Bundestagswahl 2005
Vorlage:Neuigkeiten Die Bundestagswahl 2005, die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag, findet am 18. September 2005 statt. Das Vorziehen der Wahl des Bundestags bedeutet zwar eine Verkürzung der laufenden Legislaturperiode, hat aber keine Auswirkung auf die Länge der 16. Legislatur.
Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte die Vertrauensfrage an das Parlament gerichtet, das ihm mit seinem Votum vom 1. Juli 2005 das Vertrauen nicht aussprach. Anschließend hat der Kanzler die Auflösung des Bundestags vorgeschlagen. Bundespräsident Horst Köhler hat am 21. Juli 2005 den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen angeordnet. Über die Verfassungsmäßigkeit dieses Verfahrens existieren sowohl unter Publizisten als auch unter Rechtswissenschaftlern unterschiedliche Auffassungen, zumal das Bundesverfassungsgericht 1983 in einem ähnlichen Fall massive Bedenken geäußert hatte. Bei der Bundestagsauflösung 2005 stellte es schließlich in seinem im Ergebnis mit 7:1 Stimmen gefällten Urteil vom 25. August 2005 die Verfassungsmäßigkeit der Bundestagsauflösung fest.
Politischer Hintergrund
Nach der deutlichen Niederlage der SPD bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai 2005 erklärte der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering eine halbe Stunde nach Schließung der Wahllokale in Absprache mit Bundeskanzler Gerhard Schröder, eine Neuwahl schon im Herbst 2005 herbeiführen zu wollen. Um 20 Uhr erklärte Bundeskanzler Schröder in einer kurzen Ansprache:
- "Deutschland befindet sich in einem tief greifenden Veränderungsprozess. Es geht darum, unser Land unter den besonderen Bedingungen der Überwindung der deutschen Teilung auf die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts auszurichten. Mit der Agenda 2010 haben wir dazu entscheidende Weichen gestellt. Wir haben notwendige Schritte unternommen, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfähig zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Dies sind unabdingbare Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Erste Erfolge auf diesem Weg sind unübersehbar. Bis sich aber die Reformen auf die konkreten Lebensverhältnisse aller Menschen in unserem Land positiv auswirken, braucht es Zeit. Vor allem aber braucht es die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für eine solche Politik. Mit dem bitteren Wahlergebnis für meine Partei in Nordrhein-Westfalen ist die politische Grundlage für die Fortsetzung unserer Arbeit in Frage gestellt. Für die aus meiner Sicht notwendige Fortführung der Reformen halte ich eine klare Unterstützung durch eine Mehrheit der Deutschen gerade jetzt für erforderlich. Deshalb betrachte ich es als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland als meine Pflicht und Verantwortung, darauf hinzuwirken, dass der Herr Bundespräsident von den Möglichkeiten des Grundgesetzes Gebrauch machen kann, um so rasch wie möglich, also realistischerweise für den Herbst dieses Jahres, Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeizuführen."
Vertrauensfrage
siehe Hauptartikel Vertrauensfrage
Verfassungsrechtliche Problematik
Nach dem Grundgesetz (GG) gibt es in Deutschland kein Selbstauflösungsrecht des Parlaments und daher kein in der Verfassung geregeltes Verfahren für eine vorgezogene Wahl - anders als etwa in Großbritannien, wo vorgezogene Wahlen den Regelfall darstellen. Der Bundeskanzler stellte am 1. Juli 2005 im Parlament die Vertrauensfrage gemäß Art. 68 GG . Es war nach den Anträgen von Willy Brandt (1972) und Helmut Kohl (1982) das dritte Mal, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage mit dem Ziel stellte, sie zu "verlieren". Für eine derartige Vertrauensfrage hatte sich die Bezeichnung unechte Vertrauensfrage eingebürgert. In seinem Urteil vom 25. August 2005 hat das Bundesverfassungsgericht diesen Terminus verworfen und den Begriff auflösungsgerichtete Vertrauensfrage eingeführt.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellten mit einer hinreichend großen Zahl von Enthaltungen sicher, dass die Vertrauensfrage nicht positiv beantwortet wurde. Die Kanzlermehrheit von 301 Stimmen wurde daher verfehlt.
Anschließend schlug der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident ordnete am 21. Juli 2005 die Parlamentsauflösung an. Er bezog sich in seiner Begründung auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983.
- Damals hatten die Richter bezüglich der von Bundeskanzler Helmut Kohl auf ähnliche Weise herbeigeführten vorgezogenen Wahlen festgestellt, dass es keineswegs der freien Disposition des Bundeskanzlers unterliege, auf diese Weise vorzeitige Wahlen herbeizuführen (BVerfGE 62, 1). Vielmehr soll das Parlament kraft des normativen Charakters der vierjährigen Legislaturperiode nach Möglichkeit auch so lange amtieren und der Bundeskanzler eine Bundestagsauflösung nur dann anstrengen dürfen,
- „wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet ist, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiter zu regieren. Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, daß er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag.“
- Somit ist – wenn auch in wechselseitigen Grenzen – ein gewisser Vorrang der Parlamentsperiode vor den Regierungsinteressen gegeben. Dennoch räumte das Verfassungsgericht die Kompetenz, die politische Lage als kritisch im Sinne des Art. 68 einzuschätzen, in erster Linie dem Bundeskanzler ein. Auch die darauf folgende Prüfung des Bundespräsidenten hat sich an den Kriterien des Bundeskanzlers zu orientieren.
Ob die 1983 vom Bundesverfassungsgericht genannten Voraussetzungen vorlagen, ist sowohl unter Publizisten als auch unter Rechtswissenschaftlern umstritten. Die Regierungsparteien haben eine – wenn auch knappe – Mehrheit von drei Sitzen über der absoluten Mehrheit. Außerdem konnten bisher alle Gesetzesentwürfe im Bundestag mit der Kanzlermehrheit verabschiedet werden. Dass alle im Bundestag vertretenen Parteien Neuwahlen für notwendig ansehen, ist grundsätzlich unbeachtlich, da der Bundestag über kein Selbstauflösungsrecht verfügt. Dem Bundespräsidenten könne aber diese Einigkeit einen „zusätzlichen Hinweis [geben], dass eine Auflösung des Bundestages zu einem Ergebnis führen werde, das dem Anliegen des Art. 68 GG näher kommt als eine ablehnende Entscheidung“, so das Verfassungsgericht 1983.
Meinungsbild in der Rechtswissenschaft
Unter Staatsrechtlern löste die Absicht, vorgezogene Neuwahlen durchzuführen, eine kontroverse Diskussion aus, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lässt:
- Die Kritiker halten das Herbeiführen von Neuwahlen mittels Vertrauensfrage für verfassungswidrig. Der Bundeskanzler könne allenfalls dieses Verfahren wählen, wenn er daran zweifle, ob er von der Parlamentsmehrheit getragen werde. Parlament ist der Bundestag, und dort habe der Kanzler sichere Unterstützung; auf andere Organe wie etwa den Bundesrat dürfe er nicht verweisen, nur weil seine Minderheitsunterstützung weiter geschwunden ist. Der Kanzler könne allenfalls zurücktreten (Hans Herbert von Arnim, Peter Baumeister, Ernst Benda, Hermann-Josef Blanke, Volker Epping, Karin Graßhof, Dieter Grimm, Josef Isensee, Konrad Kruis, Philip Kunig, Wolfgang Löwer, Ingo von Münch, Martin Oldiges, Christian Pestalozza, Jochen Rozek, Wolf-Rüdiger Schenke, Edzard Schmidt-Jortzig, Hans-Peter Schneider, Rupert Scholz, Dieter Umbach, Wolfgang Graf Vitzthum, Rainer Wahl).
- Die Befürworter sind in zwei Gruppen zu finden, die sich in der Begründung ihrer Haltung unterscheiden:
- Eine Gruppe hält Neuwahlen für zulässig, da sich die Regierung in einer politischen Krise befinde, die ihr die Durchsetzung ihrer Politik funktional nicht erlaube. Auf eine formale Festlegung hinsichtlich des Bundestags – unter Abgrenzung vom Bundesrat – komme es nicht an, allenfalls wären die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat mitzuberücksichtigen (Peter Michael Huber, Ernst Gottfried Mahrenholz, Dietrich Murswiek, Joachim Wieland).
- Die andere Gruppe betont die dem Kanzler von der Verfassung zugewiesene Einschätzungsprärogative, ob er die ihn tragende Mehrheit als hinlänglich sicher für seine Politik empfindet oder ob er die Vertrauensfrage stellt. Dies sei ausschlaggebend. Die Regierungskoalition verfüge ohnehin nur über eine Mehrheit von drei Stimmen über der Kanzlermehrheit, und diese Mehrheit sei nunmehr noch „wackeliger“ geworden, so dass es schwierig sei, sein Urteil anzuzweifeln (Georg Hermes, Roman Herzog, Christian Hillgruber, Jörn Ipsen, Hans-Hugo Klein, Joachim Rottmann).
Rechtspolitische Forderungen nach parlamentarischem Selbstauflösungsrecht
Obwohl mehrere Verfassungsrechtler, darunter Ernst Benda, Ernst Gottfried Mahrenholz und Ingo von Münch, öffentlich eine Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel eines Selbstauflösungsrechts des Parlaments befürworteten, wurde ihre Forderung von keiner Partei aufgegriffen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Neuwahlen 2005 hat sich eine lebhafte Diskussion über eine solche Verfassungsänderung entwickelt. Befürworter finden sich in allen Parteien. Auch Bundespräsident Horst Köhler hat sich für eine derartige Grundgesetzänderung ausgesprochen.
Einigkeit besteht unter den Befürwortern darüber, dass zur Missbrauchsverhinderung eines hohes Quorum gelten muss, damit nicht aus reinem politischem Kalkül heraus Neuwahlen herbeigeführt werden können. Diskutiert werden eine Mehrheit von 2/3, von 3/4 oder 4/5 der Bundestagsabgeordneten.
Organstreitverfahren von Bundestagsabgeordneten
In einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG) können Bundestagsabgeordnete die Auflösungsanordnung anfechten. Sie wären in ihren Rechten verletzt, wenn die Parlamentsauflösung verfassungswidrig wäre, denn diese verkürzt ihr bis Herbst 2006 erteiltes Mandat. Die Abgeordneten Jelena Hoffmann (SPD) (Az.: 2 BvE 4/05) und Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) (Az.: 2 BvE 7/05) leiteten am 29. Juli bzw. 1. August 2005 ein solches Organstreitverfahren gegen den Bundespräsidenten ein. Berichterstatter in dem Verfahren war Richter Udo Di Fabio. Das Gericht hielt am 9. August 2005 eine mündliche Verhandlung ab und wurde der allgemein geäußerten Erwartung gerecht, wie bereits 1983 eine Entscheidung noch vor dem angesetzten Wahltermin zu treffen. Es verkündete am 25. August 2005 das Urteil:
Die Anträge der Abgeordneten wurden vom Bundesverfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen. In der Urteilsverkündung führte das Gericht aus, die Auflösung des Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten sei rechtmäßig. Es verwies auf die Einschätzungsprärogative des Bundeskanzlers und den begrenzten Kontrollumfang des Verfassungsgerichts. Die Entscheidung erging mit 7:1 Stimmen. Zwei dieser sieben Richter, stützen das Ergebnis der Senatsmehrheit mit einer abweichenden Begründung.
Der Bundespräsident hatte erklärt, dass er – anders als Karl Carstens im Jahr 1983 – nicht zurückgetreten wäre, falls das Gericht seine Auflösungsentscheidung für verfassungswidrig erklärt hätte.
Hätte der Bundespräsident die Auflösung des Bundestags abgelehnt, hätte der Bundeskanzler ein Organstreitverfahren gegen den Bundespräsidenten anstrengen können. Grundsätzlich ist der Bundespräsident jedoch nicht verpflichtet, den Bundestag aufzulösen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Um einem Antrag des Bundeskanzlers stattzugeben, müsste entweder der Bundespräsident sein Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt haben oder er müsste zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass ihm kein Ermessen zusteht, da er rechtsirrig die (insbesondere ungeschriebenen) Voraussetzungen für eine Auflösung als nicht gegeben angesehen hätte.
Verfassungsstreitverfahren von Parteien und Bürgern
Auch mehrere kleine Parteien (nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts mindestens acht) haben Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet, da sie sich durch die verkürzte Vorwahlzeit benachteiligt sehen.
Die APPD hat bereits wenige Minuten nach der Auflösungsanordnung des Bundespräsidenten einen Antrag eingereicht. Auch sind unter Anderem Anträge der ödp, der Familien-Partei und der Partei Pro DM eingegangen. Mit den Anträgen wenden sich die Parteien in erster Linie dagegen, dass sie bis zum Wahltermin nur äußerst wenig Zeit hatten, um die erforderlichen Unterschriften zu sammeln, während vor normalen Wahlen dafür 13 Monate zur Verfügung gestanden hätten. Hierdurch sehen sie ihre Chancen, im gesamten Bundesgebiet zur Wahl anzutreten, beeinträchtigt. Manche Parteien haben als Verfahrensart die Verfassungsbeschwerde gewählt.
Die Anträge der Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit, der Familien-Partei und der ödp, den Organstreitverfahren von Werner Schulz und Jelena Hoffmann beizutreten, hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 8. August 2005 abgelehnt mit der Begründung, dass das mit den Organstreitverfahren der drei Parteien geltend gemachte Interesse dem der beiden klagenden Bundestagsabgeordneten nicht gleichgeordnet sei.
Am 23. August 2005 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Anträge der ödp und der Familien-Partei als unzulässig (Az.: 2 BvE 5/05). Denn die Auflösung des Bundestags tangiere die Parteien nicht in ihren Rechten, auch nicht - wie hilfsweise geltend gemacht - in ihrer Chancengleichheit aus Art. 38 und Art. 3 Grundgesetz. Gegen die 1975 verabschiedeten Regelungen betreffend die Unterschriftenquoren, die der Gesetzgeber auch bei der Wahlrechtsnovelle von 1985 trotz Kenntnis von der diesbezüglichen Problematik bei vorgezogenen Bundestagswahlen unangetastet gelassen hat, hätte binnen sechs Monaten nach ihrem Erlass vorgegangen werden müssen.
Des Weiteren haben auch mehrere Bürger Verfassungsbeschwerde gegen die Bundestagsauflösung erhoben.
Personelle Zusammensetzung
Auch für den 16. Deutschen Bundestag beträgt die gesetzliche Anzahl der Abgeordneten 598. Die Wahlkreiszusammensetzung wird allerdings in einigen Gebieten im Vergleich zur Bundestagswahl 2002 verändert. Thüringen wird (von 10 auf 9) einen Wahlkreis verlieren, Bayern (von 44 auf 45) einen hinzugewinnen. Die Wahrscheinlichkeit von etwaigen Überhangmandaten wird damit etwas verringert.
Politische Konstellation
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SPD
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte im Jahr 2003 angekündigt, bei den nächsten Bundestagswahlen zum dritten Mal als Kanzlerkandidat für die SPD antreten zu wollen, wenn diese auch eigentlich erst für 2006 vorgesehen waren. Die Fortführung der rot-grünen Koalition ist das erklärte Ziel der SPD-Spitze; eine große Koalition von SPD und CDU wird zwar als "nicht gewollt" dargestellt, jedoch auch nicht ausgeschlossen.
Gleichzeitig sind einige SPD-Politiker bemüht, sich deutlich von den Grünen abzusetzen. So erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, man wolle keinen Mopsfledermaus-Wahlkampf führen.
Außerdem will die SPD in ihrem Wahlmanifest durch "Innovationsregionen" Bürokratie abbauen. Der Bundeshaushalt soll konsolidiert werden, aber es wird keine terminliche Zielvorgabe genannt.
CDU/CSU
CDU/CSU streben für die vorgezogene Neuwahl im Herbst 2005 die Ablösung der gegenwärtigen Bundesregierung an. Als Koalitionspartner nennen sie die FDP; eine große Koalition mit der SPD lehnen sie ab. Die Union hat die CDU-Vorsitzende Angela Merkel als Kanzlerkandidatin nominiert. Diese hat angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs die Umsatzsteuer von 16% auf 18% anzuheben und dafür die Arbeitslosenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte zu senken. Außerdem soll der Atomkonsens zugunsten längerer Laufzeiten der Kraftwerke aufgegeben werden. Dadurch verspricht sich die Union eine Senkung der Strompreise. Die gesetzliche Krankenversicherung soll künftig über eine Gesundheitsprämie, deren Höhe nicht wie bisher nach dem Einkommen bemessen wird, finanziert werden; es ist jedoch ein Steuerausgleich für Geringverdiener vorgesehen. Außerdem will Merkel Bürokratie abbauen und den Bundeshaushalt bis 2013 konsolidieren.
Dem so genannten Kompetenzteam der Kanzlerkandidatin Merkel gehören neben ihr und dem CSU-Vorsitzenden, Edmund Stoiber, auch Paul Kirchhof (Finanzen, Haushalt), Peter Müller (Wirtschaft, Arbeit), Dieter Althaus (Aufbau Ost), Günther Beckstein (Inneres), Wolfgang Schäuble (Außenpolitik), Ursula von der Leyen (Soziales), Annette Schavan (Bildung), Gerda Hasselfeldt (Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Umwelt) und Norbert Lammert (Kultur) an.
Grüne
Bündnis 90/Die Grünen treten an, um ihre Politik von "solidarischer Modernisierung in ökologischer Verantwortung" (so der Titel ihres Wahlprogramms) fortzusetzen. In ihrem Wahlprogramm, beschlossen in Berlin am 17. Juli 2005, haben sie arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Forderungen (wie z.B. die Verschiebung von Subventionen, die den verschwenderischen Umgang mit knappen Ressourcen begünstigen, zugunsten der Forschungs- und Technologieförderung) prominent herausgestellt, halten aber auch an ihren anderen Punkten (Atomausstieg, geregelte Zuwanderung und Integration, Verbraucherschutz, Transparenz und informationelle Selbstbestimmung, Gleichberechtigung der Geschlechter und sexuellen Identitäten) fest. Ob sie im nächsten Bundestag ihre Politik werden umsetzen können, wird von den Wahlergebnissen der anderen Parteien und von Koalitionsverhandlungen abhängen. Nach Aussagen führender Grüner kommt weder eine Koalition mit der Union noch mit der Linkspartei in Betracht.
Joschka Fischer wurde zum "Spitzenkandidaten" gekürt und kandidiert auf Platz 2 der hessischen Landesliste für den Bundestag hinter der Staatssekretärin Margareta Wolf. Andere Landeslisten werden von Renate Künast, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, und Claudia Roth angeführt. Zum grünen Spitzenteam gehören außerdem Umweltminister Jürgen Trittin, Parteivorsitzender Reinhard Bütikofer, die beiden Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Krista Sager, die Politische Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke sowie der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck.
Außerdem wollen die Grünen analog zur SPD Bürokratie abbauen und den Bundeshaushalt konsolidieren.
FDP
Anders als 2002 hat die FDP auf die Nominierung eines eigenen Kanzlerkandidaten verzichtet. Stattdessen hat die FDP-Spitze am 23. Mai 2005 erklärt, dass sie eine Koalition mit der CDU/CSU anstrebe, obwohl sie die von der Union geforderten Erhöhung der Umsatzsteuer ablehnt. Zum "Spitzenkandidaten" kürte die FDP Guido Westerwelle, der als einziger prominenter Politiker vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen für den Fall eines Regierungswechsels vorgezogene Neuwahlen zum Bundestag gefordert hatte. Er führt die Landesliste in Nordrhein-Westfalen an, während in anderen Bundesländern diese Funktion von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bayern), Birgit Homburger (Baden-Württemberg), Wolfgang Gerhardt (Hessen), Joachim Günther (Sachsen), Rainer Brüderle (Rheinland-Pfalz), Jürgen Koppelin (Schleswig-Holstein), Markus Löning (Berlin) oder Cornelia Pieper (Sachsen-Anhalt) erfüllt wird.
Auch die FDP will Bürokratie abbauen und den Bundeshaushalt konsolidieren. Im Gegensatz zu ihrem potentiellen Koalitionspartner steht die FDP in ihrem Programm für mehr Datenschutz und einen besseren Schutz der Bürgerrechte.
Die Linkspartei.
Auf den offenen Listen der Linkspartei werden auch Mitglieder der noch jungen Partei WASG (Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative) und Parteilose kandidieren. Spitzenkandidaten sind Gregor Gysi und Oskar Lafontaine. Während die Linkspartei derzeit nur mit Petra Pau und Gesine Lötzsch als direktgewählte Abgeordneten im 15. Deutschen Bundestag vertreten ist, kämpft sie bei der kommenden Bundestagswahl darum, gesamtdeutsch drittstärkste und in Ostdeutschland stärkste Partei zu werden.
Andere Parteien
Die anderen Parteien werden aller Voraussicht nach bei der Bundestagswahl 2005 keine Chance auf einen Einzug in den Bundestag haben.
Im Oktober 2004 kündigten NPD und DVU an, bundesweit gemeinsam antreten zu wollen. Begründet liegt dies vor allem darin, dass in verschiedenen Bundesländern meist nur eine der rechten Parteien Erfolge verzeichnen konnte. Einer Listenverbindung steht allerdings das Wahlgesetz entgegen, das nur Parteien, nicht aber Parteiverbindungen zur Wahl zulässt. Daher will formal nur die NPD antreten, auf den Landeslisten kandidieren aber auch DVU-Kandidaten. Bei der Europawahl 2009 soll dann die DVU antreten. Diese Strategie war bei den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg erfolgreich, aber schon in der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 erreichte die NPD nicht einmal mehr 1% der Stimmen und erlebte damit auch einen finanziellen Rückschlag. Inzwischen hat die NPD angekündigt, dass sie fünf Direktmandate, unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt, gewinnen will.
Der Bundeswahlleiter hat 26 weitere Parteien zur Wahl zugelassen, drei zogen ihren Antrag zurück, 30 Parteien wurden abgelehnt. Zugelassen sind die STATT Partei, UNABHÄNGIGE KANDIDATEN, Die Republikaner, Die PARTEI, PSG, Pro DM, Bayernpartei, MLPD, DIE FRAUEN, Die Tierschutzpartei, BüSo, GRAUE, DGG, PERSPEKTIVE, 50Plus, HP, Deutschland, AGFG, ZENTRUM, HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI, Offensive D, PBC, DSU, FAMILIE, CM und APPD.
Die Landeswahlausschüsse prüften am 19. August 2005, ob diese Parteien die erforderliche Anzahl an Unterstützungsunterschriften für ihre Kreiswahl- und Landeslistenvorschläge gesammelt haben. Über die Beschwerden einiger Parteien wurde am 25. August 2005 vom Bundeswahlausschuss abschließend entschieden. Dabei wurden alle Beschwerden bis auf eine zurückgewiesen. Stattgegeben wurde lediglich der Beschwerde der NPD betreffend die Landesliste NPD in Baden-Württemberg, die der Landeswahlleiter nicht zugelassen hatte.
Danach treten insgesamt 25 Parteien mit Landeslisten zur Wahl an. Von den hier genannten sind dies:
- die MLPD in allen Ländern
- die NPD in allen Ländern
- die Grauen in 11 Ländern
- die Republikaner in 9 Ländern
- die PBC in 8 Ländern
- die BüSo in 7 Ländern
- die Familien-Partei in 6 Ländern
- die PSG und die Tierschutzpartei in vier Ländern
- die Frauen und Pro DM in drei Ländern
- APPD und die PARTEI in Hamburg und Berlin
- 50plus (Brandenburg), AGFG (Sachsen), Bayernpartei (Bayern), Deutschland (NRW), Offensive D (Sachsen-Anhalt) und ZENTRUM (NRW) in einem Bundesland
Die meisten Parteien treten in Nordrhein-Westfalen an (16), die wenigsten in Schleswig-Holstein (8).
Vom Einzug von Parteien, die derzeit nicht (in Fraktionsstärke) im Bundestag vertreten sind, kann abhängen, ob das rot-grüne Lager mit SPD und Grünen oder das schwarz-gelbe Lager mit CDU/CSU und FDP eine eigene Mehrheit im Bundestag erhalten werden. Sollte dies für keines der beiden Lager der Fall sein, so besteht die Möglichkeit einer Großen Koalition oder einer von der Linkspartei unterstützten rot-grünen Koalition, was diese allerdings schon ausschloss. Ein Nicht-Einzug von derzeit nicht in Fraktionsstärke im Bundestag vertretenen Parteien würde ebenfalls die Möglichkeit einer absoluten Mehrheit der Mandate einer Fraktion bei einem Abschneiden zwischen 45 und 50 Prozent erhöhen.
Überblick über die Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2005
Überblick der Kerninhalte der Programme der im Bundestag vertretenden Parteien:
Arbeitsmarktpolitik
- SPD: Nachbesserungen an Hartz IV und Anpassung der Regelsätze zwischen Ost- und Westdeutschland. Ältere Arbeitslose sollen das einkommensabhängige Arbeitslosengeld I erhalten. Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
- CDU/CSU: Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent, im Gegenzug Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 18 Prozent. Einschränkung des Kündigungsschutzes und Kombilöhne zur Stärkung der Beschäftigung im Niedriglohnsektor.
- Bündnis 90/Die Grünen: Korrekturen bei Hartz IV und Anpassung der Regelsätze zwischen Ost- und Westdeutschland. Der Arbeitsmarkt im Niedriglohnsektor soll durch Steuersubventionen gefördert werden. Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns.
- FDP: Einschränkung des Kündigungsschutzes. Arbeitnehmer sollen erst nach 4 Jahren und nur in Betrieben mit mehr asl 50 Mitarbeitern einen Kündigungsschutz erhalten. Die FDP will zudem die Bundesagentur für Arbeit (BfA) aufspalten und neu organisieren.
- Die Linkspartei. PDS: Generalüberholung von Hartz IV. Anhebung der Regelsätze von 345 auf 412 Euro und höherer Freibeträge. Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 1400 Euro.
Steuerpolitik
- SPD: Gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, dafür im Gegenzug ein dreiprozentige Abgabe für Großverdiener mit Einkommen von über 250.000 Euro. Absenkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 19 Prozent.
- CDU/CSU: Anhebung der Mehrwertsteuer von 16 auf 18 Prozent zur Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Absenkung des Eingangssatzes der Einkommensteuer von 15 auf 12 Prozent und des Spitzensatzes von 42 auf 39 Prozent. Erhalt der Gewerbesteuer. Absenkung der Körperschaftssteuer von 25 auf 22 Prozent.
- Bündnis 90/Die Grünen: Gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Erhöhung des Spitzensatzes der Einkommensteuer von 42 auf 45 Prozent. Einführung einer Steuer für Großverdiener und stärkere Belastung von Großerben und Bürgern mit hohen Privatvermögen.
- FDP: Gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, dafür Einführung eines 3-Stufen-Modells von 15, 25 und 35 Prozent in der Einkommensteuer. Der Eingangssteuersatz bleibt somit gleich und der Spitzensteuersatz soll von 42 auf 35 Prozent gesenkt werden.
- Die Linkspartei. PDS: Gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, dafür Erhöhung des Spitzensatzes der Einkommensteuer von 42 auf 50 Prozent. Beibehaltung des Eingangssteuersatzes von 15 Prozent. Wiedereinführung der Vermögenssteuer und Neugestaltung der Erbschaftssteuer.
Gesundheitspolitik
- SPD: Einführung einer Bürgerversicherung, auch für Selbständige, Beamte und Politiker. Höhe der Versicherung orientiert sich an die Leistungsfähigkeit. Die Bemessungsgrundlage für den Beitrag orientiert sich an den sieben Einkunftsarten des Steuerrechts, also auch Unternehmensgewinne oder Kapitalerträge (dort bei Kleinsparern mit Freibeträgen). Erhalt der beitragsfreien Familienversicherung.
- CDU/CSU: Einführung einer Gesundheitsprämie (Kopfpauschale) für jeden erwachsenen Versicherer. Beitragshöhe ist eine feste Monatsprämie, die den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der jeweiligen Krankenkasse entsprechen und kostendeckend sein soll.
- Bündnis 90/Die Grünen: Einführung einer Bürgerversicherung, auch für Selbständige, Beamte und Politiker anstelle der Kranken- und Pflegeversicherung. Höhe der Versicherung orientiert sich an die Leistungsfähigkeit. Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Erhalt der beitragsfreien Familienversicherung.
- FDP: Abschaffung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und jeder Bürger versichert sich privat (PKV). Ein Mindestschutz bleibt Pflicht. Versicherungsbeiträge für Kinder und sozial Schwache werden steuersubventioniert. Umstellung der Pflegeversicherung auf Kapitaldeckung.
- Die Linkspartei. PDS: Einführung einer Bürgerversicherung, auch für Selbständige, Beamte und Politiker, auch mit Kapital- und Mieteinnahmen. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Private Zusatzversicherungen ermöglichen.
Außenpolitik
- SPD: Weitere selbstbewußte Außenpolitik und gegen ein militärisches Engagement im Irak. Frü eine Erweiterung der Europäischen Union mit der Türkei. Mehr Verantwortung Deutschlands durch Übernahme eines ständigen Sitzes im Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen.
- CDU/CSU: Gegen eine Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union, dafür eine privilegierte Partnerschaft. Gleiche Beziehungensintensität in der Außenpolitik zu Frankreich auch zu den USA.
- Bündnis 90/Die Grünen: Weitere Beitragsverhandlungen mit der Türkei und weiteren Balkan-Staaten zur zukünftigen Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Für eine europaweite Volksabstimmung zur EU-Verfassung. Transatlantischen Partnerschaft bleibt "Eckpfeiler" der Außenpolitik.
- FDP: Förderung der transatlantischen Partnerschaft. Für einen Sitz der Europäischen Union (EU) im Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen; als "zweitbeste Lösung" ein Sitz Deutschlands.
- Die Linkspartei. PDS: Gegen einen ständigen Sitz Deutschlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Mehr Engagement in der Dritten Welt. Für eine Volksabstimmung zur EU-Verfassung.
Innere Sicherheit
- SPD: Präventionsmaßnahmen zur Jugendkriminalität. Verbesserter Datenaustausch von Polizei und Justizbehörden in Europa. Ausstattung der Sicherheitsbehörden mit effizienten Digitalfunksystem und mehr Kompetenzen für das Bundeskriminalamt (BKA).
- CDU/CSU: Aufbau einer "Anti-Terror-Datei" von Polizei und Nachrichtendiensten. Schärfere Sicherheitsmaßnahmen gegen terrorverdächtige Ausländer und eine Warndatei gegen Visa-Mißbrauch. Förderung der DNA-Analyse.
- Bündnis 90/Die Grünen: Einschränkung der Telefonüberwachung und gegen eine Referenzdatei für biometrische Daten. Erhalt der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten.
- FDP: Gegen Einführung von biometrischen Daten in Ausweisdokumenten. Fr die Abschaffung des "Großen Lauschangriffs". Eingeschränkte Nutzung von Video- und Telefonüberwachung sowie der DNA-Analyse soll erlaubt sein.
- Die Linkspartei. PDS: Gegen einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Gegen eine weitere Überdehnung des Grundgesetzes durch die bisher von der Bundesregierung eingeführten Sicherheitspakete.
Bildung und Forschung
- SPD: Einführung von Förderunterricht vor der Einschulung um Sprachdefizite zu beheben. Ausbau von weiteren Ganztagsschulen. Die Länder sollen für das Ganztagsschulprogramm bis 2008 rund 4 Milliarden Euro für die Einrichtung von 10.000 zusätzlichen Ganztagsschulen erhalten. Für ein gebührenfreies Erststudium an Universitäten und Fachhochschulen und für den Erhalt des Bafög (keine Umwandlung in ein Volldarlehen). Weitere Förderung der Forschung auf allen Gebieten.
- CDU/CSU: Ausbau der Sprachförderung. Stärkere Förderung von Hochbegabten. Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach. Universitäten dürfen Studiengebühren verlangen. Erhöhung der jährlichen Forschungsausgaben um eine Milliarde Euro.
- Bündnis 90/Die Grünen: Überwindung des dreigliedrigen Schulsystem. Für ein gebührenfreies Erststudium an Universitäten und Fachhochschulen. Für dne Ausbau des Bafög zu einer elternunabhängigen Unterstützung. Erhöhung der Forschungsausgaben.
- FDP: Abbau von Bildungsdefiziten in den Kindertagesstätten. Einführung von verbindlichen Sprachtests. Mehr Autonomie und Wettbewerb an Schulen und Hochschulen. Für die Einführung von Studiengebühren. Einschränkung von Gesetzen, die die Forschung beeinträchtigen.
- Die Linkspartei. PDS: Erhöhung der Bildungsausgaben auf 6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Überwindung des dreigliedrigen Schulsystem und Einführung von Gesamtschulen bis zur 10. Klasse. Gegen eine Einführung von Studiengebühren.
Gesellschaft und Familie
- SPD: Umwandlung des Erziehungsgeldes in Elterngeld, als Ersatz für ein Jahreseinkommen. Schrittweise Einführung von gebührenfreien Kindertagesstätten. Anwendung der Geschlechtergerechtigkeit in politischen Bereichen.
- CDU/CSU: Eltern erhalten einen Kindergrundfreibetrag von 8000 Euro. Beispiel: eine Familie mit zwei Kindern bleibt bis zu einem Jahreseinkommen von 38.200 Euro einkommensteuerfrei, was eine Erhöhung um 5.000 Euro entspricht. Die Bildungspolitik bleibt bei den Länderregierungen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll gefördert werden. Einführung eines Kinderbonus ab Januar 2007 für neugeborene Kinder in Höhe von 600 Euro im Jahr als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung.
- Bündnis 90/Die Grünen: Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder vom ersten Lebensjahr an. Ausbau des Kinderzuschlags für geringverdienende Eltern zu einer Grundsicherung. Förderung der Gleichstellungspolitik.
- FDP: Steuerliche Entlastung für Erwachsene und Kinder durch einen Grundfreibetrag von 7.700 Euro im Jahr. Einführung von gebührenfreien Halbtagskindergärten. Ausbau der Ganztagsbetreuung auch für Babys.
- Die Linkspartei. PDS: Erhöhung des Kindergeldes von 154 Euro auf 250 Euro. Keine Anrechnung des Kindergelds auf das Arbeitslosengeld II. Für geringverdienende Eltern gibt es gebührenfreie Kindertagesstätten. Förderung der Ganztagsbetreuung von Kindern.
Umwelt und Energie
- SPD: Weitere Förderung der Kohle als Energieträger statt Kernkraft. Förderung von effizienteren Kraftwerken und des sparsameren Umgangs mit Energie. Förderung von erneuerbaren Energien. Vereinfachung der Gesetze, Verordnungen und Auflagen durch die Einführung eines Umweltgesetzbuches (UGB).
- CDU/CSU: Kein Atomausstieg. Längere Laufzeiten für Kernkraftwerke, solange es keine Risiken birgt. Ausbau des Ökostroms, aber Einschränkung der Förderung.
- Bündnis 90/Die Grünen: Weiterer Ausstieg aus der Kernkraft und Verringerung der Abhängigkeit vom Erdöl. Förderung der erneuerbaren Energien, damit Deutschland bis zum Jahr 2020 25 Prozent des deutschen Stroms und 25 Prozent des Wärmeverbrauchs sowie 25 Prozent des Kraftstoffs aus Erneuerbaren Energien kommen. Deutschland soll Vorreiter im Klimaschutz bleiben.
- FDP: Abbau der Subventionen für die Steinkohle und für Erneuerbare Energien, dafür mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt. Eventuell staatliche Regulierung für niedrigere Energiepreise, sollten die Energiekonzerne nicht die Strompreise verringern, werden sie gezwungen die Stromnetze abzugeben. Kein Atomausstieg.
- Die Linkspartei. PDS: Eintritt für einen "sozial-ökologischen Umbau". Dezentralisierung der Energieversorgung in Deutschland. Förderung von Ökostrom. Wirtschaftskreisläufe sollten regional statt global sein. Landwirtschaft soll vermehrt ökologisch wirtschaften.
Siehe auch
Bundestagswahl | Bundestagswahlrecht | Bundeswahlleiter | Liste der politischen Parteien in Deutschland
Literatur
- Balzer, Axel/Geilich, Marvin/Rafat, Shamim (Hg.): / Politik als Marke - Politikvermittlung zwischen Kommunikation und Inszenierung, Lit-Verlag, Münster 2005, ISBN 3-8258-8146-6
- Geyer Matthias (Hg.)/Kurbjuweit, Dirk/Schnibben, Cordt: / Operation Rot-Grün - Operation Rot-Grün, Spiegel Buchverlag, Münster April 2005, ISBN 3-4210-5782-6
- Wolf-Rüdiger Schenke; Peter Baumeister: "Vorgezogene Neuwahlen: Überraschungscoup ohne Verfassungsbruch?", Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2005, S. 1844 - 1846
Weblinks
- Gegen die Qual der Wahl: "Portal zur Wahl" Rechtzeitig zur vorgezogenen Bundestagswahl legt das IZ Sozialwissenschaften (Bonn) eine aktualisierte Fassung seines erfolgreichen Internet-Informationsdienstes vor
- Bessere Welt Links - Größte Linksammlung zur Bundestagswahl
- Politiker und Prominente nennen Ihre Wahlgründe
- Artikel zur Republik im vorgezogenen Bundestagswahlkampf von Karl-Rudolf Korte
Parteien und Kandidaten
- Alphabetische Parteienliste (beim Bundeswahlleiter)
- Anschriftenverzeichnis der Parteien
- Aktuelle Liste aller Kandidaten
- Wahlkampftourist - die aktuellen Termine der Spitzenkandidaten
Umfragen
Verfassungsstreit
- Antragsschrift von Werner Schulz
- Ein kritischer Beitrag zur erwarteten und tatsächlich dann auch gefallenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes: "Die Verfassungsbrecher"
Wahlprogramme
- Wahlmanifest der SPD "Vertrauen in Deutschland" vom 4. Juli 2005
- Regierungsprogramm der CDU/CSU
- Wahlprogramm 2005 der Grünen
- Wahlprogramm 2005 der FDP: "Die Chance der Freiheit!"
- Wahlprogramm der Linkspartei.PDS
- Wahlmanifest der WASG vom 3. Juli 2005
- Wahlprogramm 2005 der PBC: "Zukunft gestalten, Werte erhalten"