Hartwig-Hesse-Stiftung
Hartwig-Hesse-Stiftung
Die Hartwig-Hesse-Stiftung wurde im Jahre 1826 von dem Kaufmann Hartwig Hesse als Hartwig Hesse's Witwen-Stift gegründet. Hier fanden Witwen aus dem Maklerstande oder vergleichbaren Berufen – möglichst mit einer unverheirateten Tochter – unentgeltlich Unterkunft, damit Versorgung und Pflege im Alter gewährleistet blieb. Die Kosten wurden durch Einnahmen aus Mietwohnungen auf gle ichem Gelände gedeckt. Die Verwaltung erfolgte damals durch den Gründer selbst und ein Kuratorium, das aus fünf Mitgliedern bestand. Im Jahre 1976 erhielt die Stiftung den Namen Hartwig-Hesse-Stiftung. Sie ist eine rechtsfähige, gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts und dient nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken durch Förderung der Altenfürsorge und Unterstützung bedürftiger Personen ohne Rücksicht auf das Bekenntnis zu einer bestimmten Religion. Die Stiftung wird von einem ehrenamtlichen Kuratorium und einer Geschäftsführung geleitet, denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Seite stehen.
Stiftungswesen in Hamburg
Das Stiftungswesen hat in Hamburg eine lange Tradition, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Stiftungen wurden in Hamburg überwiegend von vermögenden Kaufleuten ins Leben gerufen, die mehr als nur die Stärkung ihres Unternehmens im Sinn hatten: Sie wollten mit ihrem Lebenswerk einen durch die künftigen Generationen fortwirkenden gemeinnützigen Beitrag leisten. Im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert war das soziale Netz noch nicht sehr weit entwickelt. Die Kranken- und Armenpflege fiel damals hauptsächlich in den Zuständigkeits- bereich der Kirche. Dank der privaten Initiative der Stifterinnen und Stifter konnten zusätzlich zahlreiche soziale Maßnahmen und Unterstützungen bewirkt werden. Gerade in heutiger Zeit, in der sich die soziale Situation wieder verschärft, übernehmen die Stiftungen eine wichtige Funktion für unsere Gesellschaft. Alle Stiftungsvorstände fühlen sich dem Gedanken der Stiftungsgründer verbunden und haben es sich zur Aufgabe gemacht, ihr Werk auf ehrenamtlicher Basis fortzuführen.
Einrichtungen
- Stationäre Pflegeeinrichtungen: Dazu gehören das Hartwig Hesse Haus und das Zindler-Haus.
- Betreute Wohnanlagen: Dazu gehören das Gagfah-Hesse-Haus, Hartwig Hesses's Witwen-Stift und die Heinrich Schmilinsky Stiftung.
- Wohnanlagen: Dazu gehören die Keitel-Stiftung, der Heine'sches Wohnstift und die Heerlein-und Zindler-Stiftung.
- Wohn-Pflege-Gemeinschaften: Die Wohn-Pflege-Gemeinschaft Rissen.
Ambulanter Dienst
Der Ambulanter Pflegedienst sorgt im Alltag für Hilfe und Unterstützung. Zu den Mitarbeitern gehören qualifizierte Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Krankenchwestern, Pflegehelferinnen, Hauswirtschaftliche Hilfen und Schülerinnen im Sozialen Jahr.
Beratung
Innerhalb eines Beratungsgespräches wird gemeinsam geklärt, welche Hilfen notwendig sind und Fragen hinsichtlich Pflegekosten mit den Krankenkassen, Pflegekassen und dem Sozialamt sowie pflegenden Angehörigen beantwortet.
Häusliche Pflege und Betreuung
Körperliche Einschränkungen stellen insbesondere dann ein Problem dar, wenn man alleinstehend ist. In solch einer Situation gibt es neben der Pflege zu Hause auch die Weiterführung des Haushaltes, Menü-Dienst, die Begleitung bei Arztbesuchen, Spazier- und Behördengängen sowie beim Einkaufen.
Häusliche Krankenpflege
Optimale Behandlungspflege nach der jeweiligen medizinischen Verordnung. Hierzu gehören z.B. Verbandswechsel, Injektionen oder Medikamentenvergabe. Durch diese Betreuung können Krankenhausaufenthalte verkürzt oder sogar vermieden werden.
Vermittlung von Dienstleistungen
Kurzzeitpflege nach Krankenkenhausaufenthalt, Tagespflege für altersverwirrte und psychisch kranke Menschen und weitere Dienste wie Pediküre, Haarpflege oder auch Freizeitangebote.