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Oppositionsführer

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In der deutschen parlamentarischen Demokratie wird als Oppositionsführer traditionell der bzw. die Vorsitzende der größten Oppositions-Fraktion bezeichnet. Zum Teil wird der Begriff aber auch für die Fraktionsvorsitzenden aller Oppositions-Fraktionen verwendet. Ein in der Verfassung klar definiertes Amt ist der Oppositionsführer nur in einzelnen Ländern (siehe unten).

Definition

Als Oppositionsführer gilt in der parlamentarischen Demokratie der Fraktionsvorsitzende der größten Oppositionsfraktion.

Auch wenn diese zuweilen eine größere Medienpräsenz haben, gelten weder Parteivorsitzende noch ehemalige oder potentielle Spitzenkandidaten als „Oppositionsführer“.

Da das Grundgesetz den Begriff der Opposition nicht explizit kennt, ist im Deutschen Bundestag auch der Oppositionsführer nicht Inhaber eines besonderen Amtes. Vielmehr handelt es sich lediglich um einen inzwischen allgemein üblichen Sprachgebrauch.

In einzelnen Bundesländern, wie Schleswig-Holstein oder Hamburg, ist dies anders. Dort ist der Begriff der Opposition in der Landesverfassung verankert. Gibt es mehrere Oppositionsfraktionen, die über gleich viele Mandate verfügen, so wird z. B. in Schleswig-Holstein ausgelost, welcher Fraktionsvorsitzende die Funktion des Oppositionsführers übernimmt.[1] Dies geschah zuletzt im Landtag der 16. Wahlperiode, in dem FDP und Grüne mit je vier Abgeordneten in der Opposition vertreten waren und bis zum Bruch der Großen Koalition am 15. Juli 2009 und der Entlassung der SPD-Minister aus dem Kabinett von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen am 21. Juli 2009 die beiden stärksten Oppositionsfraktionen darstellten.

Oppositionsführer im Deutschen Bundestag

Während bei der SPD nie ein Oppositionsführer Bundeskanzler wurde, da die SPD schon in der Regierung war als die Kanzlerschaft von Brandt und Schmidt begann und Schröder zuvor kein Mitglied des Bundestages war, schafften sowohl Helmut Kohl als auch Angela Merkel als Oppositionsführer den Sprung an die Macht, ersterer durch ein Misstrauensvotum, das später per Wahl bestätigt wurde.

Alice WeidelTino ChrupallaFriedrich MerzRalph BrinkhausAlice WeidelAlexander GaulandSahra WagenknechtDietmar BartschGregor GysiFrank-Walter SteinmeierGuido WesterwelleWolfgang GerhardtAngela MerkelFriedrich MerzWolfgang SchäubleRudolf ScharpingHans-Ulrich KloseHans-Jochen VogelHerbert WehnerHelmut KohlKarl CarstensRainer BarzelWolfgang MischnickKnut von Kühlmann-StummFritz ErlerErich OllenhauerKurt SchumacherFriedrich MerzOlaf ScholzAngela MerkelGerhard SchröderHelmut KohlHelmut SchmidtWilly BrandtKurt Georg KiesingerLudwig ErhardKonrad Adenauer


Oppositionsführer in Großbritannien

Anders als in Deutschland gibt es im britischen Unterhaus sowie in den Parlamenten der sog. Commonwealth Realms einen institutionalisierten Titel des Oppositionsführer. Der Vorsitzende der stärksten Oppositionsfraktion führt dort den Titel Leader of her majesty's loyal opposition ("Ihrer Majestät Führer der loyalen Opposition").

Derzeitige Oppositionsführer in den deutschen Landesparlamenten

Volksvertretung Oppositionsführer Partei
Landtag von Baden-Württemberg Claus Schmiedel SPD
Bayerischer Landtag Markus Rinderspacher SPD
Abgeordnetenhaus von Berlin Frank Henkel CDU
Landtag Brandenburg Saskia Ludwig CDU
Bremische Bürgerschaft Thomas Röwekamp CDU
Hamburgische Bürgerschaft Dietrich Wersich CDU
Hessischer Landtag Thorsten Schäfer-Gümbel SPD
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Wolfgang Methling Die Linke
Niedersächsischer Landtag Wolfgang Jüttner SPD
Landtag Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann CDU
Rheinland-Pfälzischer Landtag Christian Baldauf CDU
Landtag des Saarlandes Heiko Maas SPD
Sächsischer Landtag André Hahn Die Linke
Landtag Sachsen-Anhalt Wulf Gallert Die Linke
Landtag Schleswig-Holstein Ralf Stegner SPD
Thüringer Landtag Bodo Ramelow Die Linke

Frauenanteil unter den Oppositionsführerinnen und -führern der Landesparlamente

Lediglich eine Frau führt in deutschen Landesparlamenten derzeit die Opposition: im Landtag Brandenburg die CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Saskia Ludwig. Dies entspricht einem Frauenteil von 6,25 Prozent in der Oppositionsführung der 16 Landesparlamente der Bundesrepublik.

Im Hinblick auf das in Deutschland im politischen Raum weithin formulierte Ideal einer an der "halbe-halbe" Zusammensetzung der Bevölkerung orientierten politischen Machtaufteilung zwischen Männern und Frauen und den im deutschen Grundgesetz beinhalteten staatlichen Anspruch der Hinwirkung auf die Gleichstellung von Männern und Frauen (Artikel 3 (2) des Deutschen Grundgesetzes und sein Zusatz von 1994[2]) kann die geringe Beteiligung von Frauen in der Oppositionsführung der Landesparlamente als anhaltendes deutliches Demokratiedefizit in Deutschland gedeutet werden.

Einzelnachweise

  1. Artikel 12 Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein.
  2. Sachanalyse „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Artikel 3 (2): Gesetzeslage.