Kontamination (Radioaktivität)
Als Kontamination (lat. contaminatus, befleckt)[1] bezeichnet man im Strahlenschutz die Verunreinigung von Personen oder Gegenständen mit radioaktiven Stoffen. Synonym wird gelegentlich Verstrahlung benutzt.[2]
Nuklearmedizin
Kontaminationen sind in der Nuklearmedizin nicht völlig auszuschließen und sollen durch die Verwendung von Kontaminationsmonitoren möglichst frühzeitig festgestellt werden. Der kontaminierte Bereich soll abgegrenzt werden, um eine Verschleppung der radioaktiven Stoffe und damit die Kontamination weiterer Personen und Gegenstände zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen zur Dekontamination soll die Strahlenexposition für betroffene Personen und insbesondere das Risiko einer Inkorporation der Stoffe minimiert werden. Hilfspersonen und verantwortliche Personen (in Deutschland der Strahlenschutzbeauftragte) sollen hinzugezogen werden.[3]
Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Kontamination sind das Verwenden von Schutzkleidung (zum Beispiel Arztkittel), Einmalhandschuhen und Überschuhen. Direkter Kontakt mit Auscheidungen (Blut, Urin, Kot, Schweiß, Speichel, Erbrochenes) von Patienten nach nuklearmedizinischer Untersuchung und insbesondere nuklearmedizinischer Therapie ist zu vermeiden.[4]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Der kleine Stowasser. Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. München 1971 S. 135
- ↑ Stichwort „Verstrahlung“ im Roche Lexikon Medizin, 5. Auflage (online)
- ↑ J. Kretschko und U. Wellner: Dosimetrie und Strahlenschutz. In: U. Büll et al.: Nuklearmedizin. Georg Thieme Verlag, Stuttgart und New York 2001 ISBN 3-13-128123-5 S. 156
- ↑ W. Sonnenschein. A. Bockisch: Strahlenschutz. In: T. Kuwert et al.: Nuklearmedizin. Georg Thieme Verlag, Stuttgart und New York 2008 ISBN 978-3-13-118504-4 S. 66