Bannmeile
Eine Bannmeile ist eine gesetzlich garantierte Schutzzone um bestimmte Gebäude von öffentlicher Bedeutung.
Das Gesetz schreibt vor, dass die gesetzgebenden Körperschaften (in Deutschland sind dies Bundestag, Bundesrat, die Landtage und das Bundesverfassungsgericht) von einem als Bannmeile genannten Gebiet umfasst werden.
Durch die Bannmeile sollen die Geschützten in die Lage versetzt werden, ihrer Aufgabe ohne den umittelbaren Druck der Straße nachgehen zu können. Innerhalb dieses Raumes ist keine Demonstration erlaubt, was notfalls auch durch Polizeigewalt durchgesetzt werden kann.
Demonstrationen sind hingegen zulässig, wenn durch sie keine Störung zu erwarten ist. In Deutschland ist dies in der Regel an sitzungsfreien Tagen gegeben. (§ 5 BefBezG).
Bannkreisverletzung war in Deutschland bis zum 17.8.1999 nach § 106a Strafgesetzbuch ein Straftatbestand.
Historisches
Die Bannmeile war ursprünglich ein definiertes Gebiet rund um eine Stadt, in dem keine fremden Händler ihre Ware zum Schutz des eigenen Handels feilbieten durften.
Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes (BefBezG)