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Vernehmlassung

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Die Vernehmlassung oder das Vernehmlassungsverfahren ist eine wichtige Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren.

Bei der Vorbereitung wichtiger Erlasse und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen werden die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise (insb. Verbände) zur Stellungnahme eingeladen. Das Ziel ist, die Erfolgschancen des Projektes im weiteren Gesetzgebungsprozess abschätzen zu können. Insbesondere im Hinblick auf ein mögliches Referendum ist es in der Schweizer Politik wichtig, bei der Vernehmlassung alle wichtigen Interessengruppen zu konsultieren, um so genannt "referendumssichere" Vorlagen präsentieren zu können.

Auch wer nicht persönlich zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen wird, kann sich zu einer Vorlage äussern, auch als Einzelperson.

Die Antworten aller Vernehmlassungsteilnehmer werden ausgewertet, bevor der Bundesrat die Eckwerte seiner Vorlage ans Parlament festlegt. Die eidgenössischen Räte beraten den Entwurf in Kenntnis dieser Vernehmlassungsergebnisse.

Siehe auch:

Rechtsgrundlagen: