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Bürgerversicherung

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Mit dem Begriff Bürgerversicherung wird eine Variante der Krankenversicherung bezeichnet. Die Grundidee der Bürgerversicherung ist, alle Bürger mit allen Einkommen in die solidarische Finanzierung der Gesundheitsversorgung einzubeziehen.

Ziel ist es, das vor allem durch massive Einnahmeausfälle in Finanznot geratene System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor dem finanziellen Kollaps zu bewahren (siehe auch Rentenproblem). Zum anderen haben einige Befürworter des Konzepts die Hoffnung, durch einen besseren Wettbewerb der Versicherer auch die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu verbessern.

Zwei wesentliche Modelle der Bürgerversicherung bestehen:

  1. Alle Bürger zahlen einen bestimmten Prozentsatz aus der Summe aller eigenen Einkünfte (Lohnarbeit/Kapitalgewinne/Zuschüsse/sonstige Einnahmen) in die Bürgerversicherung ein.
  2. Alle Bürger zahlen einen gleichen Betrag in die Bürgerversicherung ein (Kopfgeld, Kopfpauschale oder Kopfprämie), der bei Geringverdienern aus Steuermitteln subventioniert werden kann.

Bürgerversicherung und Kopfpauschale sind also keine Gegensätze, wie fälschlicherweise oft dargestellt wird.

Die eigentlichen Streitfragen sind:

- ob künftig alle Bürger in ein Krankenversicherungssystem einbezogen werden sollen, in dem lebhafter Wettbewerb unter den Krankenversicherungen unter einheitlichen (Zugangs- und Kalkulations-) Bedingungen herrscht, oder es weiterhin ein Nebeneinander unterschiedlicher Krankenversicherungssysteme geben soll,

- ob der Einkommensausgleich über einkommensabhängige Beiträge (auf einer gegenüber der heutigen GKV erweiterten Bemessungsgrundlage) oder aber – bei einkommensunabhängiger Beitragsgestaltung („Kopfprämien“) – über steuerfinanzierte Zuschüsse an Einkommensschwache erfolgen soll,

- ob es für Ehepartner ohne eigene Einkommen künftig weiterhin eine beitragsfreie Mitversicherung geben soll oder ob sie eigene Beiträge entrichten sollen (ggf. nur dann, wenn keine Kinder erzogen bzw. Pflegeleistungen für Angehörige erbracht werden),

- ob es weiterhin einen hälftigen Arbeitgeberbeitrag geben soll oder ob dieser begrenzt („eingefroren“) bzw. über die Auszahlung mit dem Bruttoentgelt vollständig abgeschafft werden soll,

- ob in der Krankenversicherung eigenständige Elemente der Kapitaldeckung eingeführt werden sollen oder nicht. (diese Streitfragen nach "Bürgerversicherung versus Kopfpauschale - Alternative Finanzierungsgrundlagen für die Gesetzliche Krankenversicherung", von Dr. Klaus Jacobs, Dr. Bernhard Langer, Prof. Anita B. Pfaff, Prof. Dr. Martin Pfaff, hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung November 2003)