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Österreichischer Staatsvertrag

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Der österreichische Staatsvertrag wurde am 15. Mai 1955 in Wien im Schloss Belvedere zwischen den Alliierten Siegermächten USA, UdSSR, Frankreich und Großbritannien und der österreichischen Regierung unterzeichnet.

Gegenstand des Vertrages war die Wiederherstellung eines freien, souveränen und demokratischen Staates Österreich. Grundlage war dabei die Moskauer Deklaration vom 30. Oktober 1943, die feststellt, dass Österreich das erste Angriffsopfer Hitlers sei und deshalb befreit werden sollte.

Unterzeichner des Vertrages waren die damaligen Außenminister Wjatscheslaw M. Molotow, John Foster Dulles, Harold MacMillan und A. Pinay für die Alliierten und Leopold Figl als österreichischer Außenminister.

Der Staatsvertrag besteht aus der Präambel und den 9 Teilen:

  • politische und territoriale Bestimmungen:
  • militärische und Bestimmungen über die Luftfahrt.
  • Reparationen
  • Eigentum, Rechte und Interessen
  • Wirtschaftsbeziehungen
  • Regelung bei Streitfällen
  • Wirtschaftsbestimmungen
  • Schlussbestimmungen

Wesentliche Punkte des Vertrages:

Zusätzlich zu der generellen Regelung und Anerkennung des österreichischen Staates sind die Minderheitenrechte der Kroaten und Slowenen geregelt. Auch das Anschlussverbot an Deutschland ist enthalten, sowie das Wiederbetätigungsverbot von nazistischen und faschistischen Organisationen.

Nicht im Vertrag, aber in engem Zusammenhang steht die Neutralität.

Folge:

Als Folge dieses Vertrages verließen die Besatzungsmächte bis zum 25. Oktober 1955 österreichisches Staatsgebiet. Der 26. Oktober als Nationalfeiertag hat damit allerdings nichts zu tun, sondern bezieht sich auf die an diesem Tag beschlossene Erklärung der Immerwährenden Neutralität.

Siehe auch: Besatzungszone, USIA