Diskussion:Solidaritätszuschlag
Sollte der SoliZuschlag nicht ursprünglich befristet gelten und wurde dann (ohne Grenze) verlängert?
Ich glaube, sie ist noch zeitlich befristet. Wahrscheinlich wird's genauso wie bei der Sektsteuer... Matt1971 05:50, 1. Mai 2005 (CEST)
Ich dachte, Wikipedia sei eine Wissensdatenbank, keine Glaubensdatenbank! --Este 09:08, 1. Mai 2005 (CEST)
- Deswegen steht die Annahme ja nicht im Artikel. Korrigiere: Ist es nicht so, daß der Soli zeitlich befristet ist? Vielleicht könntest Du als Steuerkundiger weiterhelfen und eine Aussage hierzu treffen oder diese gar in den Artikel einzuarbeiten. Bitte keine Löschanträge für Artikel mit Religionsrelevanz stellen. Matt1971 09:10, 21. Mai 2005 (CEST)
- Der Solidaritätszuschlag war zu keiner Zeit zeitlich befristet. Este 09:45, 21. Mai 2005 (CEST)
Mit dem euphemistischen Begriff "Solidaritätszuschlag" für eine schiere Steuererhöhung wurde eine Befristung erfolgreich suggeriert. Der Gesetzgeber tendiert seit Jahren zu beschönigenden und verschleiernden Begriffen für Gesetze, um die Bürger leichter enteignen zu können (Ökosteuer, Bürokratieabbaugesetz...) Freedy 12:44, 13. Aug. 2005 (CEST)
Achtung Admins, Parteipolitik...
Achtung: hier sind offenkundig Parteipolitiker an unlauterem Werke. Admins, aufgepaßt. Wir halten hier fest, dass
- der Soli unter Kohl eingeführt wurde,
- der Soli zeitlich kurz limitiert hatte sein sollen,
- der Soli auch unter der rotgrünen Regierung nicht genullt wurde, weil der Staat notorisch pleite ist,
- es Versuche in der WP per flinken Edits gibt, dass dieser Zusammenhang nicht mehr erkennbar werden solle.
Freundlichen Gruß für eine korrekte Darstellnug geschichtlicher Zusammenhänge. Diejenigen, die den Kohl herauseditieren möchten, sollten SEHR GUT aufpassen, dass sie nicht der COmmunity als Vandalen und Parteiliche präsentiert und dementsprechend behandelt werden. -- Kassander der Minoer 21:09, 13. Aug 2005 (CEST)
Kassander, ist das eine Drohung? du bist wohl etwas überdreht, du machst hier Wahlkampf und Parteipolitik, nicht ich. In dem Artikel gehts nicht darum, wer was wem versprochen hat, sondern um eine objektive Information über den Solidaritätszuschlag. Este 22:34, 13. Aug 2005 (CEST)
- Werde hier bitte nicht anmaßend und frech. Ich drohe nicht, sondern will Zusammenhangs-Wissen geben und erhalten sehen. Ob ich überdreht sei oder anmaßend, dürfte sich deiner allzuflinken Beurteilung entziehen; der Soli hat eine Geschichte, und du willst erhebliche Teile davon verschwinden machen. Das ist gar nicht gut und NIO. -- Kassander der Minoer 22:52, 13. Aug 2005 (CEST)
Ja, schalte doch endlich die Vermittlung ein. Este 22:54, 13. Aug 2005 (CEST)
Zurück zur Sachdiskussion: Ursprünglich war der Solidaritätszuschlag zeitlich befristet. Zitat:
- Das Solidaritätszuschlaggesetz 1991 war als Teil des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuern und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) am 28. Juni 1991 in Kraft getreten (BGBl I S. 1318). Mit ihm wurde ein Zuschlag in Höhe von 3, 75 % auf die in den Veranlagungszeiträumen 1991 und 1992 festgesetzte Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Quelle
Hier gibt es das dazugehörige Gesetz von 1991. Nach einer Atempause kehrte der Soli dann 1995 (unbefristet) zurück. --Forevermore 22:20, 21. Aug 2005 (CEST)