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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfaßte und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende Organisation, die ihre Individualität als Rechtssubjekt nicht der Privatautonomie sondern einem Hoheitsakt verdankt (Wolff-Bachof § 84 II B 1).


Körperschaften des öffentlichen Rechts sind [in Deutschland] u.a. Gebietskörperschaften wie  Bund → (Bundesrepublik), Länder → (Bundesland), Kreise → (Landkreis) und Gemeinden.

Auch die Kassenärztlichen Vereinigungen KV sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Quelle: Online ARD-Ratgeber Recht, Rechtswörterbuch: Link