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Bucak (türkische Verwaltungsgliederung)

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Ein Bucak ist als kleinste territoriale Verwaltungseinheit ein Teil der Zentralverwaltung der Republik Türkei.

Die größten Verwaltungseinheiten sind Provinzen (türkisch İl). Diese sind unterteilt in Landkreise (İlçe oder Kaymakamlık). Die Landkreise bestehen meist aus Bucaks und ein Bucak besteht aus Dörfern und Kleinstädten (kasaba). Nicht alle Landkreise sind in Bucaks unterteilt.[1]

Bucaks haben nach Angaben der zentralen Provinzverwaltungstelle in personeller und organisatorischer Hinsicht heute de facto keine Funktion mehr. In den letzten Jahren sind zahlreiche Bucaks in den Rang eines Landkreises erhoben worden, wodurch ihre Zahl stetig abgenommen hat. Offiziell existierten 2010 noch 634 Bucaks.[2]

Als Synonym wird heute der verwaltungstechnische Begriff nahiye aus der Zeit des Osmanischen Reichs verwendet.

Gesetzliche Regelung

Das Provinzverwaltungsgesetz[3] regelt die Einrichtung, Umstrukturierung, Namensgebung, Umbenennung, Aufhebung und Aufteilung eines Bucak. Geleitet wird ein Bucak von einem Direktor (bucak müdürü). Dieser untersteht dem Kaymakam, der seinerseits den Provinzgouverneur (Vali) über sich hat. Der Müdür ist der höchste Beamte in einem Bucak und verantwortlich für die allgemeine Verwaltung und die Veröffentlichung und Umsetzung von Rechtsvorschriften. Er ist ferner für die öffentliche Sicherheit im Bucak zuständig. Polizei und Gendarmerie unterstehen seinem Befehl. Ernannt wird der Müdür vom Provinzgouverneur.

Einzelnachweise

  1. Klaus Kreiser: Kleines Türkei-Lexikon. Wissenswertes über Land und Leute. C. H. Beck, München 1992, S. 40.
  2. www.illeridaresi.gov.tr
  3. Gesetz Nr. 5442 vom 10. Juni 1949, RG Nr. 7236 vom 18. Juni 1949 (online).