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Vorlage:Deutsche Sparkasse

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. April 2011 um 10:26 Uhr durch Shanaha (Diskussion | Beiträge) (Sparkassen-Finanzgruppe). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Diese Vorlage dient der einheitlichen Darstellung der Angabe, die für alle deutschen Sparkassen gleich ist.

Kopiervorlage

{{Deutsche Sparkasse|Versicherer|Landesbank|Versicherer2 (optional)}}

Parameter

Die Vorlage verfügt über zwei Pflichtparameter:

  1. Versicherer: Hier ist das exakte Lemma des zuständigen Versicherungsunternehmens einzutragen. Beispielsweise SV SparkassenVersicherung. Hierbei kann auch wie bei anderen Wikilinks ein abweichender Text zur Darstellung angegeben werden, beispielsweise SV SparkassenVersicherung|SparkassenVersicherung wird als SparkassenVersicherung dargestellt, verlinkt aber auf SV SparkassenVersicherung.
  2. Landesbank: Hier ist das exakte Lemma der zuständigen Landesbank einzutragen. Beispielsweise Bayerische Landesbank (BayernLB). Hierbei kann auch wie bei anderen Wikilinks ein abweichender Text zur Darstellung angegeben werden.

Der dritte Parameter ist optional und erlaubt die Angabe eines zweiten Versicherers.

Untervorlagen

Die Vorlage verfügt über eine Reihe von Untervorlagen, die eine zentrale Pflege der Geschäftsdaten der deutschen Sparkassen ermöglicht.

Sparkassen-Finanzgruppe

Die Deutsche Sparkasse ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Sparkasse vertreibt daher Bausparverträge der regionalen Landesbausparkasse, offene Investmentfonds der Deka und vermittelt Versicherungen der SV SparkassenVersicherung und ihrer Partner. Im Bereich des Leasing arbeitet die Deutsche Sparkasse mit der Deutschen Leasing zusammen. Zuständige Landesbank ist die Landesbank Hessen-Thüringen. Die Bank fungiert unter anderem als Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, dient der Anlage von Liquiditätsreserven der Deutsche Sparkasse und unterstützt dieses Kreditinstitut – durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen – bei seiner Refinanzierung.

Einlagensicherung

Die Deutsche Sparkasse gehört dem Einlagensicherungssystem der Sparkassen an. Diese Sicherung erfolgt auf drei Ebenen. Zunächst ist der regionale Sparkassenverband verpflichtet, eine notleidende Sparkasse über den regionalen Sparkassen-Stützungsfonds (Cash-Fonds) zu stützen. Reichen dessen Mittel nicht aus, so erfolgt ein überregionaler Ausgleich aus Mitteln aller Sparkassen-Stützungsfonds und des Haftungsverbundes mit den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen. Sollte die Stützung der Sparkasse und damit ihrer Einleger durch diese Einrichtungen ebenfalls nicht ausreichen, greift die gesetzliche Einlagensicherung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Eine Beanspruchung der Gewährträger, durch wen auch immer, wurde nach der Brüsseler Konkordanz ausgeschlossen. Lediglich für Ansprüche, die vor dem 18. Juli 2005 entstanden sind und eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2015 haben, gilt die alte Gewährträgerhaftung.