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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Berlin

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Die Volksgesetzgebung im Stadtstaat Berlin beinhaltet verschiedene Elemente der direkten Demokratie, mit deren Hilfe die wahlberechtigte Bevölkerung unmittelbar an der Gesetzgebung des Landes mitwirkt. Sie ergänzt die bestehenden Instrumenten der repräsentativen Demokratie (Indirekte Demokratie), also die Wahl von Volksvertretern in das Abgeordnetenhaus, die dort ebenfalls über die Gesetzgebung abstimmen.

Gesetzliche Bedingungen

Die rechtlichen Grundlagen der direkten Demokratie auf Landesebene finden sich in den Artikeln 59 und 61–63 und 100 der Landesverfassung, sowie in den §§ 29–40 des Abstimmungsgesetzes. Die direkte Demokratie in den Bezirken ist in den §§ 44–47 des Bezirksverwaltungsgesetzes geregelt. Die Durchführungsbestimmungen für die Instrumente der direkten Demokratie sind darüber hinaus in mehreren Verordnungen (Abstimmungsordnung, Landeswahlordnung und Verordnung zur Geltung des Landeswahlrechts bei Bürgerentscheiden) geregelt.

Die Verfassungsartikel in Ihrer gültigen Fassung wurden in einem obligatorischen Referendum, welches parallel zur Abgeordnetenhauswahl am 17. September 2006 abgehalten wurde, mit einer Mehrheit von 84 % Ja-Stimmen angenommen.[Amt 1] Das Abstimmungsgesetz wurde in seiner jetzigen Fassung am 20. Februar 2008 beschlossen und erleichterte die Volksgesetzgebung in einer ganzen Vielzahl von Punkten. Vor der jetzt gültigen Verfassungsrechtslage gab es kaum Volksgesetzgebungsverfahren. Die für die direkte Demokratie in den Bezirken zuletzt relevante Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes wurde am 17. Februar 2011 vom Abgeordnetenhaus beschlossen.

Instrumente der Direkten Demokratie

Aufbau des dreistufigen Volksgesetzgebungsverfahrens im Land Berlin mit den verschiedenen Quoren.

Instrumente auf Landesebene

Das Land Berlin kennt fünf Instrumente mit denen die wahlberechtigte Bevölkerung unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess einwirken kann:

Während die Volksinitiative als Instrument für sich alleine steht, bauen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens, Volksbegehren und Volksentscheid in einem dreistufigen Verfahren aufeinander auf. Das obligatorische Verfassungsreferendum kann als einziges von der Bevölkerung nicht aktiv initiiert werden.

Obligatorisches Verfassungsreferendum

Gemäß Artikel 100 der Landesverfassung müssen im Land Berlin Änderungen der Artikel 62 und 63 der Landesverfassung obligatorisch (also: zwingend) einer Volksabstimmung unterworfen werden. In diesen beiden Verfassungsartikeln ist die Volksgesetzgebung durch Volksbegehren und Volksentscheid geregelt. Das hierfür vorgesehene Referendum soll verhindern, dass das Abgeordnetenhaus den Souverän (das Wahlvolk) ohne dessen ausdrückliche Zustimmung seiner unmittelbaren Mitwirkungsmöglichkeiten am Gesetzgebungsprozess beraubt. Versagt der Souverän seine Zustimmung, ist die Verfassungsänderung abgelehnt. Im Gegensatz zum Volksentscheid gelten für das obligatorische Verfassungsreferendum keine Abstimmungsquoren.

Volksinitiative

Mit der Volksinitiative kann ein Gesetz oder Anliegen dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden. Eine Volksinitiative kommt zustande, wenn 20.000 Einwohner Berlins, welche das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin haben diese in den sechs Monaten vor Einreichung unterzeichnen. Eine Volksinitiative kann auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft unterstützt werden.

Nach der Einreichung der Volksinitiative werden die Unterzeichnungen von den Bezirksämtern mit den Meldelisten abgeglichen und auf Korrektheit überprüft. Die Senatsverwaltung für Inneres prüft das Anliegen der Volksinitiative auf offensichtliche rechtliche Unzulässigkeit.

Nach erfolgreicher Einreichung und Prüfung einer Volksinitiative muss das Abgeordnetenhaus diese in einer Frist von vier Monaten behandeln und abstimmen. Das Abgeordnetenhaus kann die Volksinitiative annehmen oder ablehnen, darf diese aber in ihrem Wesensgehalt nicht abändern. Die Vertrauenspersonen der Volksinitiative können bei den Beratungen im Abgeordnetenhaus teilnehmen.

Nach erfolgter Behandlung im Abgeordnetenhaus ist der Verfahrensweg abgeschlossen. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern kann in Berlin mit einer Volksinitiative also kein Volksbegehren und Volksentscheid initiiert werden.

Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens

Der erste Schritt zur Erwirkung eines Volksentscheids in Berlin ist der Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens. Der Antrag muss eine Verfassungsänderung, ein Gesetz oder einen allgemeinen Gegenstand der politischen Willensbildung beinhalten, über den auch das Abgeordnetenhaus entscheiden könnte. Das Landeshaushaltsgesetz, Abgaben, Tarife öffentlicher Unternehmen sowie Personalentscheidungen oder gegen geschlossene Verträge gerichtete Anliegen dürfen nicht Gegenstand eines Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens sein. Des weiteren kann innerhalb einer Wahlperiode über den selben Sachverhalt nur einmal ein Volksentscheid abgehalten werden.

Für einen erfolgreichen Antrag müssen 20.000 gültige Unterschriften nachgewiesen werden, die maximal 6 Monate vor Einreichung geleistet wurden. Für einen Antrag der eine Verfassungsänderung oder Neuwahlen zum Ziel hat, sind 50.000 Unterschriften nötig. Unterschriftsberechtigt sind alle Bürger die ihren Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin haben, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nach der Einreichung des Antrags werden die Unterzeichnungen von den Bezirksämtern mit den Meldelisten abgeglichen und auf Korrektheit überprüft. Die Senatsverwaltung für Inneres prüft das enthaltene Anliegen auf offensichtliche rechtliche Unzulässigkeiten. Die Prüfungen müssen in einer Frist von 15 Tagen nach Einreichung der Unterlagen abgeschlossen sein.

Nach erfolgreicher Einreichung und Prüfung kann das Abgeordnetenhaus den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens in einer Frist von vier Monaten behandeln und abstimmen. Im Gegensatz zur Volksinitiative ist die Behandlung allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.

Volksbegehren

Bis maximal sieben Monate nach der Einreichung eines erfolgreichen Antrags auf Einleitung eines Volksbegehrens oder maximal drei Monate nach der Behandlung und ausdrücklichen Ablehnung des Antrags im Abgeordnetenhaus, haben die Initiatoren die Möglichkeit ein Volksbegehren durchzuführen. Das Anliegen des Antrags kann dabei in seiner Ausführung verändert werden, soweit sein Wesensgehalt unberührt bleibt.

Für ein erfolgreiches Volksbegehrens müssen in einer Frist von vier Monaten 7 % der Bürger unterzeichnen. Hat das Volksbegehren eine Änderung der Verfassung oder die Herbeiführung von Neuwahlen zum Ziel, müssen in der gleichen Frist 20 % der Abstimmungsberechtigten unterzeichnen. Unterschriftsberechtigt sind ebenso wie beim Antrag alle deutschen Staatsangehörigen die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mit Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Berlin gemeldet sind. Nach der Einreichung des Volksbegehrens werden die Unterzeichnungen von den Bezirksämtern mit den Meldelisten abgeglichen und auf Korrektheit überprüft. Fällt die Prüfung positiv aus, muss innerhalb von vier Monaten (bei einem Begehren auf Neuwahlen innerhalb von zwei Monaten) ein Volksentscheid durchgeführt werden, sofern das Abgeordnetenhaus das Anliegen des Begehrens nicht unverändert übernimmt oder bei einem Begehren auf Neuwahlen nicht selbst seine Auflösung beschließt.

Volksentscheid

Ergebnisse bisheriger Volksentscheide aufgeschlüsselt nach Bezirken
Nr Bezirk THF
Ja(SB)
THF
Ja(T)
ProReli
Ja(SB)
ProReli
Ja(T)
Wasser
Ja(SB)
Wasser
Ja(T)
1 Mitte 18,0 % 58,4 % 10,9 % 44,8 % 22,0 % 97,8 %
2 Friedrichshain-Kreuzberg 12,0 % 39,2 % 06,7 % 25,8 % 26,7 % 98,2 %
3 Pankow 09,6 % 34,0 % 08,0 % 28,7 % 28,0 % 98,4 %
4 Charlottenburg-Wilmersdorf 31,0 % 71,6 % 20,7 % 60,3 % 24,0 % 98,4 %
5 Spandau 27,6 % 75,8 % 19,4 % 69,2 % 25,0 % 97,9 %
6 Steglitz-Zehlendorf 37,5 % 73,8 % 27,4 % 66,3 % 32,0 % 98,2 %
7 Tempelhof-Schöneberg 33,0 % 70,1 % 20,5 % 60,9 % 28,2 % 98,2 %
8 Neukölln 30,9 % 74,1 % 16,4 % 61,8 % 25,6 % 97,8 %
9 Treptow-Köpenick 14,7 % 44,3 % 07,2 % 26,1 % 32,8 % 98,4 %
10 Marzahn-Hellersdorf 07,7 % 33,4 % 04,9 % 22,8 % 26,3 % 98,3 %
11 Lichtenberg 07,6 % 30,4 % 05,0 % 21,3 % 23,1 % 97,8 %
12 Reinickendorf 33,3 % 77,0 % 22,9 % 69,1 % 29,7 % 98,2 %
13 Berlin insgesamt 21,7 % 60,1 % 14,1 % 48,4 % 27,0 % 98,2 %
Ja(SB): Zustimmungsanteil der Wahlberechtigten, Ja(T): Zustimmungsanteil der Teilnehmer,
Farben der Bezirksnummern: ehem. West-, ehem. Ost-, West/Ost Fusionsbezirk

Ein Volksentscheid muss spätestens vier Monate (bei Begehren auf Neuwahlen spätestens zwei Monate) nach der Einreichung des Volksbegehren durchgeführt werden. Findet in den acht Monaten nach der Einreichung eine reguläre Wahl in Berlin statt, kann der Volksentscheid mit dieser zusammengelegt werden. Bis spätestens 60 Tage vor dem Volksentscheid kann das Berliner Abgeordnetenhaus einen Alternativentwurf zum Anliegen des Begehrens formulieren, die dann zusammen im Volksentscheid abgestimmt werden.

Um im Volksentscheid angenommen zu werden, muss die Mehrheit der Abstimmenden, mindestens aber 25 % – unabhängig von der tatsächlichen Beteiligung – der abstimmungsberechtigten Berliner diesem im Volksentscheid zustimmen (so genanntes Zustimmungsquorum). Zu den Teilnehmern zählen auch ungültig abgegebene Stimmen. Bei einer Verfassungsänderung oder einem Begehren auf Neuwahlen müssen 50 % der Abstimmungsberechtigten und mindestens zwei Drittel der tatsächlich Abstimmenden mit „Ja“ stimmen.

Stehen zwei konkurrierende Vorlagen zur Abstimmung, wird zusätzlich eine Stichfrage gestellt. Auch wenn es hierzu auf Landesebene in Berlin bislang noch nicht kam, dürfte sich die Ausgestaltung der Stichfrage an dem bereits in einigen Bürgerentscheiden auf Bezirksebene praktizierten Verfahren orientieren. Die Abstimmenden können hierbei für beide Vorlagen jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen und in der Stichfrage angeben, welche der beiden Vorlagen („A“ oder „B“) sie präferieren.

Instrumente auf Bezirksebene

Aufbau der zweistufigen Direkten Demokratie auf Bezirksebene in Berlin.

Neben der Volksgesetzgebung im Land Berlin können die Bürger auch auf die Verwaltung der Bezirke – die in der Einheitsgemeinde Berlin einer Kommune entsprechen – unmittelbar Einfluss nehmen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind in den §§ 44–47[§ 1] des Bezirksverwaltungsgesetzes geregelt.

Auf der bezirklichen Ebene stehen den Bürgern drei Instrumente zur Verfügung mit denen sie unmittelbar auf die Verwaltung Einfluss nehmen können:

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid bauen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens aufeinander auf. Der Handlungsspielraum dieser Instrumente orientiert sich dabei an den Entscheidungskompetenzen der Bezirksverordnetenversammlung. Der Einwohnerantrag stellt dagegen weit niedrigere Verfahrensanforderungen und kann als eine Art Volksinitiative auf bezirklicher Ebene gesehen werden.

Einwohnerantrag

Mit einem Einwohnerantrag kann ein bestimmtes Anliegen der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung (BVV) zur Behandlung vorgelegt werden. Für einen erfolgreichen Einwohnerantrag muss dieser von mindestens 1 % der Einwohner eines Bezirks unterschrieben werden. Unterschriftsberechtigt sind dabei alle Einwohner des Bezirks, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eine besondere Frist für die Sammlung der notwendigen Zahl an Unterschriften besteht nicht.

Vor Beginn der Unterschriftensammlung muss das Anliegen vom Bezirksamt geprüft werden, ob es den formalen Kriterien entspricht. Nach der Einreichung der Unterschriften werden diese von den Bürgerämtern mit den Meldelisten abgeglichen.

Liegt nach erfolgter Prüfung die notwendige Zahl an Unterschriften vor, muss die BVV in einer Frist von maximal zwei Monaten den Einwohnerantrag behandeln und abstimmen. Die Kontaktpersonen des Einwohnerantrages haben hierbei ein Recht auf Anhörung. Nach erfolgter Behandlung in der BVV ist das Verfahren abgeschlossen.

Bürgerbegehren

Mit einem Bürgerbegehren kann ein Anliegen, das im Verantwortungsbereich des Bezirks liegt, zu einem Bürgerentscheid gebracht werden. Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen drei Prozent der bei der Bezirksverordnetenwahl festgestellten Wahlberechtigten dieses innerhalb von sechs Monaten unterschreiben.[§ 2] Unterschriftsberechtigt sind alle Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und ihren Erstwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor Unterschriftsleistung im Bezirk haben.

Vor dem Start eines Bürgerbegehrens muss dieses zunächst beim zuständigen Bezirksamt beantragt und dort innerhalb eines Monats auf seine formale und materielle Zulässigkeit geprüft werden. Nach Übergabe der Unterschriften werden diese mit den Meldelisten abgeglichen und das Bezirksamt muss innerhalb eines Monats über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens entscheiden. Fällt die Entscheidung hierüber negativ aus, können die Initiatoren hiergegen klagen.

Ein erfolgreiches Bürgerbegehren muss nicht zwingend in der BVV behandelt werden, allerdings entfaltet es eine Sperrwirkung, indem es den Organen des Bezirks untersagt ist, eine dem Anliegen des Bürgerbegehrens entgegenstehende Entscheidung zu treffen oder mit deren Vollzug zu beginnen.[§ 3]

Ein Bürgerentscheid kann dadurch abgewendet werden das die BVV das Bürgerbegehren innerhalb von zwei Monaten in einer von den Vertrauensleuten gebilligten Form, oder unverändert übernimmt.[§ 4]

Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid muss durchgeführt werden, wenn zuvor ein Bürgerbegehren im Bezirk erfolgreich abgeschlossen wurde, oder wenn die Bezirksverordnetenversammlung dies mit 2/3 seiner Stimmen beschließt (so genanntes Ratsbegehren). Geht der Bürgerentscheid auf ein erfolgreiches Bürgerbegehren zurück, so muss er spätestens vier Monate nach dem Feststellen des Zustandekommens des Bürgerbegehrens durchgeführt werden.Abstimmungsberechtigt sind alle zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten, also alle Einwohner ab 16 Jahren mit der Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates und Erstwohnsitz im Bezirk seit mindestens drei Monaten.[§ 5]

Ein Begehren gilt im Bürgerentscheid ist angenommen, wenn eine Mehrheit der Abstimmenden dafür stimmt und diese mindestens 10 %% der Abstimmungsberechtigten Bürger ausmachen (so genanntes Zustimmungsquorum). Erhält ein Begehren im Bürgerentscheid zwar eine Mehrheit der JA-Stimmen erreicht aber nicht die vom Quorum vorgegebene Mindestzustimmung, so gilt es als nicht angenommen. In diesem Fall wird auch von einem so genannten unechten Scheitern gesprochen. Bis Februar 2011 galt in Berlin als letztem deutschen Bundesland beim Bürgerentscheid ein Beteiligungsquorum von 15 %.

Die Bezirksverordnetenversammlung kann den Abstimmenden im Bürgerentscheid einen Alternativvorschlag vorlegen. Beide Vorlagen werden gleichzeitig (im selben Bürgerentscheid) abgestimmt, wobei zusätzlich noch eine Stichfrage gestellt wird. In dieser können die Bürger angeben, welche der beiden Vorlagen sie im Fall das beide im Entscheid angenommen werden bevorzugen. Erhalten beide Vorschläge einer Mehrheit von JA-Stimmen, ist derjenige Vorschlag angenommen, der mehr Stimmen in der Stichfrage erhalten hat.

Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Rechtswirkung wie eine Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung, dass heißt, erstens kann der Entscheid bei erstmaliger Beschlussfassung durch das Bezirksamt abgelehnt werden und zweitens besteht bei den meisten Anliegen die Möglichkeit, dass die Landesebene die Frage an sich zieht und sie damit der Zuständigkeit des Bezirks entzieht.

Generelles zu den Instrumenten

Gegenstand, Zulässigkeit und Verbindlichkeit

In Berlin sind Volksinitiativen und Volksbegehren grundsätzlich zur Verfassung, zu Gesetzen und zu allgemeinen Fragen der politischen Willensbildung – sofern diese in der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses liegen – zulässig. Ein Anliegen darf aber nur einmal pro Wahlperiode des Abgeordnetenhauses Gegenstand eines Volksentscheids sein. Zusätzlich ist es bis maximal 46 Monate nach der Konstituierung des Abgeordnetenhauses möglich per Volksbegehren und Volksentscheid Neuwahlen herbeizuführen. Ausschließlich zum Landeshaushaltsgesetz (als Ganzes), bei gravierenden Eingriffen in den laufenden Haushalt, zu Abgaben, Tarifen öffentlicher Unternehmen und Personalentscheidungen sind Volksbegehren nicht gestattet. Einwohneranträge und Bürgerbegehren können zu allen Fragen gestartet werden, zu denen auch die Bezirksverordnetensammlung (BVV) nach den §§ 12 und 13 des Bezirksverwaltungsgesetzes Beschlüsse fassen kann. Jegliche Anträge, Begehren und Initiativen die gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder die Verfassung des Landes Berlin verstoßen sind nicht zulässig. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern (z. B. dem Saarland) können Volks- und Bürgerbegehren nicht alleine deswegen unzulässig sein, weil sie finanzielle Auswirkungen haben.

In Berlin ist die Senatsverwaltung für Inneres und Sport für die rechtliche Prüfung der Instrumente auf Landesebene bzw. das jeweilige Bezirksamt auf bezirklicher Ebene zuständig. Zunächst erfolgt eine unverbindliche und im wesentlichen formale Prüfung bei Anmeldung des Verfahrens. Erklärt die Senatsverwaltung oder das Bezirksamt das Verfahren für nicht zulässig, kann die Initiative gegen diese Entscheidung vor dem Landesverfassungsgerichts Klage einreichen. Bis Oktober 2099 wurde nach Einreichung der Unterschriften eines Antrages auf Einleitung eines Volksbegehrens das Anliegen vom Senat erneut umfangreich auf materielle Zulässigkeit geprüft. Nach einer Klage des Wassertischs gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens "Unser Wasser" stellte das Gericht klar, dass eine umfassende verfassungsrechtliche Prüfung von Anliegen der Volksgesetzgebung generell erst nach deren Inkrafttreten (also bspw. nach einer etwaigen Annahme in einem Volksentscheid) auf dem Klageweg möglich sei. Der Senat dürfe also Begehren lediglich oberflächlich auf offensichtliche Verstöße gegen die Landesverfassung oder das Grundgesetz prüfen.

Sofern ein Volksbegehren ein Gesetz oder eine Verfassungsänderung zum Inhalt hat, ist das Ergebnis eines Volksentscheides hierzu verbindlich und ein auf diesem Weg beschlossenes Gesetz muss also in Kraft treten. Ein irgendwie gearteter Schutz vor anschließender Änderung durch das Abgeordnetenhaus besteht allerdings nicht.[1] Hat ein Volksbegehren einen allgemeinen Gegenstand der politischen Willensbildung zum Inhalt, zu dem auch das Abgeordnetenhaus keinen verbindlich Entschluss treffen darf, hat der Volksentscheid nur empfehlenden Charakter. Von den in der Verfassung festgehaltenen Ausnahmen (bspw. Abgaben und Tarife öffentlicher Unternehmen) einmal abgesehen, sind Volksentscheide den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses gleichgestellt. Bürgerbegehren sind zwar im Grundsatz ebenso bindend, haben zu Fragen des Bezirkshaushalts, der Verwendung von Sondermitteln sowie baurechtlichen Fragen nur eine empfehlende oder ersuchende – also unverbindliche – Wirkung. Aufgrund der Situation als Einheitsgemeinde ist es eine Besonderheit in Berlin, dass das Bezirksamt in vielen Fällen die Umsetzung einer Entscheidung der BVV ablehnen kann. Erst wenn diese einen Beschluss sachgleich ein zweites Mal fasst, ist das Bezirksamt zu dessen Umsetzung verpflichtet. Da Bürgerentscheide den Beschlüssen der BVV gleichgestellt sind, diese in der weit überwiegenden Zahl der unverbindlich. Einige Bürgerentscheide könnten Verbindlichkeit erlangen, wenn sachgleich ein zweites erfolgreiches Bürgerbegehren – vergleichbar mit einem zweiten Beschluss der BVV – initiiert würde. Aufgrund der Verfahrenshürden ist dieser Fall in der Praxis aber noch nicht aufgetreten.

weitere Formalia

Für Volksinitiative, Antrag und Volksbegehren müssen in Berlin fünf Vertrauenspersonen benannt werden, bei Bürgerbegehren sind es drei. Bei Einwohneranträgen wird die Bezeichnung "Kontaktperson" verwendet, wobei bis zu drei benannt werden können. Die Vertrauens- oder Kontaktpersonen fungieren sowohl für den Senat bzw. das Bezirksamt als auch die Bürger als Ansprechpartner und sind berechtigt, verbindliche Erklärungen im Rahmen des direktdemokratischen Verfahrens abzugeben.

Zu Antrag, Begehren und Initiativen muss eine Schätzung vorgelegt werden, welche Kosten durch eine Umsetzung des Anliegens mutmaßlich entstehen. Neben der Kostenschätzung der Initiative fertigt auch der Senat bzw. das Bezirksamt eine solche an.

Unterschriftensammlung

Anträge, Begehren und Initiativen können in Berlin sowohl auf den Bürgerämtern als auch in so genannter Freier Sammlung auf der Straße durch Eintragung in, den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden, Unterschriftslisten unterzeichnet werden. Eine Briefeintragung oder Online-Unterzeichnung ist hingegen nicht möglich.

Auf den Unterschriftslisten müssen die Trägerin des Verfahrens (die Initiative) sowie die Vertrauenspersonen namentlich genannt sein. Die Kostenschätzungen von Initiative und Senat bzw. Bezirksamt müssen abgedruckt, sowie die wesentlichen Anliegen des Verfahrens aufgeführt werden. Auf einer Unterschriftsliste dürfen mehrere Personen ihre Unterstützung bekunden. Die Unterschreibenden müssen lesbar Ihren vollen Namen, die Adresse ihres Erstwohnsitzes, ihr Geburtsdatum sowie eine eigenhändige Unterschrift eintragen. Die Angaben müssen nicht zwingend vollständig, aber geeignet sein, den Unterschreibenden eindeutig zu identifizieren. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gestaltet die Initiative die Unterschriftslisten in eigener Verantwortung, diese müssen aber vor Beginn der Sammlung vom Landeswahlleiter bzw. dem Bezirkswahlamt auf Zulässigkeit geprüft werden.

Aus Gründen des Datenschutzes sind die Bezirksämter nach Beendigung eines Verfahrens verpflichtet, alle dort eingereichten Unterschriftslisten zu vernichten.

Spendentransparenz

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Berlin keine Spendentransparenz bei Volks- und Bürgerbegehren. Das heißt eine Initiative ist nicht verpflichtet, ihr zugehende Spenden ab einer gewissen Höhe anzuzeigen und die Namen der Spender offen zu legen.

Die Praxis der Direkten Demokratie in Berlin

Anliegen bisheriger Volksinitiativen

Gegen den Transrapid

Die Volksinitiative Bürger/innen gegen den Transrapid war die erste Volksinitiative im Land Berlin und wandte sich gegen den geplanten Bau der Transrapid-Strecke von Berlin nach Hamburg. Vom 1. April bis zum 30. September 1998 sammelte die Initiative 122.910 Unterschriften, welche Sie am 14. Oktober 1998 einreichten. Die Anhörung im Abgeordnetenhaus fand am 13. Januar 1999 statt, die dazugehörige Abstimmung am 25. Februar. Das Anliegen der Initiative wurde mit 100 zu 79 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt. Die Initiative wurde unterstützt vom BUND und 30 weitere Gruppen darunter Bürgerinitiativen, Umweltverbänden, den Grünen der PDS sowie Teilen der SPD.

Der Bau der Transrapid-Strecke wurde aufgrund steigender Kosten schließlich von der Rot-Grünen Bundesregierung verworfen und stattdessen die ICE-Strecke zwischen Berlin und Hamburg ausgebaut.

Mehr Demokratie beim Wählen

Die Volksinitiative Mehr Demokratie beim Wählen wurde vom gleichnamigen Bündnis initiiert, dem neben dem Verein Mehr Demokratie, Parteien wie die ödp und die Tierschutzpartei, die Humanistische Union, der Türkische Bund[Ini 1] sowie eine Reihe weiterer Organisationen angehört. Die Volksinitiative hatte zum Einen die Ausweitung des Wahlrechts zum Ziel, als auch eine Absenkung bzw. Abschaffung der Sperrklauseln in Berlin. So wurde gefordert, das aktive Wahlrecht auch auf Landesebene auf 16 Jahre zu senken (bei den BVV-Wahlen in den Bezirken ist dies bereits der Fall). Zudem sollten auf bezirklicher Ebene auch Einwohner aus Staaten die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind das Wahlrecht für die BVV-Wahlen erhalten. Der Senat sollte weiterhin aufgefordert werden, eine Bundesratsinitiative für die Einführung eines Wahlrechts für Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit auf Landesebene zu ergreifen. Schließlich forderte die Volksinitiative eine Senkung der Sperrklauseln in Berlin. Die derzeitig gültige 3 %-Sperrklausel in den Bezirken sollte gänzlich abgeschafft, die derzeitig gültige 5 %-Sperrklausel bei Wahlen zum Abgeordnetenhaus sollte auf 3 % gesenkt werden.

Die Volksinitiative startete zeitgleich mit einem gleichnamigen Antrag auf ein Volksbegehren der weitere Forderungen bezüglich des Wahlrechts in Berlin enthielt. Die in der Volksinitiative enthaltenen Forderungen sind überwiegend nur durch eine Verfassungsänderung umzusetzen. Da die Initiatoren die Hürden für ein verfassungsänderndes Volksbegehren als faktisch nicht überwindbar einschätzten, entschloss man sich, die Anliegen über eine Volksinitiative einzubringen.

Die Unterschriftensammlung startete im März 2008 und dauerte bis September 2008. Die notwendigen 20.000 Unterschriften konnten in dieser Zeit nicht gesammelt werden, so dass sich die Initiatoren entschlossen, die Volksinitiative mit den zuletzt etwas über 10.000 gesammelten Unterschriften als Petition in das Abgeordnetenhaus einzubringen. Von der Möglichkeit einer Anhörung der Petenten machte der zuständige Ausschuss im Abgeordnetenhaus keinen Gebrauch und lehnte die Petition im Januar 2009 als Ganzes ab, ohne in der Begründung auf die einzelnen enthaltenen Forderungen gesondert einzugehen.

Schule in Freiheit

Die Volksinitiative Schule in Freiheit fordert die finanzielle Gleichstellung bei der Förderung von staatlichen und privaten Schulen sowie eine stärkere Unabhängigkeit von Schulen in freier Trägerschaft und staatlichen Schulen. Durch die Gleichstellung bei der Finanzierung glaubt die Initiative das die privaten Schulen auf Schulgeld verzichten können. Am 23. November 2010 übergab die Initiative Walter Momper, dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses, 28.717 Unterschriften, von denen 24.420 für gültig befunden wurden. Am 13. Januar 2011 gab es eine erste Aussprache in Abgeordnetenhaus zur Volksinitiative. Am 10. März 2011 werden die Initiatoren im Rahmen einer Anhörung ihre Volksinitiative dort vorstellen.

Verbesserung des Nichtraucherschutzes

Die Volksinitiative Frische Luft für Berlin[Ini 2] will eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Berlin erreichen. Dazu sollen alle bislang bestehenden Ausnahmeregelungen im Nichtraucherschutz für Gaststätten aufgehoben werden, sowie das Rauchen von Tabak auch auf Kinderspielplätzen und den Freiflächen von Gesundheitseinrichtungen untersagt werden. Die Initiatoren haben sich für die Einbringung ihrer Forderungen als Volksinitiative entschieden, um das Thema noch vor den Abgeordnetenhauswahlen 2011 in den politischen Prozess einbringen zu können.

Die Sammlung für die Volksinitiative begann am 24. September 2010 und läuft noch. Nach eigenen Angaben hat die Initiative bis zum 18. Februar 2011 15.000 Unterschriften gesammelt.

Anliegen bisheriger Volksbegehren

Seit der Reform der Volksgesetzgebung in Berlin im Jahre 2006 wurde eine ganze Reihe von Volksbegehren initiiert. Nachfolgend ein Überblick über Volksbegehren die im Land Berlin seit 2006 angestoßen wurden und politisch umgesetzt wurden oder zu einem Volksentscheid führten.[Nachweis 1]

Offenlegung der Wasser-Privatisierungsverträge

Datei:Stand zur Unterschriftensammlung für das Volksbegehren Unser Wasser an der Weltzeituhr auf dem Berliner Alexanderplatz.jpeg
Aktivisten des Volksbegehrens Schluss mit Geheimverträgen sammeln Unterschriften auf dem Alexanderplatz, 23. Oktober 2010.

Das Volksbegehren Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück, welches vom Berliner Wassertisch initiiert wurde, zielt auf eine Offenlegung der Privatisierungsverträge zwischen dem Berliner Senat und den Unternehmen Veolia Wasser und RWE Aqua welche an den Berliner Wasserbetrieben beteiligt sind. Diese unter Geschäftsgeheimnis stehenden Verträge wurden von dem Rot-roten Senat geschlossen um Schadensersatzforderungen zu verhindern, welche im Zuge eines Gerichtsurteils des Berliner Verfassungsgerichts entstanden sind. Diese drohten fällig zu werden da bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe vom damaligen Senat der großen Koalition beschlossene Gesetze vom Berliner Verfassungsgericht kassiert worden sind. Gegenstand dieser Verträge sind Gewinngarantien, welchen unterstellt wird, sie seien für die Wasserpreissteigerung verantwortlich.

Im Frühjahr 2007 formierte sich das Bündnis Berliner Wassertisch als ein Netzwerk von verschiedenen Gruppen, Initiativen und interessierten Personen.[Ini 3] Die Initiative setzte sich zum Ziel, per Volksbegehren und Volksentscheid eine Änderung des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes zu erreichen und über diesen Weg eine Veröffentlichung der Privatisierungsverträge zu bewirken.

Im Sommer des gleichen Jahres begann der Wassertisch mit der Sammlung von Unterschriften für einen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens.[Amt 2] Nach zunächst eher schleppendem Beginn, konnten schließlich am 1. Februar 2008 dem Landeswahlleiter 39.659 Unterschriften übergeben werden, von denen 36.062 für gültig befunden wurden. Am 4. März 2008 erklärte der Berliner Senat das Volksbegehren für ungültig. Noch am gleichen Tag kündigte die Initiative eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof von Berlin gegen den Entscheid an.

Am 6. Oktober 2009 urteilte das Gericht schließlich, dass das Volksbegehren zuzulassen sei. In der Begründung äußerte sich das Gericht allerdings nicht zur Frage, ob dieses Volksbegehren gegen die Landesverfassung verstieße, sondern sprach dem Senat vielmehr grundsätzlich das Recht ab, über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens materiell zu entscheiden. Da eine Verhandlungslösung scheiterte, startete die Initiative am 28. Juni 2010 das eigentliche Volksbegehren. Am 27. Oktober 2010 überreichte die Initiative schließlich über 265.400 Unterschriften. Zusammen mit den auf den Bürgerämtern geleisteten Unterstützungen kamen so insgesamt 320.700 Unterschriften zusammen, von denen am 9. November 280.887 für gültig befunden wurden. Das notwendige Unterschriftenquorum von 172.000 gültigen Unterschriften war damit deutlich überschritten und Ende November stellte der Senat dann das erfolgreiche Zustandekommen des Volksbegehrens fest.

Bereits einen Tag nach Einreichung der Unterschriften des Volksbegehrens, veröffentlichte die taz am 28. Oktober 2010 das zentrale Dokument der Wasserprivatisierungsverträge, dass ihr von einer ungenannten Quelle zugespielt worden war.[Nachweis 2]

Im Vorfeld der Abstimmung stand vor allem die Notwendigkeit des Volksentscheids im Zentrum der Diskussionen[Amt 3]. Die Vertreter von Senat und Abgeordnetenhaus argumentierten, da der Privatisierungsvertrag ja mittlerweile offengelegt sei, man beim Volksentscheid also über etwas längst geschehenes entscheide, solle man mit "Nein" stimmen. Die Initiative argumentierte, dass lediglich ein einziger Aktenordner (wenn auch der zentrale) des Vertragswerks veröffentlicht sei, während ca. 180 weitere mit den so genannten Nebenverträge immer noch unter Verschluss stünden. Um auch diese offenzulegen, gelte es beim Volksentscheid mit "Ja" zu stimmen.

Der zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf wurde am 13. Februar 2011 mit 665.713 Ja-Stimmen angenommen. Das entspricht einer Zustimmung von 98,2 %. Die Wahlbeteiligung lag bei 27,0 % und überschritt das notwendige Zustimmungsquorum von 25 %. Damit ist dieses Volksbegehren das erste in der Geschichte Berlins, das per Volksentscheid Gültigkeit erlangt.[Amt 4]

Verbesserung der Kita-Ausstattung

Der Landeselternausschuss Kita Berlin (LEAK) startete im Februar 2008 die Sammlung von Unterschriften zum Antrag auf das Volksbegehren „Kitakinder + Bildung von Anfang an = Gewinn für Berlin“.[Ini 4] Ziel war es, Kindern ab drei Jahren ohne Bedarfsprüfung ein Teilzeitkindergartenplatz zuzusichern, mehr pädagogisches Personal an den Berliner Kitas einzusetzen und diesen mehr Vor- und Nachbearbeitungszeit einzugestehen sowie deren Fortbildung zu intensivieren.

Der Antrag übersprang mit 66.181 abgegebenen Unterschriften mühelos das Unterschriftenquorum von 20.000 und war damit der bislang erfolgreichste Antrag auf Einleitung eines Volksbegehren in der Geschichte Berlins. Aufgrund der geschätzten jährlichen Mehrkosten von ca. 100 Millionen Euro erklärte der Senat das Volksbegehren für unzulässig. Die Initiative klagte vor dem Verfassungsgerichtshof gegen diese Entscheidung und erhielt in dessen Urteil vom 3. Oktober 2009 Recht. Das Gericht stellte klar, dass Volksbegehren nur dann unzulässig seien, wenn diese direkt in das Haushaltsgesetz oder den laufenden Haushalt des Landes eingriffen. Eine generelle Unzulässigkeit sei aber nicht allein aus der Tatsache abzuleiten, dass ein Volksbegehren hohe Mehrausgaben für künftige Haushalte vorsehe.

In den sich an das Urteil anschließenden Verhandlungen mit dem Senat konnte schließlich eine Einigung erzielt werden, die eine weitgehende Umsetzung der Anliegen des Volksbegehrens in einem auf mehrere Jahre gestreckten, mehrstufigen Plan vorsieht. Die Initiative verzichtete daraufhin auf die Durchführung des eigentlichen Volksbegehrens.

Religion als Wahlpflichtfach an Schulen

Plakate von Befürwortern und Gegner des Volksbegehrens „Wir wollen Wahlfreiheit!“ im Abstimmungskampf vor dem Volksentscheid (2009).

Der Verein Pro Reli e.V.[Ini 5] verfolgte mit dem Volksbegehren „Wir wollen Wahlfreiheit! Für die Einführung des Wahlpflichtbereichs Ethik/Religion!“ das Ziel, durch einen Volksentscheid das Schulgesetz Berlins zu ändern.[Amt 5] Dieses sieht seit 2006 für die Klassenstufen 7 bis 10 das neu eingeführte Fach Ethik als ordentliches Lehrfach vor, während Religions- und Weltanschauungsunterricht – wie seit 1948 – in Berlin ab der ersten Klasse zusätzlich freiwillig besucht werden kann. Der stark von den christlichen Kirchen unterstützte Verein Pro Reli wollte diese Regelung durch eine nach Konfessionen getrennte Wahlpflichtfachgruppe Ethik/Religion ab der ersten Klasse ersetzen.

Das von Pro Reli initiierte Volksbegehren, war das erste nach der Reform der Direkten Demokratie in Berlin von 2006 durchgeführte Verfahren, mit dem in einem verbindlichen Volksentscheid ein Gesetz geändert werden sollte. Nachdem der Antrag mit 34.472 und das Volksbegehren mit über 265.823 gültigen Unterschriften deutlich erfolgreich waren, scheiterte die Initiative im Volksentscheid am 26. April 2009. Von den rund 713.000 Berliner die sich an der Abstimmung beteiligten, stimmten lediglich 48,4 % für, 51,4 % aber gegen den Vorschlag. Aufgrund der geringen Beteiligung wäre das Volksbegehren aber auch bei umgedrehten Mehrheitsverhältnissen deutlich am geforderten Zustimmungsquorum von 25 % der Abstimmungsbrechtigten gescheitert.[Amt 6]

Offenhaltung des Flughafens Tempelhof

Im Jahre 1996 einigte sich der Berliner Senat mit der Brandenburgischen Landesregierung auf den Bau des Großflughafens Berlin Brandenburg International (BBI), zu dessen Gunsten die beiden innerstädtischen Flughäfen Tempelhof und Tegel geschlossen werden sollte. Nach der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens beschloss der Senat im Jahr 2003 endgültig die Schließung von Tempelhof.

Mit dem Volksbegehren „Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!“ wollte die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V. (ICAT) die Offenhaltung des Flughafen Berlin-Tempelhof erreichen.[Amt 7] Starke Unterstützung erhielt die Initiative von Beginn an von den beiden Oppositionsparteien CDU und FDP. Unmittelbar nach Reform der Direkten Demokratie in Berlin, noch im November 2006 begann die Initiative mit der Unterschriftensammlung für den Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens. Dieser konnte im April 2008 mit knapp 30.000 gültigen Unterschriften abgeschlossen werden. Das Volksbegehren fand zwischen dem 15. Oktober 2007 und dem 14. Februar 2008 statt. Da zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Durchführungsverordnungen für Volksbegehren noch nicht beschlossen waren, konnten Unterschriften hierfür ausschließlich auf den Bürgerämtern geleistet werden. Bereits am 30. Januar 2008 war das notwendige Unterschriftenquorum von 172.000 gültigen Unterschriften übersprungen worden. Der Volksentscheid fand am 27. April 2008 statt und führte zu einem so genannten “unechten” Scheitern des Anliegens. So stimmten zwar 60,1 % der Abstimmenden für das Volksbegehren, bei nur 36,1 % Nein-Stimmen, allerdings wurde das Zustimmungsquorum von 25 % verfehlt, da insgesamt nur 21,7 % der Abstimmungsberechtigten Berliner mit „Ja“ stimmten.

Bereits im Vorfeld der Abstimmung polarisierte das Volksbegehren aus vielerlei Gründen. So war der Volksentscheid, weil er kein Gesetz sondern mit der Offenhaltung eines Flughafens einen Verwaltungsakt zum Ziel hatte, nicht verbindlich. Der Senat wäre also auch bei einem erfolgreichen Volksentscheid nicht an dessen Umsetzung gebunden gewesen. Der Regierende Bürgermeister Wowereit wies im Vorfeld der Abstimmung mehrmals über die Presse auf diesen Umstand hin und erklärte deutlich, dass der Senat unabhängig vom Ergebnis des Volksentscheids an der Schließung des Flughafens festhalten würde. Die Befürworter des Volksentscheids sahen dies als Ausweis von mangelndem Demokratieverständnis und als Versuch möglichst viele Bürger von der Teilnahme am Volksentscheid abzuschrecken. Die Gegner des Volksbegehrens kritisierten vor allem die undurchsichtigen finanziellen Interessen hinter dem Volksbegehren. So gab die Initiative für den gesamten Abstimmungsprozess mutmaßlich mehr als drei Millionen Euro aus, deren Ursprung nach wie vor nicht eindeutig geklärt ist. Zudem hätten die Unterstützer des Volksbegehrens von Beginn an gewusst, dass ein Volksentscheid unverbindlich sein würde, dies den Bürgern aber nicht klar kommuniziert.

An der Schließung des Flughafen Tempelhof wurde auch nach dem Volksentscheid festgehalten. Das letzte Flugzeug startete am 24. November 2008. Mittlerweile ist das Areal als Park geöffnet und im Jahr 2017 wird auf diesem die Internationale Gartenbauausstellung stattfinden.

Lockerung des Nicht-Raucherschutzes in Gaststätten

Der Verein Initiative für Genuß Berlin e.V.[Ini 6] wollte mit dem Volksbegehren „Wahlfreiheit für Gäste und Wirte – kein Rauchverbot in Berliner Gaststätten“ eine Abschwächung des Rauchverbotes durchsetzen.[Amt 8] Dies sollte dadurch geschehen das alle lokale wählen können ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind und dies nur am Eingang kennzeichnen müssen. Bisherige Regelungen welche Größenverhältnisse zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen festlegen oder den Vertrieb von Speisen in Einraumkneipen regulieren sollten abgeschafft werden. Das Volksbegehren war nicht Erfolgreich, da nicht genug Stimmen zusammenkamen.

Verbesserung der Grundschulausstattung und Schülerhorten

Der Landeselternausschuss Kita Berlin[Ini 7] (LEAK), welcher bereits den Volksbegehrensantrag zur Kitaausstattung organisierte, welcher mit einem Verhandlungsergebnis beendet wurde, startete im Juni 2010 die Sammlung von Unterschriften zum Antrag auf das „Volksbegehren-Grunschule“[Ini 8] dessen Ziele es sind durch eine Veränderung des Personalschlüssels mehr Stellen an Grundschulen zu schaffen, insbesondere bei einer hohen Anzahl an Kindern mit Migrationshintergrund. Des weiteren soll die Bedarfsprüfung von Grundschulkindern für Schulhorte wegfallen. Darüber Hinaus soll die Schulspeisung und die Fortbildung der Grundschullehrer verbessert werden. Am 30. Oktober 2010 wurden 28.255 Unterschriften übergeben. Die Kosten für die Umsetzung der Anliegen schätzt die Initiative auf 99 Millionen Euro im Jahr. Aufgrund der anstehenden Abgeordnetenhauswahl sehen die Initiatoren gute Umstände für eine Verhandlungslösung, da die Parteien im Abgeordnetenhaus es nicht parallel zum Wahlkampf auf ein Kräftemessen mit den Eltern ankommen lassen möchten.

Flughafen Tempelhof als Weltkulturerbe

Das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de[Ini 9], welches auch ein erfolgreiches Bürgerbegehren (siehe Bürgerbegehren in Tempelhof-Schöneberg) in Tempelhof-Schöneberg zum gleichen Thema erfolgreich durchgeführt hat, möchte durch das Volksgegehren „Weltkulturerbe Tempelhof und mehr Transparenz in der Politik“ ein Gesetz erwirken, dass eine Nutzung des Flughafen Tempelhofs auf Grundlage des Flächennutzungsplans von 1984 vorschreibt, sowie das Land Berlin verpflichtet sich für eine Eintragung Tempelhofs in die Liste der UNESCO-Weltkulturerbe einzusetzen. Des weiteren soll parallel zum existierenden Informationsfreiheitsgesetzes ein Recht auf Akteneinsicht bei öffentlichen Unternehmen begründet werden, Senatoren sollen keine Nebentätigkeiten ausführen dürfen und keine Sitze in Vorständen, Aufsichts- oder Verwaltungsräten mehr innehaben können. Die Senatoren sowie der Präsident des Abgeordnetenhauses sollen alle Einkünfte, Vergünstigungen, Unternehmensbeteiligungen und Mitgliedschaften die einen Interessenkonflikt für ihre Tätigkeit darstellen könnten rückwirkend für drei Jahre offen legen. Schlussendlich sollen Senatoren analog zu den Regelungen für Managerhaftung bei Kapitalgesellschaften für durch sie entstandene Schäden haftbar sein, wobei der Bundesanwaltschaft die Ermittlungskompetenz zukommen solle.[Ini 10]

Am 29. April 2009 wurden zur Beantragung des Volksbegehrens 24.946 abgegeben von denen 21.414 für gültig erklärt wurden. Das Volksbegehren wurde vom Senat nur in Teilen zugelassen. So sei das zentrale Anliegen des Volksbegehrens nicht der Denkmalschutz, sondern vielmehr die Nutzung Tempelhofs als Verkehrsflughafen. Da gemäß des Artikels 61 der Landesverfassung in der gleichen Wahlperiode des Abgeordnetenhauses zu einem Anliegen nur ein Volksbegehren durchgeführt werden darf, seien die entsprechenden Abschnitte des Volksbegehren damit unzulässig. Weiterhin lägen nicht alle enthaltenen Anliegen in der Kompetenz des Landes Berlin, bzw. seien in Teilen rechtsstaatswidrig.[Amt 9] Das Aktionsbündnis hat gegen die Nichtzulassung von zentralen Teilen des Volksbegehrens beim Landesverfassungsgericht Klage eingereicht.

Anliegen bisheriger Bürgerbegehren

Coppi-Gymnasium in Lichtenberg

Der Bezirk Lichtenberg beschloss 2005 das musikalisch ausgerichtete Hans-und-Hilde-Coppi-Gymnasium mit dem Kant-Gymnasium zusammengelegt werden. Das naturwissenschaftlich/mathematisch ausgerichtete Forster-Oberstufengymnasium sollte stattdessen in die Räumlichkeiten des Coppi-Gymnasium umziehen. Das Bürgerbegehren wandte sich im Dezember 2005 gegen dieses Vorhaben und erhielt in der Folge etwa 11.000 Unterschriften. Da der Bezirk sich mit den Initiatoren nicht einigte, kam es parallel zur Abgeordnetenhauswahl am 17. September 2006 zum Bürgerentscheid.

Der Bürgerentscheid war damit nicht nur der erste in Berlin, sondern auch der erste in dem die Bezirksverordnetenversammlung von ihrem Recht auf Vorlage eines konkurrierenden Abstimmungsvorschlags gebrauch machte. Diese sah vor, dass auch nach einer Fusion von Coppi- und Kant-Schule, alle Unterrichtsangebote erhalten bleiben sollten.

Beim Bürgerentscheid wurde der Vorschlag der Initiative (Abstimmungsfrage A) mit 65,5 % Ja-Stimmen bei 34,5 % Nein-Stimmen angenommen. Der Vorlage des Bezirksverordnetenversammlung (Abstimmungsfrage B) erhielt zwar mit 68,5 % Ja-Stimmen bei nur 31,5 % Nein-Stimmen eine größere direkte Zustimmung, in der Stichfrage (Abstimmungsfrage C) sprachen sich allerdings 55,9 % für die Vorlage der Initiative und nur 44,1 % für die Vorlage der BVV aus. Insgesamt beteiligten sich 47,36 % der Abstimmungsberechtigten, wodurch das damals gültige 15 %-Beteiligungsquorum deutlich überschritten wurde.[Amt 10]

Die Bezirksverordnetenversammlung setze das Ergebnis des Bürgerentscheids in ihrem Beschluss vom 21. November 2006 um.

Rudi-Dutschke-Straße in Friedrichshain-Kreuzberg

Öffentliche Feier zur Umbenennung der Kochstraße in Rudi-Dutschke-Straße, 30. April 2008.

Einem Vorschlag der taz aus dem Jahr 2004 folgend, beschloss die Bezirksverordnetenversammlung in Friedrichshain-Kreuzberg nach langem öffentlichem Diskurs, dass Teile der Kochstraße im Ortsteil Kreuzberg nach Rudi Dutschke umbenannt werden sollten. Unterstützt von der CDU wandten sich einige Anwohner, darunter auch die Axel Springer AG, gegen dieses Vorhaben. Bei der Abstimmung am 21. Januar 2007 votierte aber schließlich eine deutliche Mehrheit von 57,1 % der Abstimmenden gegen das Anliegen der Initiative. Die Kochstraße wurde daraufhin am 30. April 2008 im Abschnitt zwischen Friedrichstraße und Oranienstraße in Rudi-Dutschke-Straße umbenannt.

Halbinsel Groß-Glienicker See in Spandau

Im Oktober 2006 legte das Bezirksamt Spandau Pläne zur Bebauung der Halbinsel im Groß Glienicker See vor, auf der ein privater Investor ein "Anwendungszentrum für Sport und Gesundheit" bauen wollte. Eine Bürgerinitiative wandte sich dagegen und forderte die Umwidmung der gesamten Halbinsel in einen Landschaftsschutzgebiet. Im folgenden Jahr sammelte die Initiative 15.614 Unterschriften von denen schließlich 13.777 für gültig befunden wurden. Obwohl sich beim Bürgerentscheid am 27. Januar 2008 86,8 % der Abstimmenden für das Ansinnen der Initiative aussprachen, scheiterte das Bürgerbegehren letztlich am damals gültigen 15 %-Beteiligungsquorum, da sich nur 13,6 % der Abstimmungsbrechtigten beteiligten. Das Bürgerbegehren zur Halbinsel war damit das erste in Berlin, das am Quorum scheiterte.

Angesichts des Widerspruchs von weit überwiegender Zustimmung und geringer Beteiligung, wurde im Anschluss über die Deutung des Abstimmungsergebnisses in der Öffentlichkeit debattiert. Im Zentrum stand die Frage, nach den Gründen des Scheiterns des Bürgerbegehrens. So wurde einerseits die These vertreten, eine Mehrheit der Spandauer Bürgerinnen und Bürger sei gegen das Anliegen des Bürgerbegehrens und habe die Abstimmung mit dem strategischen Kalkül eines Scheiterns am Beteiligungsquorum boykottiert. Eine andere These ging davon aus, das Anliegen sei nur von örtlichem Interesse gewesen, was in räumlich so ausgedehnten Bezirken wie Spandau zwangsläufig problematisch wäre. Vor diesem Hintergrund müsse entweder über eine Senkung bzw. Abschaffung der bezirklichen Quoren nachgedacht oder die Einführung von Bürgerbegehren auf Stadtteilebene erwogen werden.[Nachweis 3]

Mediaspree in Friedrichshain-Kreuzberg

Logo der Bürgerinitiative "Mediaspree versenken".

In den 1990er Jahren begann eine Gruppe von privaten Investoren die Planung eines Gewerbegebietes ("Mediaspree") entlang der Spreeufer in Friedrichshain und Kreuzberg. Als für die breite Öffentlichkeit deutlich wurde, dass die geplanten umfangreichen Baumaßnahmen den freien Zugang zur Spree für viele Bürger abschneiden würde und darüber hinaus eine Vielzahl von alternativen Kulturprojekten die sich dort angesiedelt hatten von der Räumung bedroht wären, formierte sich mit der Initiative "Mediaspree versenken" bürgerschaftlicher Widerstand gegen die Bebauungspläne. Die Initiative organisierte ein erfolgreiches Bürgerbegehren, dass unter anderem eine Begrenzung der Traufhöhe neuer Gebäude auf 22 Meter unter einen bebauungsfreien Uferstreifen von 50 Metern forderte. Für den anschließenden Bürgerentscheid machte die Bezirksverordnetenversammlung einen Gegenvorschlag, der im Wesentlichen eine Prüfung der bislang aufgestellten Bauplanungen beinhaltete. Bei einer Beteiligung von 19 % stimmten 86,7 % der Abstimmenden für die Vorlage der Bürgerinitiative. Da die BVV in dieser Frage nur eine Empfehlung aussprechen kann, ist der Bürgerentscheid allerdings unverbindlich. Der Bürgerentscheid war der erste in Berlin, bei dem eine BVV von ihrem Recht auf Vorlage eines Alternativvorschlags Gebrauch machte.

Da die Umsetzung des Bürgerentscheids zu mutmaßlichen Entschädigungszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe führen würde, ist dieser Gegenstand intensiver Verhandlungen zwischen Initiatoren, Investoren und Vertretern von Bezirk und Land. Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg sagte zwar zu, dass sie den Entscheid respektieren wolle, trotzdem ist das Ausmaß und die Form der Umsetzung des Entscheids nach wie vor ungewiss. Aufgrund des mit dem Bauvorhaben verbundenen hohen Investitionsvolumens drohte das Land Berlin bereits mehrfach damit, dass gesamte Bauverfahren der Kompetenz des Bezirks (und damit auch dem Bürgerentscheid) zu entziehen. Derzeit dauern die Verhandlungen noch an.

Flughafen Tempelhof als Weltkulturerbe in Tempelhof-Schöneberg

Das Aktionsbündnis be-4-tempelhof.de, initiierte im Bezirk Tempelhof-Schöneberg das Bürgerbegehren Das Denkmal Flughafen Tempelhof erhalten – als Weltkulturerbe schützen. Das Bürgerbegehren enthielt das Ersuchen an das Bezirksamt, das dieses sich beim Landesdenkmalschutzamt um eine Ausweitung des bestehenden Denkmalschutzes auf Freiflächen und Roll- und Startbahnen einsetzt, der auch den aktiven Flugbetrieb einbezieht. Die Ernennung des Flughafen Tempelhof zum UNESCO-Weltkulturerbe soll intensiv betrieben werden. Weiterhin soll der Flächennutzungsplan von 1984 für das Gelände wieder in kraft gesetzt werden und eine Umnutzung oder flugbetriebsfremde Bebauung auch in Zukunft unterlassen werden.[Ini 11]

Die Initiatoren konnten 10.417 Unterschriften sammeln, von denen 7.733 als gültig anerkannt wurden. Der Bürgerentscheid kam damit zustande und wurde am 7. Juni 2009 mit einer Abstimmungsbeteiligung von 37,9 % abgehalten. 65,2 % der Abstimmenden stimmten dem Bürgerbegehren zu.[Amt 11] Der somit erfolgreiche Bürgerentscheid ist zwar dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung gleichgestellt, hat aber – unter anderem weil keines der enthaltenen Anliegen in der Kompetenz des Bezirks liegt – nur unverbindliche Wirkung.

Das Aktionsbündnis startete noch im gleichen Jahr ein Volksbegehren mit ähnlichem Anliegen (siehe Volksbegehren Tempelhof als Weltkulturerbe).

Tabellarische Übersicht aller bisherigen direktdemokratischen Verfahren

Verfassungsreferenden

Verfassungsreferenden in Berlin
Kennung Tag der
Abstimmung
Anliegen Ja-Stimmen Nein-Stimmen Ergebnis
VR01
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Senkung der Hürden für Volksbegehren und -entscheid sowie Verlängerung der Sammlungsfrist. 84 % 16 % 1angenommen
Farblegende: Verfassungsänderung angenommen, Verfassungsänderung abgelehnt

Volksinitiativen

Volksinitiativen in Berlin
Kennung Beginn der
Sammlung
Anliegen abgegebene
Unterschriften
gültige
Unterschriften
Ergebnis
VI01
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen den Bau der
Transrapid-Strecke Berlin-Hamburg
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
[2]
0vom Abgeordnetenhaus
abgelehnt
VI02
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine Reform des Wahlrechts
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
(Schätzwert)
- 0an Unterschriftenhürde gescheitert,
als Petition eingereicht
VI03
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine gleichberechtigte Finanzierung
von staatlichen und freien Schulen
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
1wird noch im
Abgeordnetenhaus behandelt
VI04
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine Verbesserung des
Nichtraucherschutzes in der Öffentlichkeit
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
(Stand vom 18. Februar 2011)[Ini 12]
- 1Sammlung läuft noch
Farblegende: Volksinitiative angenommen, Volksinitiative an Unterschriftenhürde gescheitert, Volksinitiative abgelehnt , Volksinitiative für unzulässig erklärt, Verfahren läuft noch/Ausgang noch offen

Anträge auf Einleitung eines Volksbegehrens

Anträge auf Einleitung eines Volksbegehren in Berlin
Kennung Beginn der
Sammlung
Anliegen abgegebene
Unterschriften
gültige
Unterschriften
weiterer Verlauf
AV01
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Rücknahme der Rechtschreibreform in Berlin
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
unbekannt 2bis Volksbegehren
AV02
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Verlängerung der Öffnungszeiten für Schankvorgärten
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
(Schätzwert)
- 1nach Kompromiss mit
dem Senat eingestellt
AV03
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine Reform der Direkten Demokratie
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
- 4für unzulässig erklärt
AV04
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine Rücknahme der nach dem Bankenskandal erteilten Risikobürgschaft
des Landes Berlin für die Berliner Bankgesellschaft
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
unbekannt 4für unzulässig erklärt
AV05
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen eine Erhöhung der Kita-Gebühren und für eine Personalaufstockung
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
3zu wenig Unterschriften eingereicht
AV06
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen Studiengebühren und Kürzungen im Bildungsbereich, sowie für
eine Sicherstellung von 135.000 Studienplätzen in Berlin
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
- 3Unterschriftensammlung abgebrochen
AV07
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Offenhaltung des Flughafen Tempelhofs
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
2bis Volksentscheid
AV08
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine Bebauung der Museumsinsel
nur unter Beachtung historischer Bausubstanz
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
- 1nach Kompromiss eingestellt
AV09
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für ein verbindliches Recht auf ein Girokonto,
sowie Gebührenfreiheit für von Armut betroffene
unbekannt - 3Unterschriftensammlung abgebrochen
AV10
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen Studiengebühren und-konten, für freien Zugang
zum Masterstudiengang und studentische Mitbestimmung
unbekannt - 3Unterschriftensammlung abgebrochen
AV11
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine Offenlegung der Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
2bis Volksentscheid
AV12
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen die Zerstörung historischer Bausubstanz in Berlin-Mitte unbekannt - 1Unterschriftensammlung eingestellt aufgrund
entsprechender Anträge im Abgeordnetenhaus
AV13
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Einführung eines Wahlpflichtfachs
Religion an den Berliner Schulen
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
2bis Volksentscheid
AV14
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine Wahlfreiheit von Gastwirten beim Rauchverbot
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
2bis Volksbegehren
AV15
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für einen Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung
für alle Kinder ab drei Jahren
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
1am 27. Oktober 2009 in
wesentlichen Teilen vom Senat übernommen
AV16
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine Reform des Berliner Wahlrechts
mit mehr Einflussmöglichkeiten für die Wähler
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
3kein Volksbegehren eingereicht
AV17
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für einen freien Zugang ohne numerus clausus zu Bildungseinrichtungen
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
- 3Unterschriftensammlung abgebrochen
AV18
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Deklarierung des Flughafen Tempelhof als Weltkulturerbe
und mehr Transparenz in der Politik
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
5in Teilen für unzulässig erklärt,
Klageverfahren läuft
AV19
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine Verbesserung des Betreuungsangebots an Grundschulhorten
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
5Behandlungsfrist des Abgeordnetenhauses läuft noch
Farblegende: Antrag übernommen/Kompromiss erzielt, Antrag erfolgreich und weiter verfolgt, Antrag gescheitert/nicht weiter verfolgt , Antrag für unzulässig erklärt, Verfahren läuft noch/Ausgang noch offen

Volksbegehren

Volksbegehren in Berlin
Kennung Beginn der
Sammlung
Anliegen abgegebene
Unterschriften
gültige
Unterschriften
Ergebnis
VB01
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Rücknahme der Rechtschreibreform in Berlin 106.080 106.080[2] 2an Unterschriftenhürde
gescheitert[3]
VB02
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Offenhaltung des Flughafen Tempelhofs 204.907 204.907[2] 1bis Volksentscheid
VB03
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Einführung eines Wahlpflichtfachs
Religion an den Berliner Schulen
308.787 265.823 1bis Volksentscheid
VB04
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für eine Wahlfreiheit von
Gastwirten beim Rauchverbot
unbekannt
(unter 100.000)
- 2an Unterschriftenhürde
gescheitert
VB05
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Offenlegung der
Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe
320.700 280.887 1bis Volksentscheid
Farblegende: Volksbegehren erfolgreich und übernommen, Volksbegehren erfolgreich, aber nicht übernommen, Volksbegehren gescheitert/eingestellt ,Verfahren läuft noch/Ausgang noch offen

Volksentscheide

Volksentscheide in Berlin
Kennung Tag der
Abstimmung
Anliegen AB Ja(T) Ja(AB) AE
VE01
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Offenhaltung des Flughafen Tempelhofs 36,1 % 60,1 % 21,7 % 01UG
VE02
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Einführung eines Wahlpflichtfachs Religion an den Berliner Schulen 29,2 % 48,4 % 14,1 % 00Ag
VE03
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Offenlegung der Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe 27,5 % 98,2 % 27,0 % 02An
AB: Abstimmungsbeteiligung; Ja(T):Zustimmungsanteil der Abstimungsteilnehmer; Ja(AB):Zustimmungsanteil der Abstimmungsberechtigten; AE:Abstimmungsergebnis
Farblegende: Begehren im Volksentscheid angenommen (An),Begehren im Volksentscheid unecht gescheitert (UG), Begehren im Volksentscheid abgelehnt (Ag)

Einwohneranträge

Einwohneranträge in Berlin
Kennung Beginn der
Sammlung
Anliegen Bezirk abgegebene
Unterschriften
Ergebnis
EA01
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Ausweisung eines neuen Hundeauslaufgebiets Vorlage:BE-TK
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
1angenommen
Farblegende: Einwohnerantrag angenommen, Einwohnerantrag abgelehnt

Bürgerbegehren

Bürgerbegehren in Berlin
Kennung Datum der
Anmeldung
Anliegen Bezirk abgegebene
Unterschriften
gültige
Unterschriften
weiterer Verlauf
BB01
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen Kürzungen bei der Jugendhilfe Vorlage:BE-SP
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
(Schätzwert)
nicht geprüft 0nach Kompromiss mit
Bezirksamt eingestellt
BB02
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für den Erhalt des Centre Bagatelle
in öffentlicher Hand
Vorlage:BE-RD - - 0nach Kompromiss
mit BVV eingestellt
BB03
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für den eigenständigen Erhalt
der Coppi-Schule
Vorlage:BE-LI
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
(Schätzwert)
unbekannt 1Bürgerentscheid
BB03
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Ablehnungsbescheid)
Gegen Sanierungen am Wasserturmplatz (I) Vorlage:BE-PK - - 3Zulassung verweigert
BB04
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Sofortiger Stopp der
Sanierungen am Wasserturmplatz
Vorlage:BE-PK
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
nicht geprüft 2zu wenig Unterschriften eingereicht
BB05
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen den Bau dreier Möbelhäuser auf
dem ehemaligen Güterbahnhof Halensee
Vorlage:BE-CW - - 2Unterschriftensammlung
abgebrochen
BB06
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen den Bau einer
Moschee in Heinersdorf (I)
Vorlage:BE-PK - - 3Zulassung verweigert
BB07
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Keine Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung
auf bestimmte Wohnviertel
Vorlage:BE-CW
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
1bis Bürgerentscheid
BB08
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für den Erhalt des
Bethanien in öffentlicher Hand
Vorlage:BE-FK
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
0von BVV übernommen
BB09
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Beibehaltung der
Tram-Linie M2 bis Heinersdorf
Vorlage:BE-PK unbekannt - 2Unterschriftensammlung
abgebrochen
BB10
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Zulassungsbescheid)
Gegen die Umbenennung von Teilen der Kochstraße
in Rudi-Dutschke-Straße
Vorlage:BE-FK
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
1Bürgerentscheid
BB11
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Ablehnungsbescheid)
Gegen den Bau einer
Moschee in Heinersdorf (II)
Vorlage:BE-PK - - 3Zulassung verweigert
BB12
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Durchführung einer verbindlichen Bürgerbefragung
vor Einführung der Parkraumbewirtschaftung
Vorlage:BE-CW unbekannt - 2Unterschriftensammlung
abgebrochen
BB13
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für einen Erhalt des Sommerbads
Poststadion an der Seydlitzstraße
Vorlage:BE-MI
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
2zu wenig Unterschriften eingereicht
BB14
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für einen Bürgerhaushalt ab 2007
und weitere Verwaltungsreformen
Vorlage:BE-MH - - 3Zulassung verweigert
BB15
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen eine Bebauung der Halbinsel im
Groß Glienicker See und für eine
Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet
Vorlage:BE-SP
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
1bis Bürgerentscheid
BB16
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Zulassungsbescheid)
Gegen den Weiterbetrieb der JVA
in der Max-Brunnow-Straße
Vorlage:BE-LI unbekannt - 0von BVV übernommen
BB17
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Zulassungsbescheid)
Gegen den umfangreichen Verkauf
von Spreeuferflächen an die
private Investorengruppe "MediaSpree"
Vorlage:BE-FK
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
(Schätzwert)
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
(Schätzwert)
1bis Bürgerentscheid
BB18
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Sammlungsbeginn)
Für den Erhalt sämtlicher
Jugendhilfeeinrichtungen im Bezirk
Vorlage:BE-SP unbekannt - 0von BVV übernommen
BB19
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Einführung eines kostenlosen
Schul- und Kitaessens (A)[4]
Vorlage:BE-FK unbekannt - 0nach Kompromiss
mit BVV eingestellt
BB20
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Einführung eines kostenlosen
Schul- und Kitaessens B[4]
Vorlage:BE-LI
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
(Schätzwert)
- 2Unterschriftensammlung
abgebrochen
BB21
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für die Einführung eines kostenlosen
Schul- und Kitaessens C[4]
Vorlage:BE-MH unbekannt - 2Unterschriftensammlung
abgebrochen
BB22
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen eine weitere Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung im Bezirk
Vorlage:BE-MI
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
1bis Bürgerentscheid
BB23
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Sammlungsbeginn)
Für den Erhalt und
die Sanierung der Ringkolonnaden
Vorlage:BE-MH unbekannt - 2Unterschriftensammlung
abgebrochen
BB24
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Sammlungsbeginn)
Für einen Erhalt und Denkmalschutz
des Flughafen Tempelhof
Vorlage:BE-TS
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
1bis Bürgerentscheid
BB25
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Sammlungsbeginn)
Für den Bau einer neuen
Rathausbrücke nach historischem Vorbild
Vorlage:BE-MI unbekannt - 2Unterschriftensammlung
abgebrochen
BB26
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Sammlungsbeginn)
Für den Bau eines Kaufhauses
an der Landsberger Allee
Vorlage:BE-LI
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
1bis Bürgerentscheid
BB27
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für den Erhalt der
Sportanlage Birkenwäldchen
Vorlage:BE-TK - - 4Zulassung verweigert;
Gerichtsentscheid steht aus
BB28
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Sammlungsbeginn)
Gegen die Zusammenlegung und teilweise Schließung
von drei privaten Theaterbühnen am Kurfürstendamm
Vorlage:BE-CW
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
Vorlage:nts ist VERALTET – siehe dort.
1bis Bürgerentscheid
BB29
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.

(Sammlungsbeginn)
Gegen eine Kooperationen des Bezirksamtes mit privaten
Wohneigentümern die über dem Mietspiegel anbieten
Vorlage:BE-LI unbekannt - 2Unterschriftensammlung
abgebrochen
BB30
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen einen Umbau der Kastanienallee Vorlage:BE-PK Sammlung läuft noch noch nicht eingereicht 4Bürgerbegehren läuft noch
Farblegende: Bürgerbegehren übernommen/Kompromiss erzielt, Bürgerbegehren erfolgreich, Bürgerbegehren gescheitert , Bürgerbegehren nicht zugelassen, Bürgerbegehren läuft noch

Bürgerentscheide

Bürgerentscheide in Berlin
Kennung Tag der
Wahl
Anliegen Bezirk AB Ja(T) WE
BE01
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für den eigenständigen Erhalt
der Coppi-Schule
Wappen Bezirk Lichtenberg Lichtenberg 47,36 % 65,5 % 02An
BE02
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen die Umbenennung der Kochstraße
in Rudi-Dutschke-Straße
Wappen Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Friedrichshain-
Kreuzberg
16,6 % 42,9 % 00Ab
BE03
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen die Ausdehnung der Parkraum-
bewirtschaftung
auf bestimmte Wohnviertel
Wappen Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburg-
Wilmersdorf
26,8 % 87 % 02An
BE04
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen Bebauung der Halbinsel im
Groß Glienicker See und für Ausweisung als LSG
Wappen Bezirk Spandau Spandau 13,6 % 86,8 % 01UG
BE05
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen den Verkauf von Spreeuferflächen an
die Investorengruppe "MediaSpree"
Wappen Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Friedrichshain-
Kreuzberg
19,1 % 86,8 % 02An
BE06
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen eine weitere Ausweitung der
Parkraumbewirtschaftung im Bezirk
Wappen Bezirk Mitte Mitte 11,7 % 79,4 % 01UG
BE07
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für einen Erhalt und Denkmalschutz
des Flughafen Tempelhof
Wappen Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Tempelhof-
Schöneberg
36,63 % 67,76 % 02An
BE08
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Für den Bau eines Kaufhauses
an der Landsberger Allee
Wappen Bezirk Lichtenberg Lichtenberg 09,1 % 36,01 % 00Ab
BE09
Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
Gegen die Zusammenlegung und teilweise Schließung
von drei privaten Theaterbühnen am Kurfürstendamm
Wappen Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburg-
Wilmersdorf
13,7 % 90,5 % 01UG
WE:Wahlergebnis; AB: Abstimmungsbeteiligung; Ja(T):Zustimmungsanteil der Wahlteilnehmer
Farblegende: Begehren im Bürgerentscheid angenommen (An),
Begehren im Bürgerentscheid unecht gescheitert (UG), Begehren im Bürgerentscheid abgelehnt (Ab)

Siehe auch

Einzelnachweise

Gesetze und Verordnungen

  1. §§ 44–47 des Bezirksverwaltungsgesetz
  2. § 45 des Bezirksverwaltungsgesetzes
  3. § 45 Abs. 5 des Bezirksverwaltungsgesetzes
  4. § 46 Abs. 1 Satz 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes
  5. §§ 46–47 des Bezirksverwaltungsgesetzes

amtliche Quellen

  1. Statistisches Landesamt Berlin: Wahlen in Berlin. Abgeordnetenhaus, Bezirksverordnetenversammlungen, Volksabstimmung über die Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung von Berlin in Berlin am 17. September 2006. (pdf) Endgültiges Ergebnis. In: www.wahlen-berlin.de. Andreas Schmidt von Puskás, der Landeswahlleiter, 5. Oktober 2006, S. 160, archiviert vom Original am 4. März 2011; abgerufen am 4. März 2011.
  2. Antrag der Initiative Berliner Wassertisch auf dem Internetauftritt der Landeswahlleiterin von Berlin
  3. Amtliche Informationen zum Volksentscheid "Wasser" mit Stellungnahmen der Initiative, des Senats sowie des Abgeordnetenhauses (PDF)
  4. Dr. Petra Michaelis-Merzbach, die Abstimmungsleiterin: Bericht der Landesabstimmungsleiterin. (pdf) Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben. In: www.wahlen-berlin.de. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 14. Februar 2011, S. 4, archiviert vom Original am 14. Februar 2011; abgerufen am 14. Februar 2011.
  5. Antrag der Initiative Pro Reli e.V. auf dem Internetauftritt der Landeswahlleiterin von Berlin
  6. Abstimmungsergebnisse des Volksentscheids Pro Reli auf der Internetpräsenz der Landeswahlleiterin.
  7. Antrag der Initiative Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof e.V. auf dem Internetauftritt der Landeswahlleiterin von Berlin
  8. Antrag der Initiative für Genuß Berlin e.V. auf dem Internetauftritt der Landeswahlleiterin von Berlin
  9. Pressemitteilung des Berliner Senats, 6. Juni 2009.
  10. Amtliches Endergebnis des Bürgerentscheids über den Erhalt der Coppi-Schule.
  11. Informationen zum Bürgerentscheid in Tempelhof-Schöneberg am 7. Juni 2009 auf dem Bezirksportal von Tempelhof-Schöneberg

Quellen von Initiativen

  1. Internetauftritt des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg
  2. Internetauftritt der Initiative Frische Luft für Berlin
  3. Internetauftritt des Berliner Wassertischs
  4. Internetauftritt des Volksbegehrens "Kita"
  5. Internetauftritt des Vereins Pro Reli e.V.
  6. Internetauftritt des Vereins Initiative für Genuß Berlin e.V.
  7. Internetauftritt des Landeselternausschusses Kita Berlin
  8. Internetauftritt des Volksbegehrens-Grundschule
  9. Internetauftritt des Aktionsbündnisses be-4-tempelhof.de
  10. Gesetzesentwurf des Volksbegehrens Tempelhof als Weltkulturerbe.
  11. Wortlaut des Bürgerbegehrens.
  12. Pressemeldung der Initiative "Frische Luft für Berlin", 18. Februar 2011

andere Nachweise

  1. Vollständige Auflistung aller Volksgesetzgebungsverfahren in Berlin auf dem Internetauftritt des Landesverbands Berlin/Brandenburg von Mehr Demokratie e.V.
  2. Der von der taz veröffentlichte Wasserprivatisierungsvertrag (PDF)
  3. Eintrag im Demokratieblog, 29. Januar 2008

Anmerkungen

  1. In Hamburg besteht bei einem per Volksentscheid beschlossenem und anschließend von der Bürgerschaft geänderten Gesetz bspw. die Möglichkeit eines fakultativen Referendums vor.
  2. a b c Zum Zeitpunkt der Volksinitiative war eine Freie Sammlung noch nicht möglich, so dass alle Unterschriften auf Ämtern geleistet werden mussten und dort direkt auf Zulässigkeit geprüft wurden.
  3. Zum Zeitpunkt des Volksbegehrens galt ein Unterschriftenquorum von 10 % das in zwei Monaten erreicht werden musste.
  4. a b c Parallele Bürgerbegehren einer Initiatorengruppe in drei Bezirken gleichzeitig.

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