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Allgemeiner Studierendenausschuss

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Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist in allen Bundesländern außer in Baden-Württemberg und Bayern ein Organ der Verfassten Studentenschaft, gewissermaßen die Regierung der Verfassten Studierendenschaft.

Bezeichnung

Der Name Allgemeiner Studentenausschuss entstand im ausgehenden 19. Jahrhundert, das Adjektiv "allgemein" dokumentierte dabei den Anspruch der nichtkorporierten Freistudenten auf eine angemessene Vertretung in den zuvor oft von den Studentenverbindungen allein getragenen Ausschüssen. Flächendeckend durchsetzen konnte sich der Begriff allerdings erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, als die Studierendenschaften in den meisten deutschen Ländern öffentlich-rechtlich anerkannt wurden. (siehe auch: Geschichte der verfassten Studierendenschaft)

Ende des 20. Jahrhunderts setzte sich im Sprachgebrauch sowie in zahlreichen Gesetzes- und Satzungstexten die geschlechtsneutrale Bezeichnung Allgemeiner Studierendenausschuss durch.

Wahl und Aufgaben

Der AStA wird in der Regel für ein Jahr vom Studierendenparlament gewählt, das in den meisten Fällen ebenfalls alljährlich von der Studierendenschaft einer Hochschule gewählt wird; sehr selten findet man auch Amtszeiten von einem Semester). An einigen, meist kleineren Hochschulen wird der AStA auch noch unmittelbar von der Studierendenschaft gewählt, ein Studierendenparlament existiert in solchen Fällen nicht. Dieses "Einheitssystem", bei dem Legislative und Exekutive in einem Organ zusammenfallen, liegt auch bei den meisten ostdeutschen Studentenräten vor.

Die Aufgaben des AStA ergeben sich einerseits aus den gesetzlich geregelten Aufgaben der Studierendenschaft und andererseits aus den örtlichen Gegebenheiten. D.h. in einem "Einheitssystem" ist der AStA grundsätzlich für alle Aufgaben der Studierendenschaft zuständig, während ihm in einem "Parlamentssystem" in der Regel die Führung der laufenden Geschäfte, die Ausführung der Beschlüsse des Parlaments sowie die Außenvertretung der Studierendenschaft obliegen.

Daneben bieten die meisten ASten den Studierenden eine Reihe von Serviceleistungen an, z. B. Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, verbilligte Kopiermöglichkeiten, Verkauf von Schreibmaterial und von Internationalen Studentenausweisen (ISIC). Auch die Verhandlungen um das Semesterticket fällt in der Regel in die Zuständigkeit des AStA.


AStA Referenten

Die ASten sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich organisiert. Je nach Satzung erhalten die stets ehrenamtlichen Referenten Aufwandsentschädigungen in Höhe des BAföG Höchstsatzes, diese Entschädigung erhalten ggf auch Mitglieder des Studierendparlaments. An einigen Hochschulen, insbesondere solchen in Baden Würtemberg und Bayern und kleinen Hochschulen verwalten die Studierendenvertretungen keine eigenen Beiträge. Dort erhalten Referenten und Abgeordnete in der Regelauch keine Aufwandsentschädigung.

politische Hochschulgruppen

Die Aufgaben der Parteien im Bund und den Ländern übernehmen in der Studierendenschaft sogennannte politische Hochschulgruppen. Abgeordnete des StuPa und AStA-Referenten können solchen Hochschulgruppen angehören oder unabhängig sein. Alle grösseren politischen Parteien besitzen Schwester- bzw. Tochter-Hochschulgruppen. Seit den achtziger Jahren gibt es an den meisten Hochschulen zusätzlich Parteiunabhängige Hochschulgruppen. An vielen Hochschulen vertreten diese Parteifernen Gruppierungen einen Grossteil der wählenden Studierenden. Oft bilden sich diese mit unabhängigen Wählergemeinschaften vergleichbaren Gruppierungen als Gegenbewegung zu als allzu abgehoben empfundener Parteipolitisch agierenden Asten. Ein Teil dieser Gruppierungen erweist sich als langfristig stabil, andere überleben die Studienzeit ihrer Gründergeneration nicht. Oft tragen diese freien Gruppierungen einfallsreiche Namen wie BLAU(Breite Liste Andersdenkender Unabhängiger), Geier, KONtrast oder sind ein pragmatischer Zusammenschluss der in den Fachschaften aktiv Mitarbeitenden Studierenden ohne gemeinsame Ideologie (Fachschaftenliste).

Autonome Referate

Neben den politischen Referaten deren Referenten nach Mehrheitsverhältnissen des StuPA gewählt werden gibt es die sogenannten Autonomen Referate. Sie sind von den politischen Machtverhältnissen im StuPa unabhängig und Vertreten meist Minderheiten oder besondere Interessensgruppen. Solche Referate werden von den angehörigen der Minderheiten oder Interessengruppen gewählt. Das wichtigste Autonome Referat ist meist der Zentrale Fachschaftenrat (ZeFar), Dieser erfüllt auch die Funktion einer zweiten Kammer und ist, vergleichbar dem Bundesrat in Deutschland, die Vertretung der "fachlichen Regionen" also Fachschaften der Universität. Weitere Autonome Referate können die Interessen von Behinderten, Ausländischen Studierenden, Frauen, Lesben, Schwulen vertreten. Oft haben auch Lehramtskandidaten einen eigenen Vertretungsanspruch, dem in einem Autonomen Referat oder einem Gemeinsamen Fachschaften Ausschuss Rechnung getragen wird

Kritik

Der AStA ist häufig Kritik wegen einseitiger Parteinahme und Besetzung allgemeinpolitischer Themen ausgesetzt. So kritisieren Studenten, die vor allem aus dem RCDS oder der Liberalen Hochschulgruppen kommen oder ihnen nahe stehen, dass der von allen Studenten über die Semestergebühr aufzubringende Beitrag an den AStA teilweise für Maßnahmen wie die Besetzung von Parteibüros in politischen Auseinandersetzungen (etwa um Studiengebühren) verwendet werde. Der AStA verwaltet diese Gelder zwar, ist aber zunächst gegenüber dem Studentenparlament rechenschaftspflichtig, das die Verwendung durch die Verabschiedung eines Haushalts festlegt. Zudem wird der Haushalt der Studentenschaft in aller Regel vom Landesrechnungshof und an einigen Universitäten auch von Universitätsleitung auf Unregelmäßigkeiten geprüft. Der Finanzreferent und der AStA-Vorsitzende tragen die juristische Verantwortung für die sachgemässe Verwendung der Haushaltsmittel.

Die Mitglieder des AStA (oft ist die Amtsbezeichnung Referent) werden in einem repräsentativen, demokratischen Verfahren von einem frei und geheim gewählten Parlament, dem Studentenparlament, gewählt. Doch da die Beteiligung an den Wahlen zum Studentenparlament häufig sehr gering ist (meistens unter 20%, manchmal unter 10%), gibt es Stimmen, welche die Legitimation des AStAs in Frage stellen. Dies schwächt die Verhandlungsposition des AStAs gegenüber der Universitätsleitung und dem zuständigen Ministerium. An hessischen Hochschulen wurde durch eine Novelle des Landeshochschulgesetzes die finanzielle Autonomie der Studentenvertretung an die Wahlbeteiligung gekoppelt. Die Infragestellung der demokratischen Legitimation wird ihrerseits als allgemeinpolitische Parteinahme kritisiert - das Beispiel Hessen zeigt, dass diese Parteinahme eben manchmal aus der Allgemeinpolitik kommt.

Dachverband

Viele dieser Studentenvertretungen sind Mitglied im freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs), dem deutschen studentischen Dachverband.