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Bundestagswahl 2005

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Vorlage:Neuigkeiten Die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ist gemäß den Anordnungen des Bundespräsidenten auf den 18. September 2005 terminiert. Das Vorziehen der Wahl des Bundestags bedeutet zwar eine Verkürzung der laufenden Legislaturperiode, hat aber keine Auswirkung auf die Länge der 16. Legislatur.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte die Vertrauensfrage an das Parlament gerichtet, das ihm mit seinem Votum vom 1. Juli 2005 das Vertrauen nicht aussprach. Anschließend hat der Kanzler die Auflösung des Bundestags vorgeschlagen. Bundespräsident Horst Köhler hat am 21. Juli 2005 den 15. Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen angeordnet. Dieses Verfahren ist verfassungsrechtlich umstritten; so hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 in einem vergleichbaren Fall massive Bedenken geäußert. Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem am 25. August 2005 verkündeten Urteil vom 23. August 2005 die Verfassungsmäßigkeit der Bundestagsauflösung von 2005 fest.

Politischer Hintergrund

Nach der deutlichen Niederlage der SPD bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 22. Mai 2005 erklärte der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering eine halbe Stunde nach Schließung der Wahllokale in Absprache mit Bundeskanzler Gerhard Schröder, eine Neuwahl schon im Herbst 2005 herbeiführen zu wollen. Um 20 Uhr erklärte Bundeskanzler Schröder in einer kurzen Ansprache:

"Deutschland befindet sich in einem tief greifenden Veränderungsprozess. Es geht darum, unser Land unter den besonderen Bedingungen der Überwindung der deutschen Teilung auf die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts auszurichten. Mit der Agenda 2010 haben wir dazu entscheidende Weichen gestellt. Wir haben notwendige Schritte unternommen, die sozialen Sicherungssysteme zukunftsfähig zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken. Dies sind unabdingbare Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Erste Erfolge auf diesem Weg sind unübersehbar. Bis sich aber die Reformen auf die konkreten Lebensverhältnisse aller Menschen in unserem Land positiv auswirken, braucht es Zeit. Vor allem aber braucht es die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger für eine solche Politik. Mit dem bitteren Wahlergebnis für meine Partei in Nordrhein-Westfalen ist die politische Grundlage für die Fortsetzung unserer Arbeit in Frage gestellt. Für die aus meiner Sicht notwendige Fortführung der Reformen halte ich eine klare Unterstützung durch eine Mehrheit der Deutschen gerade jetzt für erforderlich. Deshalb betrachte ich es als Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland als meine Pflicht und Verantwortung, darauf hinzuwirken, dass der Herr Bundespräsident von den Möglichkeiten des Grundgesetzes Gebrauch machen kann, um so rasch wie möglich, also realistischerweise für den Herbst dieses Jahres, Neuwahlen zum Deutschen Bundestag herbeizuführen."

Vertrauensfrage

siehe Hauptartikel Vertrauensfrage

Nach dem Grundgesetz (GG) gibt es in Deutschland kein Selbstauflösungsrecht des Parlaments und daher kein verfassungsrechtlich formelles Verfahren für eine vorgezogene Wahl, anders als etwa in Großbritannien, wo vorgezogene Wahlen den Regelfall darstellen. Der Bundeskanzler stellte am 1. Juli 2005 im Parlament die Vertrauensfrage gemäß Art. 68 GG . Es war nach den Anträgen von Willy Brandt (1972) und Helmut Kohl (1982) das dritte Mal, dass der Bundeskanzler die Vertrauensfrage mit dem Ziel stellte, sie zu "verlieren" (so genannte unechte Vertrauensfrage). SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellten mit einer hinreichend großen Zahl von Enthaltungen sicher, dass die Vertrauensfrage nicht positiv beantwortet wurde. Die Kanzlermehrheit von 301 Stimmen wurde daher verfehlt.

Anschließend schlug der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten vor, den Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident ordnete am 21. Juli 2005 die Parlamentsauflösung an. Er bezog sich in seiner Begründung auch auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983.

Damals hatten die Richter bezüglich der von Bundeskanzler Helmut Kohl auf ähnliche Weise herbeigeführten vorgezogenen Wahlen festgestellt, dass es keineswegs der freien Disposition der Bundesregierung unterliege, auf diese Weise vorzeitige Wahlen herbeizuführen (BVerfGE 62, 1). Vielmehr soll das Parlament kraft des normativen Charakters der vierjährigen Legislaturperiode nach Möglichkeit auch so lange amtieren und der Bundeskanzler eine Bundestagsauflösung nur dann anstrengen dürfen,
„wenn es politisch für ihn nicht mehr gewährleistet ist, mit den im Bundestag bestehenden Kräfteverhältnissen weiter zu regieren. Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, daß er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag.“
Somit ist – wenn auch in wechselseitigen Grenzen – ein gewisser Vorrang der Parlamentsperiode vor den Regierungsinteressen gegeben. Dennoch räumte das Verfassungsgericht die Kompetenz, die politische Lage als kritisch im Sinne des Art. 68 einzuschätzen, in erster Linie dem Bundeskanzler ein. Auch die darauf folgende Prüfung des Bundespräsidenten hat sich an den Kriterien des Bundeskanzlers zu orientieren.

Ob die vom Bundesverfassungsgericht genannten Voraussetzungen vorlagen, ist umstritten. Die Regierungsparteien haben eine – wenn auch knappe – Mehrheit von drei Sitzen über der absoluten Mehrheit. Außerdem konnten bisher alle Gesetzesentwürfe im Bundestag mit der Kanzlermehrheit verabschiedet werden. Dass alle im Bundestag vertretenen Parteien Neuwahlen für notwendig ansehen, ist grundsätzlich unbeachtlich, da der Bundestag über kein Selbstauflösungsrecht verfügt. Dem Bundespräsidenten könne aber diese Einigkeit einen „zusätzlichen Hinweis [geben], dass eine Auflösung des Bundestages zu einem Ergebnis führen werde, das dem Anliegen des Art. 68 GG näher kommt als eine ablehnende Entscheidung“, so das Verfassungsgericht 1983.

Meinungsbild in der Rechtswissenschaft

Unter Staatsrechtlern löst die Absicht, vorgezogene Neuwahlen durchzuführen, eine kontroverse Diskussion aus, die sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen lässt:

Rechtspolitische Forderungen

Obwohl die Verfassungsrechtler Ernst Benda, Ernst Gottfried Mahrenholz und Ingo von Münch öffentlich eine Verfassungsänderung mit dem Ziel eines Selbstauflösungsrechts des Parlaments befürworten, ist ihre Forderung von keiner Partei bislang aufgegriffen worden. Verschiedene Ansichten gibt es dabei zur Frage, welche Mehrheit im Parlament als Minimum festzulegen sei. Diskutiert wird eine Mehrheit von 2/3, von 3/4 oder gar 4/5 der Abgeordneten.

Organstreitverfahren von Bundestagsabgeordneten

In einem Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG) können Bundestagsabgeordnete die Auflösungsanordnung anfechten. Sie wären in ihren Rechten verletzt, wenn die Parlamentsauflösung verfassungswidrig wäre, denn diese verkürzt ihr bis Herbst 2006 erteiltes Mandat. Die Abgeordneten Jelena Hoffmann (SPD) (Az.: 2 BvE 4/05) und Werner Schulz (Bündnis 90/Die Grünen) (Az.: 2 BvE 7/05) haben am 29. Juli bzw. 1. August 2005 ein solches Organstreitverfahren gegen den Bundespräsidenten eingeleitet. Berichterstatter in dem Verfahren ist Richter Udo Di Fabio.

Das Bundesverfassungsgericht hielt am 9. August 2005 eine mündliche Verhandlung ab und fand am 23. August 2005 zu einer Entscheidung. Das Urteil wurde am 25. August 2005 verkündet. Damit wurde das Gericht der allgemein geäußerten Erwartung gerecht, dass die Entscheidung noch vor dem angesetzten Wahltermin verkündet wird. 1983 war das Urteil innerhalb von sechs Wochen nach der Bundestagsauflösung und damit zwei Wochen vor der Bundestagswahl verkündet worden.

Die Anträge der Abgeordneten wurden vom Bundesverfassungsgericht als unbegründet abgewiesen. In der Urteilsverkündung stellte das Gericht fest, dass die Auflösung des Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten rechtmäßig war. Das Bundesverfassungsgericht verwies in seiner Urteilsbegründung insbesondere auf die Einschätzungsprärogative des Bundeskanzlers und den begrenzten Kontrollumfang des Bundesverfassungsgerichts.

Der Bundespräsident hatte erklärt, dass er – anders als Karl Carstens im Jahr 1983 – nicht zurückgetreten wäre, falls das Gericht seine Auflösungsentscheidung für verfassungswidrig erklärt hätte.

Hätte der Bundespräsident die Auflösung des Bundestags abgelehnt, hätte der Bundeskanzler ein Organstreitverfahren gegen den Bundespräsidenten anstrengen können. Grundsätzlich ist der Bundespräsident jedoch nicht verpflichtet, den Bundestag aufzulösen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Um einem Antrag des Bundeskanzlers stattzugeben, müsste entweder der Bundespräsident sein Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt haben oder er müsste zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass ihm kein Ermessen zusteht, da er rechtsirrig die (insbesondere ungeschriebenen) Voraussetzungen für eine Auflösung als nicht gegeben sah.

Verfassungsstreitverfahren von Parteien und Bürgern

Auch mehrere kleine Parteien (nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts mindestens acht) haben Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet, da sie sich durch die verkürzte Vorwahlzeit benachteiligt sehen.

Die APPD hat bereits wenige Minuten nach der Auflösungsanordnung des Bundespräsidenten einen Antrag eingereicht. Auch sind unter Anderem Anträge der ödp, der Familien-Partei und der Partei Pro DM eingegangen. Mit den Anträgen wenden sich die Parteien in erster Linie dagegen, dass sie bis zum Wahltermin nur äußerst wenig Zeit hatten, um die erforderlichen Unterschriften zu sammeln, während vor normalen Wahlen dafür 13 Monate zur Verfügung gestanden hätten. Hierdurch sehen sie ihre Chancen, im gesamten Bundesgebiet zur Wahl anzutreten, beeinträchtigt. Manche Parteien haben als Verfahrensart die Verfassungsbeschwerde gewählt.

Die Anträge der Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit, der Familien-Partei und der ödp, den Organstreitverfahren von Werner Schulz und Jelena Hoffmann beizutreten, hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschlüsse vom 8. August 2005 abgelehnt mit der Begründung, dass das mit den Organstreitverfahren der drei Parteien geltend gemachte Interesse dem der beiden klagenden Bundestagsabgeordneten nicht gleichgeordnet sei.

Am 23. August 2005 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Anträge der ödp und der Familien-Partei als unzulässig (Az.: 2 BvE 5/05). Denn die Auflösung des Bundestags tangiere die Parteien nicht in ihren Rechten, auch nicht - wie hilfsweise geltend gemacht - in ihrer Chancengleichheit aus Art. 38 und Art. 3 Grundgesetz. Gegen die 1975 verabschiedeten Regelungen betreffend die Unterschriftenquoren, die der Gesetzgeber auch bei der Wahlrechtsnovelle von 1985 trotz Kenntnis von der diesbezüglichen Problematik bei vorgezogenen Bundestagswahlen unangetastet gelassen hat, hätte binnen sechs Monaten nach ihrem Erlass vorgegangen werden müssen.

Des Weiteren haben auch mehrere Bürger Verfassungsbeschwerde gegen die Bundestagsauflösung erhoben.

Personelle Zusammensetzung

Auch für den 16. Deutschen Bundestag beträgt die gesetzliche Anzahl der Abgeordneten 598. Die Wahlkreiszusammensetzung wird allerdings in einigen Gebieten im Vergleich zur Bundestagswahl 2002 verändert. Thüringen wird (von 10 auf 9) einen Wahlkreis verlieren, Bayern (von 44 auf 45) einen hinzugewinnen. Die Wahrscheinlichkeit von etwaigen Überhangmandaten wird damit etwas verringert.

Politische Konstellation

Gerhard Schröder (SPD)
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Angela Merkel (CDU)
Joschka Fischer (Grüne)
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Guido Westerwelle (FDP)
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Klaus Ernst (WASG)
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Gregor Gysi (Linkspartei.PDS)
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Udo Voigt (NPD) und Gerhard Frey (DVU)

SPD

Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte im Jahr 2003 angekündigt, bei den nächsten Bundestagswahlen zum dritten mal als Kanzlerkandidat für die SPD antreten zu wollen, wenn dies auch eigentlich für 2006 vorgesehen war. Die Fortführung der rot-grünen Koalition ist das erklärte Ziel der SPD-Spitze; eine große Koalition von SPD und CDU wird zwar als "nicht gewollt" dargestellt, jedoch auch nicht ausgeschlossen.

Gleichzeitig sind einige SPD-Politiker bemüht, sich deutlich von den Grünen abzusetzen. So erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, man wolle keinen Mopsfledermaus-Wahlkampf führen.

Außerdem will die SPD in ihrem Wahlmanifest durch "Innovationsregionen" Bürokratie abbauen. Der Bundeshaushalt soll konsolidiert werden, aber es wird keine terminliche Zielvorgabe genannt.

CDU/CSU

Die CDU/CSU strebt für die vorgezogene Neuwahl im Herbst 2005 die Ablösung der gegenwärtigen Bundesregierung an. Als Koalitionspartner nennt sie die FDP; eine große Koalition mit der SPD lehnt sie ab. Die Union hat die CDU-Vorsitzende Angela Merkel als Kanzlerkandidatin nominiert. Diese hat angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs die Mehrwertsteuer von 16% auf 18% anzuheben und dafür die Arbeitlosenversicherungsbeiträge um zwei Prozent zu senken. Außerdem soll der Atomkonsens zugunsten längerer Laufzeiten der Kraftwerke aufgegeben werden. Dadurch verspricht die Union, im Gegensatz zu den Energiekonzernen, eine Senkung der Strompreise. Die gesetzliche Krankenversicherung soll künftig über eine Gesundheitsprämie, deren Höhe in der Regel nicht wie bisher nach dem Einkommen gemessen wird, jedoch einen Steuerausgleich für Geringverdiener vorsieht. Außerdem will Merkel Bürokratie abbauen und den Bundeshaushalt bis 2013 konsolidieren.

Dem so genannten Kompetenzteam der Kanzlerkandidatin Merkel gehören neben ihr und dem CSU-Vorsitzenden, Edmund Stoiber, auch Paul Kirchhof (Finanzen, Haushalt), Peter Müller (Wirtschaft, Arbeit), Dieter Althaus (Aufbau Ost), Günther Beckstein (Inneres), Wolfgang Schäuble (Äußeres), Ursula von der Leyen (Soziales), Annette Schavan (Bildung), Gerda Hasselfeldt (Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Umwelt) und Norbert Lammert (Kultur) an.

Grüne

Bündnis 90/Die Grünen treten an, um ihre Politik von "solidarische Modernisierung in ökologischer Verantwortung" (so die Titel ihres Wahlprogramms) fortzusetzen. In ihrem Wahlprogramm, beschlossen in Berlin am 17. Juli 2005, haben sie arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Forderungen (wie z.B. die Verschiebung von Subventionen, die den verschwenderischen Umgang mit knappen Ressourcen begünstigen, zugunsten der Forschungs- und Technologieförderung) prominent herausgestellt, halten aber auch an ihren anderen Punkten (Atomausstieg, geregelte Zuwanderung und Integration, Verbraucherschutz, Transparenz und informationelle Selbstbestimmung, Gleichberechtigung der Geschlechter und sexuellen Identitäten) fest. Ob sie im nächsten Bundestag ihre Politik werden umsetzen können, wird von den Wahlergebnissen der anderen Parteien und von Koalitionsverhandlungen abhängen. Nach Aussagen führender GRÜNEN kommt weder eine Koalition mit der Union noch mit der Linkspartei in Betracht.

Joschka Fischer wurde zum "Spitzenkandidaten" gekürt und kandidiert auf Platz 2 der hessischen Landesliste für den Bundestag hinter der Staatssekretärin Margareta Wolf. Andere Landeslisten werden von Renate Künast, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, und Claudia Roth angeführt. Zum grünen Spitzenteam gehören außerdem Umweltminister Jürgen Trittin, Parteivorsitzender Reinhard Bütikofer, die beiden Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Krista Sager, die Politische Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke sowie der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck.

Außerdem wollen die Grünen Bürokratie abbauen und den Bundeshaushalt konsolidieren.

FDP

Anders als 2002 hat die FDP auf die Nominierung eines eigenen Kanzlerkandidaten verzichtet. Stattdessen hat die FDP-Spitze am 23. Mai 2005 erklärt, dass sie eine Koalition mit der CDU/CSU anstrebe, obwohl sie die von der Union geforderten Erhöhung der Umsatzsteuer ablehnt. Zum "Spitzenkandidaten" kürte die FDP Guido Westerwelle, der als einziger prominenter Politiker vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen für den Fall eines Regierungswechsels vorgezogene Neuwahlen zum Bundestag gefordert hatte. Er führt die Landesliste in Nordrhein-Westfalen an, während in anderen Bundesländern, diese Funktion von Wolfgang Gerhardt (Hessen), Rainer Brüderle (Rheinland-Pfalz), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bayern), oder Markus Löning (Berlin) erfüllt wird.

Auch die FDP will Bürokratie abbauen und den Bundeshaushalt konsolidieren.

Die Linkspartei.PDS

Auf den offenen Listen der Linkspartei.PDS werden u.a. Mitglieder der noch jungen Partei WASG (Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative) und Parteilose kandidieren. Spitzenkandidaten sind Gregor Gysi und Oskar Lafontaine. Während die Linkspartei derzeit nur mit Petra Pau und Gesine Lötzsch als direktgewählte Abgeordneten im 15. Deutschen Bundestag vertreten ist, kämpft sie bei der kommenden Bundestagswahl darum, gesamtdeutsch drittstärkste und in Ostdeutschland stärkste Partei zu werden.

Andere Parteien

Die anderen Parteien werden aller Voraussicht nach bei der Bundestagswahl 2005 keine Chance auf einen Einzug in den Bundestag haben.

Im Oktober 2004 kündigten NPD und DVU an, bundesweit gemeinsam antreten zu wollen. Begründet liegt dies vor allem darin, dass in verschiedenen Bundesländern meist nur eine der rechten Parteien Erfolge verzeichnen konnte. Einer Listenverbindung steht allerdings das Wahlgesetz entgegen, das nur Parteien, nicht aber Parteiverbindungen zur Wahl zulässt. Daher will formal nur die NPD antreten, auf den Landeslisten kandidieren aber auch DVU-Kandidaten. Bei der Europawahl 2009 soll dann die DVU antreten. Diese Strategie war bei den Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg erfolgreich, aber schon in der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 erreichte die NPD nicht einmal mehr 1% der Stimmen und erlebte damit auch einen finanziellen Rückschlag. Inzwischen hat die NPD angekündigt, dass sie fünf Direktmandate, unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt, gewinnen will.

Der Bundeswahlleiter hat 26 weitere Parteien zur Wahl zugelassen, drei zogen ihren Antrag zurück, 30 Parteien wurden abgelehnt. Zugelassen sind die STATT Partei, UNABHÄNGIGE KANDIDATEN, Die Republikaner, Die PARTEI, PSG, Pro DM, Bayernpartei, MLPD, DIE FRAUEN, Die Tierschutzpartei, BüSo, GRAUE, DGG, PERSPEKTIVE, 50Plus, HP, Deutschland, AGFG, ZENTRUM, HUMANWIRTSCHAFTSPARTEI, Offensive D, PBC, DSU, FAMILIE, CM und APPD.

Die Landeswahlausschüsse haben am 19. August 2005 geprüft, ob diese Parteien die erforderliche Anzahl an Unterstützungsschriften für ihre Kreiswahl- und Landeslistenvorschläge gesammelt haben. Danach treten insgesamt 25 Parteien mit Landeslisten zur Wahl an. Von den hier genannten sind dies:

  • die MLPD in allen Ländern
  • die NPD in allen Ländern außer Baden-Württemberg (Beschwerde anhängig)
  • die Grauen in 11 Ländern
  • die Republikaner in 9 Ländern
  • die PBC in 8 Ländern (Beschwerde anhängig für ein weiteres Land)
  • die BüSo in 7 Ländern
  • die Familien-Partei in 6 Ländern (Beschwerde anhängig für ein weiteres Land)
  • die PSG und die Tierschutzpartei in vier Ländern
  • die Frauen und Pro DM in drei Ländern (Pro DM: Beschwerde anhängig für sechs weitere Länder)
  • APPD und die PARTEI in Hamburg und Berlin
  • 50plus (Brandenburg), AGFG (Sachsen, Beschwerde anhängig für ein weiteres Land), Bayernpartei (Bayern), Deutschland (NRW), Offensive D (Sachsen-Anhalt, Beschwerde anhängig für vier weitere Länder) und ZENTRUM (NRW, Beschwerde anhängig für ein weiteres Land) in einem Bundesland
  • UNABHÄNGIGE KANDIDATEN hat ebenfalls für ein Land Beschwerde eingelegt.

Über die Beschwerden wird am 25. August 2005 vom Bundeswahlausschuss abschließend entschieden. Sollten alle Beschwerden abgelehnt werden, so treten die meisten Parteien in Nordrhein-Westfalen an (16), die wenigsten in Schleswig-Holstein (8).

Vom Einzug von Parteien, die derzeit nicht (in Fraktionsstärke) im Bundestag vertreten sind, kann abhängen, ob das rot-grüne Lager mit SPD und Grünen oder das schwarz-gelbe Lager mit CDU/CSU und FDP eine eigene Mehrheit im Bundestag erhalten werden. Sollte dies für keines der beiden Lager der Fall sein, so besteht die Möglichkeit einer Großen Koalition oder einer von der Linkspartei unterstützten rot-grünen Koalition, was diese allerdings schon ausschloss. Ein Nicht-Einzug von derzeit nicht in Fraktionsstärke im Bundestag vertretenen Parteien würde ebenfalls die Möglichkeit einer absoluten Mehrheit der Mandate einer Fraktion bei einem Abschneiden zwischen 45 und 50 Prozent erhöhen.

Siehe auch

Bundestagswahl | Bundestagswahlrecht | Bundeswahlleiter | Liste der politischen Parteien in Deutschland

Literatur