Führerschein zur Fahrgastbeförderung
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Ein Personenbeförderungsschein (oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Mietwagen, Taxi, Krankenwagen und Omnibus) wird benötigt, wenn man aus gewerblicher Sicht Personen (unbestimmter Anzahl) befördern möchte.
Personen, die einen Personenbeförderungsschein erwerben bzw. führen sollten zuverlässig sein, eine hohe Fahrpraxis und Ortskunde besitzen sowie gesundheitlich geeignet sein. Die Genehmigung zur Personenbeförderung wird für 5 Jahre erteilt und kann danach verlängert werden. Das Mindestalter, um den Personenbeförderungsschein zu erwerben beträgt 21 Jahre, bzw. 19 Jahre bei Krankenwagen-Fahrern. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss für mindestens 2 Jahre im Besitz des Bewerbers sein.
Unterlagen für den Ersterwerb
- formaler Antrag (bei der Führerscheinstelle erhältlich)
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Augenärztliches Gutachten
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug Kraftfahrtbundesamt
- Ortskenntnisnachweis
- formloser Fahrpraxisnachweis
Kosten
- Bearbeitungsgebühr: ca. 55,00 €
- Ortskunde-Prüfung: ca. 35,00 €
- Vorbereitungs-Broschüre für Ortskunde-Prüfung: ca. 10 €
- Arbeitsmedizinisches Gutachten: ?
- Augenärztliches Gutachten: ?