Zum Inhalt springen

Betrieb

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. März 2004 um 01:39 Uhr durch Zwobot (Diskussion | Beiträge) (Bot-unterstützte Begriffsklärung: Haushalt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff Betrieb (von betreiben) bezeichnet

  1. in der Betriebswirtschaftslehre ein kaufmännisches, gewerbliches oder industrielles Unternehmen. Arbeiten Betriebe zu ihrem Eigenbedarf, spricht man von Haushalten. Erstellen sie Güter für fremdem Bedarf, handelt es sich um Unternehmen.
  2. das Gebäude, die "Betriebsstätte" in der sich ein Betrieb befindet
  3. das "Funktionieren". technische Einrichtungen können "in" oder "außer Betrieb" sein.
  4. im weiteren Sinn Geschäftigkeit, Treiben, Lebhaftigkeit.
  5. im arbeitsrechtlichen Sinn eine abgeschossene Organisationsform (Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben).