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Embryo

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Der oder das Embryo (griechisch έμβρυο [sächlich]), auch der Keim oder der Keimling, ist ein Lebewesen in der frühen Form der Entwicklung.

Bei höheren Pflanzen besteht der Embryo aus Keimwurzel (Radicula), Sprossknospe (Plumula) und Keimblatt (Cotyledo) beziehungsweise Keimblättern (Cotyledonen). Im Rahmen der Keimung entwickelt sich aus ihm der Keimling.

Bei Tieren wird der sich aus einer befruchteten Eizelle (Zygote) neu entwickelnde Organismus als Embryo bezeichnet, solange er sich noch im Muttertier oder in einer Eihülle oder Eischale befindet.

Beim Menschen wird der Embryo nach Ausbildung der inneren Organe ab der neunten Schwangerschaftswoche als Fetus (auch Fötus geschrieben) bezeichnet.


Juristische Aspekte

In der Rechtsprechung wird der Begriff Embryo allerdings anders verwendet. So ist die Forschung mit menschlichen Embryonen in etlichen Ländern bis zum 14. Lebenstag erlaubt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sich nach derzeit geltenden Definitionskritirien noch kein individueller Mensch entwickelt, da die Bildung des Primitivstreifens des Zentralnervensystems erst nach dem 14. Entwicklungstag stattfindet. Manche Forscher sprechen daher in den ersten Lebenstagen eines Embryos von einem präembryonalen Stadium oder einem Präembryo, nicht aber von einem echten Embryo. Daraus leitet die Rechtsprechung eine abgeschwächte Verpflichtung ab, das Leben des Embryo bis dahin zu schützen.

Tierische und menschliche Embryonen werden von der Wissenschaft oft für experimentelle Zwecke genutzt. Für die medizinische Forschung werden aus menschlichen Embryonen und abgetriebenen Föten beispielsweise Stammzellen gewonnen. In einigen Ländern ist das therapeutische Klonen zugelassen. Zur Rechtfertigung werden meistens folgende Argumente vorgebracht:

  • Bis zum 14. Tag gebe es bei menschlichen Embryonen keine Individualität.
  • Daraus ergebe sich, dass der Lebensschutz auf diesen frühen Embryonalstadien nicht so hoch angesetzt werden müsse, wie bei einem menschlichen Lebewesen, bei dem die Individualität feststeht, denn der Nutzen der Experimente an embryonalen Zellen für die Menschheit sei höher zu bewerten.
  • Wenn die Experimente im eigenen Land verboten seien, würden sie in anderen Ländern gemacht, so dass es aus Gründen des wissenschaftlichen Fortschritts günstiger sei, die Versuche im eigenen Land zu erlauben.

Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz von 1992 und das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1990 erlauben weder das therapeutische Klonen noch die Verwendung von Embryonen für therapeutische Zwecke. In Deutschland wird seitdem intensiv darüber diskutiert, ob die Forschung mit embryonalen Stammzellen nicht doch erlaubt werden sollte.


Literatur

Erich Blechschmidt: Wie beginnt das menschliche Leben? Vom Ei zum Embryo. Stein am Rhein, 1989, ISBN 3-7171-0653-8


Siehe auch

Embryonalentwicklung, Embryonenschutzgesetz