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Karl Brandt (Mediziner)

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Karl Brandt als Angeklagter im Nürnberger Ärzteprozess
Beauftragung durch Hitler per Erlass vom 1. September 1939
Karl Brandt während des Urteilsspruchs im Nürnberger Ärzteprozess

Karl Brandt (* 8. Januar 1904 in Mülhausen, Elsass; † 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech) war chirurgischer Begleitarzt von Adolf Hitler. Als ehemaliger SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Waffen-SS sowie als Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen war er der Ranghöchste unter den Angeklagten im Prozess gegen Mediziner im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses.

Leben

Karl Brandt wurde 1904 als Sohn eines Offiziers geboren. Er legte sein Abitur in Dresden ab. 1922 begann er ein Studium der Medizin in Jena, welches er in Freiburg und Berlin fortsetzte. Er trat im Januar 1932 in die NSDAP (Mitglieds-Nr. 1.009.617) und 1933 in die SA ein. Am 29. Juli 1934 wechselte er zur SS (SS-Nr. 260.353) im Rang eines Sturmführers. 1933 behandelte er den Hitler-Adjutanten Wilhelm Brückner nach einem Autounfall. Dieser soll ihn gegenüber Hitler lobend erwähnt haben. Am 14. Juni 1934 wurde Karl Brandt Hitlers Begleitarzt. Am 17. März 1934 heiratete er die Rekordschwimmerin Anni Rehborn aus München, die Hitler bereits seit 1925 kannte. Aus der Ehe ging ein Sohn hervor.

Ab dem 1. September 1939 war er zusammen mit Philipp Bouhler Hitlers Beauftragter für die Tötungen der Aktion T4 im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“ in den NS-Tötungsanstalten Hadamar, Schloss Grafeneck, Schloss Hartheim, Sonnenstein, Bernburg sowie in Brandenburg.

Am 28. Juli 1942 wurde Brandt zum Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen ernannt. In dieser Funktion sorgte er für die Koordination zwischen zivilem und militärischem Gesundheitswesen. Teil seiner Aufgaben war die Schaffung von Bettenplätzen für Ausweichkrankenhäuser und Lazarette. Hierzu wurden in der nach ihm benannten „Aktion Brandt“ auch Patienten von Heil- und Pflegeanstalten verlegt oder getötet.

Brandt wusste von einigen medizinischen Menschenversuchen in den Konzentrationslagern. Versuche zur Malaria förderte er, die zur Hepatitis A regte er selbst an. Am 5. September 1943 wurde er durch Erlass Hitlers zum Leiter des gesamten medizinischen Vorrats- und Versorgungswesen und Koordinator der medizinischen Forschung. Der Reichsärzteführer Conti überlegte seinen Rücktritt einzureichen, da Brandt ihn in seiner Machtfülle überholt hatte. Hitler lehnte dies ab. Brandts Beziehungen zu Speer machten ihm Bormann zum Feind.

In einer Intrige um Hitlers Leibarzt Theo Morell wurde Brandt zunächst als Begleitarzt entlassen, am 16. April 1945 verhaftet und einige Tage später von Hitler selbst zum Tode verurteilt. Himmler verzögerte seine Hinrichtung. Er wurde unter Vermittlung Albert Speers befreit. Alliierte Truppen verhafteten ihn zusammen mit der Regierung Dönitz in Flensburg.

Im Rahmen des Nürnberger Ärzteprozesses vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg wurde er angeklagt, am 20. August 1947 zum Tode durch den Strang verurteilt und am 2. Juni 1948 in Landsberg am Lech hingerichtet. Seine letzten Worte vor der Hinrichtung waren: „Ich stelle fest, dass dieses eben verlesene Urteil eines amerikanischen Militärtribunals der formelle Ausdruck eines politischen Racheaktes ist.”

Literatur

Commons: Karl Brandt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien