Förderlizenz
Als Förderlizenz bezeichnet man ein sogenanntes Zweifachspielrecht im Sport. Die Förderlizenz gestattet den Nachwuchsspielern bis zum 23. Lebensjahr (im Eishockey auch Nachwuchstorwarten bis 25 Jahren), in der selben Saison für zwei Mannschaften aus verschiedenen Ligen zu spielen und flexibel zu wechseln. Förderlizenzen werden im Basketball, Handball und Eishockey vergeben, um den Nachwuchs an die höheren Ligen zu binden.
Eishockey
Hier dürfen nur Mannschaften der DEL (= 1. Spielklasse) eine Förderlizenz einem Spieler geben, wobei sich die Einsatzmöglichkeit der Spieler in den niedrigeren Spielklassen nach den dort geltenden Bestimmungen regelt und damit nicht einheitlich ist:
- Im Bereich der Oberliga (= 3. Spielklasse) gibt es nur die Beschränkung, daß am 31. Januar 2006 der Spieler an mindestens 5 Spiele für die Mannschaft teilgenommen hat.
- Im Bereich der 2. Bundesliga (= 2. Spielklasse) gibt es zusätzlich zur selben Beschränkung wie in der Oberliga noch eine zusätzliche Beschränkung für Feldspieler, die (2005/06) vor dem 1. Januar 1983 geboren sind.
- Zum Beispiel im Bereich des Bayerischen Eissportverbandes (= 4. bis 6. Spielklasse) können Förderlizenzspieler nur bei den Stammvereinen einer DEL-Mannschaft eingesetzt werden - was nur in Ingolstadt und in Nürnberg möglich ist.
Stichtag
Für die Saison 2005/06 gilt, daß ein Spieler mit Geburtsdatum 1. Mai 1982 (für Feldspieler) bzw. 1. Mai 1980 (für Torhüter) und jünger eine Förderlizenz bekommen kann.