbation.

Weniger als die Hälfte der Absolventen promoviert anschließend. In Deutschland lautet der Akademische Grad dann Doctor medicinae dentariae, abgekürzt "Dr. med. dent."

Zulassung

Da die meisten Menschen in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, sind fast alle Zahnärzte Vertragszahnärzte der gesetzlichen Krankenkassen. Diese sind wiederum Zwangsmitglieder in der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), bzw. deren Landesverband. Zahnärzte erhalten die Kassenzulassung nach einer zweijährigen Assistenzzeit in einer Zahnklinik oder einer zugelassenen Praxis im Anschluss an das Studium. Politisch werden sie von der Bundeszahnärztekammer vertreten.

Ein Zahnarzt, der keine gesetzlich versicherten Patienten behandelt, benötigt die Kassenzulassung nicht. Nach derzeitigem Recht müssen Kassenpatienten für die Behandlung bei einem Zahnarzt, der nicht Vertragszahnarzt ist, selber bezahlen und bekommen keine Kostenerstattung von den Krankenkassen.

Der Vertragszahnarzt unterliegt einer Behandlungspflicht für alle Kassenpatienten. Der Nicht-Vertragszahnarzt unterliegt einer Behandlungspflicht nur im Notfall.

Niederlassung

Nach der Ausbildung werden fast alle Zahnärzte in eigener oder Gemeinschaftspraxis tätig oder arbeiten an Zahnkliniken. Eine Spezialisierung in einem Teilgebiet der Zahnmedizin ist möglich. Ein weiteres Berufsfeld ist die Forschung.

Es gab (Stand 2004) etwa 70.000 Zahnärzte und Zahnärztinnen in Deutschland, die aktiv behandeln.

siehe auch: Zahn, Zahnmedizin, Medizin, Kassenpatient, Privatpatient

bedeutende Zahnärzte

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