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Feudalismus

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Der Ausdruck Feudalismus (v. lat. feudum Lehen) bezeichnet in den Sozialwissenschaften vor allem auf die Gesellschaftsform des europäischen Mittelalters. Das Wort Feudalismus fand seine Verbreitung als Kampfbegriff in der Französischen Revolution 1789. Féodalité kennzeichnete das gesamte Privilegienwesen über das Lehnswesen. Ich grueße die 9a aus Mb. BlauUndSchlau (ihr wisst schon) stimmt bestimmt*gg* grüße auch an die 9a von der miiiiiriiii

Merkmale

Eine idealtypische feudale Gesellschaft kann durch folgende Merkmale beschrieben werden: Die Produktion war stark von der Naturalwirtschaft geprägt. Die Bauern stellten den überwiegenden Anteil an der Bevölkerung. Allerdings waren sie nicht Besitzer des von ihnen bestellen Landes. Das gehörte meistens den Grundherren. Die Bauern befanden sich im Zustand der Leibeigenschaft, sie waren also persönlich unfrei. Das bedeutete:

  • Sie waren an die Scholle gebunden (glebae adscripti) und hatten also nicht das Recht, das von ihnen bestelle Land zu verlassen.
  • Sie waren der Rechtsprechung ihres Herren unterworfen.
  • Sie schuldeten den Grundherren Abgaben, sowohl in Form von Arbeitsleistungen (Fron) auf dem direkt vom Grundherren bewirtschaftenten Land (Salland), als auch in Form von Naturalabgaben, die aus demjenigen Stück Land aufgebracht werden musste, das sie selbst bewirtschafteten. Die Frondienste oder die Naturalabgaben konnten im Verlauf der Entwicklung auch durch Geldabgaben abgelöst werden.

Das Eigentum des Grundherren war auch nur bedingt, denn er hatte es als Lehen von einem höhergestellten Adligen erhalten, dem er dafür Kriegsdienste schuldete. Er war also sein Vasall. Die Kette dieser abhängigen, mit Kriegsdienst verbundener Lehen reichte bis zum König, dessen hoheitliche Domäne letzten Endes alles Land war. Die politische Souveränität war nach unten hin quasi parzelliert. Der König war in einem solchen System nur das Oberhaupt seiner Vasallen, an die er durch gegenseitige Bande der Lehenstreue gebunden war, aber er hatte keinen direkten Zugang zu seinen Untertanen. Diese Parzellierung der Souveränität war typisch für die gesamte feudale Epoche. Hieraus ergaben sich eine bestimmte Entwicklungsdynamik :

  1. Aus der germanischen Zeit überlebte das dörfliche Gemeindeland oder die Allmende. Die Zersplitterung der Souveränität verhinderte die Aneignung dieses Landes durch die Feudalherren und stärkte die Stellung der Bauern.
  2. Die Parzellierung der Souveränität erlaubte die autonome Existenz und Entwicklung von Städten. Die Stadtbürger beschäftigten sich mit Handwerk und Handel und regierten sich selbst als autonome Kommunen.
  3. Die Zersplitterung der Souveränität kann zu anarchischen Zuständen führen und damit den Bestand des feudalen Staates gefährden. Deshalb waren die Könige bestrebt, ihre Rechte über die reinen Feudalbeziehungen hinaus auszuweiten und direkte Beziehungen zu ihren Untertanen zu etablieren, z.B. in Form des Rechtes der Steuererhebung. Dadurch gerieten sie in einen Gegensatz zum Adel.
  4. Die Kirche, im Altertum ein Bestandteil des Staatsapparates, wurde im Mittelalter eine selbständige Institution, die sich ebenfalls feudalisierte. Daraus resultieren häufige Spannungen zwischen weltlichen und religiösen Herrschaften, die zu einem Riß in der feudalen Legitimität führen konnten. Ein Beispiel hierfür ist der Investiturstreit.

Entstehung

Die feudale Gesellschaft entstand im Frühmittelalter durch eine Verschmelzung der sich auflösenden antiken Gesellschaft und den germanischen Gesellschaften. Nach der Völkerwanderung entstanden auf dem Gebiet des ehemaligen römischen Reiches mehrere germanische Königreiche. Die oben beschriebenen feudalen Institutionen entwickelten sich aber erst nach dem Jahr 800 im Reich der Franken, als eine vormals zum Teil freie Bauernschaft durch ständige Kriege und Invasionen der Wikinger, Sarazenen, Ungarn etc. ökonomisch ruiniert und so in die Abhängigkeit von den Feudalherren gezwungen wurde.

Die Kernregion des europäischen Feudalismus war Nordfrankreich, das dem idealtypischen Feudalsystem sehr viel mehr als jede andere Region entsprach. Hier existierte eine einzigartig dichte Lehenshierarchie mit vielfältige Ebenen der Subinfeudation.

In Südeuropa (Spanien, Languedoc, Italien) waren die Überbleibsel der Antike stärker. So war verhältnismäßig mehr Land absolutes, nicht lehensgebundenes Eigentum. Zudem verschwanden die Städte nicht vollständig, wie in Nordeuropa und sie erlebten im Languedoc und in Italien ab dem 10. Jahrhundert eine neue Blütezeit.

In Nordeuropa ( Sachsen, England, Skandinavien) mit stärkeren Überresten der germanischen Gesellschaften dauerte es viel länger, bis es zur Etablierung der Leibeigenschaft kam. In Sachsen und teilweiese auch in anderen Gebieten Deutschlands bis zum 12. Jahrhundert; in Schweden konnte sie sich nie vollständig durchsetzen. In England dagegen verschwand die autonome Volksgerichtsbarkeit nie vollständig. Aus ihr entwickelte sich das Common Law.

siehe auch

Literatur

  • Perry Anderson: Von der Antike zum Feudalismus, Frankfurt am Main 1978
  • Jan Dhont: Das frühe Mittelalter (Fischer Weltgeschichte 10), Frankfurt am Main 1968