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Fürstentum Lippe

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Vorlage:Bundesstaat des Deutschen Reiches

Lippe war bis 1947 ein selbständiges deutsches Land auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen, in dem es 1947 als Landesteil aufging. Lippe war ab 1871 Teil des Deutschen Kaiserreichs, nach 1919 Teil der Weimarer Republik. Das Gebiet des ehemaligen Landes Lippe entspricht weitgehend dem heutigen Kreis Lippe.

Geschichte

Herrschaft und Grafschaft Lippe (bis 1789)

Der Weg zur Grafschaft Lippe

Erstmals urkundlich erwähnt wird Lippe im Jahr 1123, eine Urkunde nennt den Edelherren Bernhard I. als Bernhardus de Lippe. Spätere Urkunden nennen ihn gemeinsam mit seinem Bruder Hermann I. als Regenten.

Bernhard II., dem Sohn von Herman I., gelingt es, die Hoheitsrechte des Hauses Lippe zu festigen. Er gründet mit Lemgo (1190) und dem heute nicht mehr lippischen Lippstadt (1185), das damals noch zum Kernland der Edelherren zu Lippe gehört, die ersten lippischen Städte. Bernhard III., Nachfahr von Bernhard II., baut seine Besitztümer mit der Gründung der Städte Horn (vor 1248), Blomberg (vor 1255) und Detmold (1263) weiter aus.

Die Nachfolger dehnen vor allem das Gebiet der Herrschaft weiter aus: so kommt Lippe durch den Erwerb von Varenholz, Langenholzhausen und besonders von Teilen der Grafschaft Schwalenberg unter Simon I. (1275–1344) (nicht zu verwechseln mit seinem Großonkel gleichen Namens, der Bischof von Paderborn war) zu seiner größten territorialen Ausdehnung.

Nach dem Tod von Simon I. im Jahr 1344 wird die Herrschaft geteilt. Der eine Teil diesseits des Waldes wird zunächst von Otto und später von seinem Sohn Simon III. (1365–1410) beherrscht. Der andere Teil fällt an Bernhard V., wie Otto ein Sohn Simon I. Als Bernhard V. im Jahr 1365 ohne männlichen Erben stirbt, hofft Simon III. das nun auch der Teil jenseits des Waldes an ihn fallen würde – war doch bei der Teilung 1344 verfügt worden, dass beim Erbenlosen Tod eines der Brüder Otto und Bernhard V.: „solche sin del herschap weder komer in der rechten erven hant.“ (soll die Herrschaft wieder in des rechten Erben Hand kommen). Das Erbe wird jedoch auch von Graf Otto von Tecklenburg, dem Schwiegersohn Bernhard V. beansprucht, was zu einer langen, sich bis 1401 hinziehenden Fehde um Rheda und Lipperode führt, in der Rheda schließlich an Tecklenburg fällt. Die Stadt Lippstadt kommt im Rahmen der Streitigkeiten an Mark, es gelingt jedoch in der Mitte des Jahrhunderts, sie zur Hälfte zurückzugewinnen.

Daneben bemüht sich Simon III., weitere Teilungen der Herrschaft zu verhindern. Am 27. Dezember 1368 erklären die Burgmannen der landesherrlichen Burgen und die Vertreter der Städte Horn, Detmold und Blombergs im Pactum unionis, dass sie in aller Zukunft nur denjenigen Erben als Landesherren anerkennen würden, auf den sich die wichtigsten Städte der Herrschaft, nämlich Lippstadt und Lemgo geeinigt hätten.

Die Herrschaft Simons III. dauert bis zum Jahr 1410. Um 1400 bringt er durch Verpfändung zunächst die Städte Barntrup und Salzuflen sowie das Schloss Sternberg, unter seine Herrschaft. Im Jahr 1405 folgt schließlich die gesamte Herrschaft Sternberg. Erfolglos bleibt jedoch der Versuch durch einen Erbverbrüderungsvertrag die Grafschaft Everstein zu übernehmen. Nach einer Fehde mit den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg fällt die Graftschaft 1408 schließlich an Braunschweig.

Noch unglücklicher verlaufen die Fehden von Bernhard VII. (1430–1511) der als Einjähriger die Herrschaft übernimmt und bis 1446 unter Vormundschaft des Kölner Erzbischofs regiert. Er beteiligt sich als Gegner des Kölner Erzbistums an der Soester Fehde, in der alle lippischen Städte, darunter auch Bernhards Residenzstadt Blomberg, zerstört werden. Zudem muss er Teile seiner Herrschaft an Hessen übergeben, um sie dann als Erblehen zurückzuerhalten und wird so Vasall der Hessischen Landgrafen.

Bernhards Nachfolger Simon V. (1511–1536) nimmt 1528 den Titel eines Grafen und edlen Herren zur Lippe an.

Lippe zur Zeit der Reformation

Die hessische Lehnshoheit spielt in der Folgezeit eine wichtige Rolle, als sich Lippe unter Simon V. dem lutherischen Bekenntnis annähert. Diese Annäherung geschieht gegen den Willen Simons V., der zeitlebens ein Verfechter der katholischen Lehre bleibt. Simon V. ist jedoch Vasall zweier Lehnsherren: des Bischofs von Paderborn und des seit 1524 lutherischen hessischen Landgrafen, Philipps I. Simon war somit in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Die Annäherung an das lutherische Bekenntnis wird zudem durch die starke Stellung der Städte, besonders Lippstadt und Lemgo, gegenüber dem Landesherren begünstigt.

Zum ersten lippischen Kontakt mit der lutherischen Lehre kommt es vermutlich in Lemgo. Schon 1518 – nur ein Jahr nach der Veröffentlichung von Luthers 95 Thesen – werden diese dort gelesen. In den Folgejahren nähert sich die Stadt dem lutherischen Bekenntnis immer weiter an. So besuchen Lemgoer Bürger lutherische Gottesdienste in Herford; vor und nach der Messe werden in Lemgo evangelische Lieder gesungen. Während einer Fastenzeit im Jahr 1527 essen einige Lemgoer Bürger demonstrativ Fleisch. Im Jahr 1530 beginnt ein offenen Konflikt mit dem Landesherren: während der katholischen Ostermesse werden evangelische Lieder gesungen. Simon V. ist erbost und spricht von: „aufrührerische[n] Bauern, welche keine Obrigkeit über sich dulden wollen“. Phillip von Hessen ermahnt die Lemgoer Bürger, dem Landesherren Genugtuung zu leisten.

Ab 1532 breitet sich das lutherische Bekenntnis jedoch auch in den anderen Städten weiter aus. Als Simon V. 1533 Unterstützung für ein militärisches Eingreifen gegen Lemgo sucht, greift Philip vermittelnd ein. Im selben Jahr übernimmt Lemgo die Braunschweiger Kirchenordnung und wird damit auch offiziell evangelisch-lutherisch.

Simon V. und Herzog Johann III. von Kleve-Mark überfallen 1535 das evangelisch gewordene Lippstadt. Die Stadt kapituliert vor ihren Landesherren. Auch in Lemgo wächst die Angst vor einem militärischen Vorgehen, jedoch kommt es wegen der fortgesetzten Vermittlung Philips nicht dazu.

Simon V. stirbt im Jahr 1536. Sein noch minderjähriger Sohn Bernhard VIII. (1536–1563) bekommt zwei katholische und einen evangelischen (Philip I.) Vormund. Graf Jobst von Hoya, einer der katholischen Vormünder, tritt bis 1538 zur evangelischen Seite über. Unter Verweis auf wiedertäuferische Aktivitäten fordert Philip Anfang 1538 eine kirchliche Erneuerung für Lippe. Auf insgesamt 5 Landtagen in Cappel beschließen Städte und Ritterschaft die Einführung einer evangelischen Kirchenordnung für Lippe, die am 15. September vollendet wird.

Lippe wird in den Schmalkaldischen Krieg (1546–1547) hineingezogen, der für die evangelische Seite verloren geht. In der Folge wird Lippe zum direkten Reichslehen.

Die zweite Reformation - Lippe wird reformiert

Der zweite Schritt der Reformation in Lippe, hin zum reformierten Bekenntnis ist das persönliche Werk Simon VI., einem der eindrucksvollsten und wirkmächtigsten Landesherren, die Lippe je gehabt hat. Vielseitig gebildet und interessiert beherrscht er wohl einen großen Teil des Wissens seiner Zeit, was auch ein ihm von Tycho Brahe gewidmetes Prachtexemplar seiner Astronomieae Mechanika belegt. Die umfangreiche Bibliothek des Grafen ist der Grundstock der heutigen Lippischen Landesbibliothek. Der Kaiser beauftragte ihn mit zahlreichen diplomatischen und anderen Missionen.

Theologisch neigt Graft Simon VI. dem reformierten Bekenntnis zu, das sich zu seiner Zeit in der Pfalz, in Sachsen und auch im benachbarten Hessen ausbreitet. Auch in Lippe führt er nach und nach dieses Bekenntnis ein. „Die [...] Methoden, mit denen der überall vorhandene Widerstand gebrochen wurde, waren gutes Zureden, Belehrung, Ermahnung, Entfernung aus dem Amt und Berufung reformierter Prediger.“ (Kittel). Als Datum für die Einführung des reformierten Bekenntnisses in Lippe wird allgemein das Jahr 1605 genannt, in dem Simon VI. zum ersten Mal das reformierte Abendmahl, also mit Wein und Brot (nicht mit Oblaten), einnahm. Simons Bemühungen scheitertern jedoch in der Stadt Lemgo, die am lutherischen Bekenntnis festhielt. Dies führte zu einem jahrelangen sich auch noch unter Simons Nachfolgern hinziehenden, zermürbenden Konflikt, in dem die Stadt sogar ihre Geschütze gegen die landesherrliche Burg in Brake richtete. Erst 1617 wurden die Streitigkeiten im Röhrentruper Rezeß beigelegt: Lemgo blieb lutherisch.

Lippe im 30-jährigen Krieg

Weitreichende Folgen für die lippische Geschichte hat auch das Testament Simon VI. Obwohl er sich noch 1593 die Primogenitur hatte bestätigen lassen, verfügt er in seinem Testament eine weitgehende Entschädigung für die jüngeren Söhne durch Paragien. Diese werden noch durch zusätzliche Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Huldigung oder Anhörung vor der Einberufung eines Landtages, erweitert. Bis über das Ende des Heiligen Römischen Reichs hinaus ziehen sich zahlreiche Prozesse zwischen der regierenden Detmolder Linie und den jüngeren Linien Lippe-Brake und Lippe-Alverdissen hin. Die Alverdisser Linie erlangt 1644 die Regierung in einem Teil der Grafschaft Schaumburg und begründete damit das spätere Fürstentum Schaumburg-Lippe. Die jüngeren Linien werden zudem durch zahlreiche Wechsel (1627, 1636, 1650 und 1652) und Vormundschaften (1627-1631 und 1636-1650) an der Spitze der älteren Detmolder Linie in der Wahrnehmung ihrer Interessen bevorteilt.

Im 30-jährigen Krieg ergreift Lippe zwar selbst nicht Partei, wird aber stark in Mitleidenschaft gezogen. Zu Beginn des Krieges zieht der Christian von Braunschweig-Wolfenbüttel, auch der tolle Christian genannt, auf seinem Zug gegen Paderborn durch Lippe - ebenso wie der den Braunschweiger vertreibende kaiserliche General Tilly. Von beiden Seiten muss die Grafschaft Einquartierungen hinnehmen. In der Folge bleibt Lippe durch hohe Kontributionen, gelegentliche Durchzüge und sich ausbreitende Räubereien beschwert.

Besonders hart wird Lippe in den letzten Jahren des Krieges getroffen. 1634 setzen sich schwedische Truppen in Minden fest, während kaiserliche Truppen sich im Hochstift Paderborn halten können. Lippe steht zwischen den Fronten. Lemgo wird zweimal von den Schweden eingenommen und geplündert, im ganzen Land kommt es zu Überfällen und Drangsalierungen. Auch Überfälle auf den Landesherren sind überliefert.

„Ich vergesse Zeit meines Lebens nicht den erbermlichen Zustant, den ich ahn gräfflichen undt andren Personen gesehen [...]. Graff Simon Ludewich noch nichts dan die Hosen anbehalten, das Frauwenzimmer ist mit alten unduchtigen Kleidern widder behanget gewesen. [...] Ihr Gn. haben kein einzich Pferdt behalten, das Hauß und Flecken ist gants ausgeplündert.“, (zitiert nach Kittel).

Wie in vielen Teilen Deutschlands haben die lippischen Städte bis zum Ende des Krieges etwa zwei Drittel ihrer Bevölkerung eingebüßt, auf dem Land liegt der Verlust bei etwa 50% Prozent. Über zwei Millionen Reichstaler sind an Kontributionen gezahlt worden, zwei Drittel davon allein durch Lemgo.

Absolutismus

Die Periode nach dem 30-jährigen Krieg steht auch in Lippe im Zeichen des Absolutismus, dessen Ideal auch die lippischen Landesherren zu verwirklichen suchen. Dem vollständigen Ausbau einer absolutistischen Herrschaft stehen in Lippe jedoch drei Faktoren entgegen:

Erstens die schlichte Kleinheit des Territoriums, die insbesondere die militärische und außenpolitische Machtentfaltung behindert. Dies hindert jedoch insbesondere Friedrich Adolf (1697-1718) nicht an Versuchen auch eine solche Machtentfaltung zu versuchen. Während bis 1697 Lippe seinen militärischen Verpflichtungen dem Reich gegenüber durch Zahlung von Subsidiengeldern nachgekommen war, gelingt es Friedrich-Adolf, eine eigene lippische Kompanie aufzustellen, die zwischenzeitlich über das vom Reich geforderte Maß hinaus auf Bataillonsstärke ausgebaut wird. Die kleine Truppe wird jedoch nur einmal, im Jahr 1776, zur Durchsetzung lippischer Ziele eingesetzt, als Graf Simon August (1734-1782) zur Durchsetzung lippischer Ansprüche auf die Herrschaft Gemen das Schloss Gemen von 30 Mann besetzen läßt. Die Truppe wird jedoch vom Verwalter des Schlosses mit Unterstützung einiger Bauern gefangengesetzt.

Ein zweites Hindernis bilden die aus dem Testament Simon VI. entstammenden weitgehenden Rechte der abgespaltenen Linien. Bis 1709 sind es vor allem Streitigkeiten mit der Braker Linie, die sich dem absoluten Herrschaftsanspruch des Grafen Friedrich-Adolf entgegenstellt. 1705 schließt die Braker Linie sogar ein Schutzbündnis mit Preußen und betreibt die Loslösung der Brakeschen Ämter. Diese Bestrebungen kommen 1709 zu einem Ende, als die Braker Linie ausstirbt. Die Streitigkeiten setzen sich mit der Alverdisser Linie, die inzwischen die Grafschaft Schaumburg-Lippe regiert, fort. Wilhelm Graf zu Schaumburg-Lippe greift durch Rekrutierungen und Befestigungsmaßnahmen in seinen Ämtern in die lippische Militärhoheit ein - es kommt zu zahlreichen Prozessen vor dem Reichshof- und Reichskammergericht, auch über andere Fragen.

Der dritte und für die Entwicklung des Absolutismus auch außerhalb Lippes typische Faktor ist die Macht der Stände. In Lippe meint dies insbesondere das Recht der Stände neben der Bewilligung auch bei der Veranlagung, Hebung und sogar der Ausgabe von Steuern beteiligt zu werden. Gegen diese Rechte bleibt den lippischen Grafen nur die Möglichkeit der Obstruktion. Sie versuchten, reguläre Landtage durch sogenannte Kommunikationstage zu ersetzen, bei denen echte Beschlüsse nicht gefasst werden können. Friedrich-Adolf verzichtet zwischenzeitlich ganz darauf, landständische Versammlungen einzuberufen, 1712 untersagt er sogar die selbständige Versammlung der Stände. Gegen Ende seiner Regierungszeit ist er jedoch gezwungen, die Stände wieder einzuberufen, da dem Mangel an Geld anders nicht mehr zu begegnen ist. Auch seine Nachfolger können nicht mehr auf die Zusammenarbeit mit den Landständen verzichten. Die ungebrochene Macht der Stände stellt im 19. Jahrhundert ein ernsthaftes Problem bei der Modernisierung des Landes dar.

Fürstentum Lippe (bis 1918)

Nachdem Lippe 1866 dem Norddeutschen Bund beigetreten war und anschließend dem Deutschen Reich angehörte, starb am 20. Juli 1895 das Fürstengeschlecht der Lippe-Detmold aus. Bis zum Jahre 1905 sollte der lippische Erbfolgestreit dauern. Hierbei konkurrierten die regierenden Fürsten von Schaumburg-Lippe und die Nebenlinie Lippe-Biesterfeld, die dann den Erbfolgestreit gewann.

Das Fürstentum war in fünf Verwaltungsämter (Blomberg, Brake (heute Lemgo), Detmold, Stift Cappel (heute Lippstadt) und Schötmar) gegliedert.

Nach dem Ersten Weltkrieg, am 12. November 1918, dankt Fürst Leopold IV. ab. Aus dem Fürstentum wird ein selbständiger Freistaat im Verbande des Deutschen Reiches.

Freistaat/Land Lippe (bis 1947), Beitritt zum Land Nordrhein-Westfalen, NRW-Landesteil

Von 1919 bis 1933 ist die SPD stärkste Partei im Landtag und führt das dreiköpfige Landespräsidium (entspricht der Landesregierung) zunächst unter der Leitung von Clemens Becker und von 1920 bis 1933 von Heinrich Drake.

Am 15. Januar 1933 erhält bei den Landtagswahlen die NSDAP fast 40 % der Stimmen, so dass diese ab dem 7. Februar zwei Mitglieder des Landespräsidiums stellen. Reichsstatthalter für Lippe und Schaumburg-Lippe wird im Mai 1933 Alfred Meyer.

Nach dem Zweiten Weltkrieg werden von der britischen Militärregierung zunächst die Länder Lippe und Schaumburg-Lippe unter einem gemeinsamen Landespräsidenten (bzw. Ministerpräsidenten) vereinigt.

Aber schon am 23. November 1946 genehmigt die britische Militärregierung die Vereinigung der Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum neuen Land Niedersachsen. Der verbliebene Freistaat Lippe entscheidet sich nach Verhandlungen unter Führung des letzten Ministerpräsidenten Drake mit dem neu gegründeten Land Niedersachsen und dem bereits im August 1946 gegründeten Land Nordrhein-Westfalen für den Beitritt zum Land NRW. Die Vereinigung tritt am 21. Januar 1947 durch die Militärverordnung Nr. 77 in Kraft. Am 5. November 1948 wird mit Beschluss des Landtages in Düsseldorf das Gesetz über die Vereinigung der Länder Lippe und Nordrhein-Westfalen verabschiedet und der Beitritt Lippes nach NRW auch rechtsformal vollzogen.

Am 1. April 1947 wird Detmold Sitz eines neuen Regierungsbezirks durch Vereinigung mit dem früheren Regierungsbezirk Minden. Basis der Eingliederung des Landes Lippe in das Land Nordrhein-Westfalen waren die Lippischen Punktationen, die zwischen den Landesregierungen von Lippe und Nordrhein-Westfalen verhandelt wurden. Hierbei entsteht auch die ungewöhnliche Körperschaft des Landesverbandes Lippe als Rechtsnachfolger des Freistaat Lippe. Eigenständig blieb die Lippische Landeskirche.

Lippe ist heute einer von den drei Landesteilen Nordrhein-Westfalens (neben dem nördlichen Rheinland und Westfalen). Mit Verabschiedung des Landesgesetzes am 10. März 1953 über die Landesfarben, -flagge und -wappen wird die Lippische Rose Teil des NRW-Wappens.

Staatsorganisation

Nachdem 1819/20 der Versuch einer Verfassungsgebung an den Ständen gescheitert war, kam es 1836 zu einem ersten Grundgesetz, das 1849 liberalisiert und in den Jahren 1853, 1876 und 1912 restauriert, bzw. modernisiert wurde. Schon früh wurde die Hauptstadt von Lippstadt nach Detmold übertragen, das 1905 14.000 Einwohner zählte. Gerichtlich gehörte das Fürstentum zum Oberlandesgericht Celle und bildete den Bezirk Detmold, mit den Amtsgerichten Alverdissen, Blomberg, Detmold, Hohenhausen, Horn, Lage, Lemgo, Oerlinghausen und Salzuflen. Im Bundesrat verfügte Lippe, das in 7 Städte (Detmold, Barntrup, Blomberg, Horn, Lage, Lemgo, Salzuflen) und 13 Ämter (Blomberg, Brake, Detmold, Hohenhausen, Horn, Lage, Lipperode, Oerlinghausen, Schieder, Schötmar, Schwalenberg, Sternberg-Barntrup, Varenholz) unterteilt war, über eine Stimme. In militärischen Angelegenheiten hatte man eine Konvention mit Preußen geschlossen und gehörte dem Ersatzbezirk des VII. Armeecorps, 26. Brigade, an.

Nach dem Ersten Weltkrieg bestand der Freistaat Lippe aus zwei Landkreisen:

  1. Landkreis Detmold mit der 1934 eingegliederten kreisfreien Stadt Detmold
  2. Landkreis Lemgo mit den 1934 eingegliederten kreisfreien Städten Bad Salzuflen und Lemgo

Die Landkreise waren 1932 aus den 4 Amtsbezirken Detmold, Blomberg, Brake und Schötmar gebildet worden, und diese wiederum waren 1928 aus 12 Amtsgemeinden sowie aus dem Amt Lipperode-Cappel gebildet worden.

Die Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Schötmar und Schwalenberg waren vor 1932 unabhängige Verwaltungsbezirke.

Bevölkerung und Fläche

Das 1.215,2 km² große Fürstentum zählte

  • 1881: 112.452 Einwohner
  • 1905: 145.610 Einwohner
  • 1939: 188.598 Einwohner

Wirtschaft

Neben einer Textilindustrie verfügte das Fürstentum über eine Meerschaumindustrie in Lemgo, die Holzindustrie und Möbelherstellung findet sich noch heute und beschäftigt viele Menschen und Saline in Salzuflen (1878: 24.800 Zentner Kochsalz). Zugleich gab es aber auch eine Ziegelfabrikation und eine fruchtbare Landwirtschaft.

Religion

Unter dem Einfluss Hessens schloss sich das Land 1538 der Reformation an und ging 1605 zum Calvinismus über. Bis heute besteht in Lippe die Lippische Landeskirche, eine von zwei reformierten Landeskirchen innerhalb der EKD.

Leopold IV. von Lippe

Fürsten

Vorsitzende des Landespräsidiums des Freistaats Lippe

Ministerpräsidenten des Landes Lippe

Siehe auch

Lippischer Ziegler