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Todsünde

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Als Todsünde bezeichnet das Christentum bestimmte, besonders schwer wiegende Sünden.

Im ausgehenden Mittelalter wurden die sieben Todsünden als die schwerwiegendsten und zur Verdammnis führend angesehen. Sie gehen zurück auf Papst Gregor I., der sie in fünf geistliche (Superbia=Hochmut, Ira=Zorn, Invidia=Neid, Avaritia=Geiz, Accidia=Faulheit) und zwei fleischliche Sünden (Gula=Völlerei, Luxuria=Wollust) unterteilte.

Nach der Lehre der Katholischen Kirche ziehen sie den zweiten Tod, die Höllenstrafe nach sich, wenn man mit einer Todsünde auf dem Herzen stirbt. Damit eine Sünde eine Todsünde ist, muss sie drei Voraussetzungen erfüllen: es muss sich um eine wichtige Sache handeln (z. B. Unkeuschheit, schwerer Diebstahl, Mord), der Sünder muss die Schwere der Sünde erkennen und die Sünde muss freiwillig erfolgen. Vier Todsünden (Mord, Verweigerung des gerechten Arbeitslohnes, Sodomie und die Unterdrückung von Armen, Waisen und Witwen) wurden auch als Himmelschreiende Sünden bezeichnet, um ihre besondere Schwere zu betonen. Die Todsünde kann nur in der Beichte oder durch vollkommene Reue vergeben werden - auch bei vollkommener Reue ist die Beichte jedoch Pflicht.

Weniger schwere Sünden werden als läßliche Sünde bezeichnet.

Nicht mit der Todsünde zu verwechseln sind die Hauptsünden (oder auch Hauptlaster) und die Sünde wider den heiligen Geist.