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Auslegungsstörfall

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Auslegungsstörfälle eines Kernkraftwerks (AKW, KKW) sind Unfälle, für deren Beherrschung die Sicherheitssysteme noch ausgelegt sein müssen. Außerhalb der Anlage dürfen bei ihrem Eintritt die nach der Strahlenschutzverordnung geltenden Störfallgrenzwerte der Strahlenbelastung nicht überschritten werden.

Begriffe: Schadenshöhe, Eintrittswahrscheinlichkeit, Risiko, GAU, Super-GAU

Jeder denkbare Unfall ist grundsätzlich durch zwei verschiedene Größen charakterisiert, die man zumindest schätzungsweise durch Zahlen zu beschreiben versucht: die Schwere der Unfallfolgen (Schadenhöhe) und die Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Produkt Schadenhöhe mal Eintrittswahrscheinlichkeit, oft als Risiko bezeichnet, ist z. B. Kalkulationsgrundlage in der Versicherungswirtschaft.

Auslegungsstörfälle sind Unfälle, die bei der Auslegung einer kerntechnischen Anlage anzunehmen sind. Ihre Beherrschbarkeit, wichtigstes Mittel hierzu ist die Redundanz, ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nachzuweisen. Grundlage sind technisch-physikalische Modelle für die Beherrschung des Störfalls. Noch schwerere Unfälle, deren Risiko unter der Risiko-Akzeptabilitätsschwelle liegt,[1] heißen auslegungsüberschreitende Störfälle. Für sie werden Maßnahmen zu ihrem Ausschluss oder zur Begrenzung ihrer Auswirkungen entwickelt, die ebenfalls im Genehmigungsverfahren nachzuweisen sind.[2]

Umgangssprachlich wird insbesondere in Bezug auf die Folgen von Auslegungsstörfällen bzw. auslegungsüberschreitenden Störfällen häufig vom GAU und vom Super-GAU gesprochen. Die Bezeichnung GAU, Abkürzung für größter anzunehmender Unfall, geht zurück auf das in der Frühzeit der Nutzung der Kernenergie in den USA entwickelte Konzept des maximum credible accident, das die Auslegung von Anlagen auf nur einen bestimmten großen Unfall beschränkte und nicht mehr zur Anwendung kommt.[3] Mit „Super“ wird angedeutet, dass die Folgen des GAUs übertroffen werden. Dabei wird die Vorsilbe super- in der ursprünglichen lateinischen Bedeutung ‚über‘, ‚darüber hinaus‘ verwendet.

Auslegungsstörfälle

Bei der Planung einer kerntechnischen Anlage müssen unterschiedliche Szenarien berücksichtigt werden. Es sind verschiedene Störfälle denkbar, die zur Freisetzung von strahlendem Material führen würden, wenn die Anlage nicht gegen einen solchen Unfall ausgelegt wäre. Bei deutschen Kernkraftwerken mit Druckwasserreaktor ist ein Auslegungsstörfall beispielsweise ein Bruch der Hauptkühlmittelleitung mit massivem Kühlmittelverlust. Die Gesamtheit der anzuwendenden Auslegungsstörfälle ist festgelegt in den Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke.

Da mit der Zeit neue Erkenntnisse über mögliche Unfallabläufe gewonnen werden, kann es notwendig sein, neue Auslegungsstörfälle zu postulieren oder bestehende zu verschärfen. Das kann beispielsweise das Nachrüsten von zusätzlichen Sicherheitseinrichtungen erforderlich machen oder gegebenenfalls bis zum Entzug der Betriebsgenehmigung führen.

Ein Beispiel dafür sind die Folgerungen aus dem Unfall in Three Mile Island im Jahr 1979. Dort entstanden durch eine chemische Reaktion von Wasser mit dem heißen Material des geschmolzenen Reaktorkerns innerhalb weniger Stunden etwa tausend Tonnen Wasserstoffgas. Diese Gasentwicklung war in der Auslegung der Kernkraftwerke bis dahin nicht berücksichtigt worden. Einige Jahre nach dem Unfall wurden die Betreiber deutscher Kernkraftwerke verpflichtet, Vorkehrungen gegen diese Gefahr zu treffen. Das geschah durch die Nachrüstung der Anlagen mit im Notfall zu betätigenden Ventilen (Wallmann-Ventil) und Rekombinatoren.

Eine Bedingung für die Genehmigung von kerntechnischen Anlagen ist der Nachweis, dass bei keinem Auslegungsstörfall die Grenzwerte für die Freisetzung radioaktiven Materials in die Umwelt überschritten werden.

Stand der Technik

Der Betreiber eines Kernkraftwerks muss entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik geeignete und angemessene Sicherheitsvorkehrungen umsetzen, um über die Anforderungen bei der Genehmigung hinaus weitere Vorsorge gegen Risiken für die Allgemeinheit zu leisten.[4]

Auslegungsüberschreitende Störfälle

Fiktive Evakuierungsradien von 80 km um die aktiven deutschen Kernkraftwerke (Stand 2007)

Als auslegungsüberschreitende Störfalle werden Unfälle bezeichnet, bei dem stärkere Belastungen auftreten als beim oben definierten Auslegungsstörfall.[5]

Bei einer Freisetzung von Radioaktivität jenseits der gesetzlich festgelegten Grenzwerte ist nach Definition der Rahmen des Auslegungsstörfalls überschritten, es handelt sich um einen auslegungsüberschreitenden Störfall. Streng genommen erfüllt ein Unfall ab der INES-Stufe 5 diese Bedingung. Es ist jedoch in der Politik bzw. Presse üblich, erst schwere und katastrophale Unfälle als „Super-GAU“ zu bezeichnen (INES 6 und INES 7). Bekannteste Beispiele für Super-GAUs sind die Katastrophe von Tschernobyl (1986) und die Kernschmelze im amerikanischen Kernkraftwerk Three Mile Island (1979).

Durch einen auslegungsüberschreitenden Störfall kann die Investition in die betroffene kerntechnische Anlage vollständig verloren gehen. Der Verlust kann die in der gesamten vorherigen Betriebszeit erwirtschafteten Betriebsgewinne überschreiten.

Schwere auslegungsüberschreitende Störfalle sind weltweit bekannt, beispielsweise von Windscale (WAA Sellafield), Three Mile Island bei Harrisburg (beide INES 5) und Tschernobyl (INES 7). In manchen Fällen wurden der Standort und seine Umgebung unbewohnbar, wie beispielsweise in Prypjat.

Maßnahmen für den Fall auslegungsüberschreitender Störfälle sind im Notfallhandbuch des jeweiligen Kraftwerks festgelegt. Mögliche auslegungsüberschreitende Störfälle werden außerdem in die Katastrophenschutzplanungen der Behörden einbezogen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Hansjörg Seiler: Recht und technische Risiken: Grundzüge des technischen Sicherheitsrechts. vdf Hochschulverlag AG, 1997, ISBN 3728124427, Seite 214.
  2. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG; § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c AtVfV
  3. Bundesamt für Strahlenschutz: Was ist ein GAU?
  4. § 7d AtG
  5. Dietrich Schwarz: 3.3 Moderne Kernspaltungskraftwerke. In: Eckhard Rebhan (Hrsg.): Energiehandbuch. Gewinnung, Wandlung und Nutzung von Energie. Springer, Berlin, Heidelberg 2002, ISBN 3-540-41259-X, 260.
Wiktionary: GAU – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Super-GAU – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen