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Niedersächsischer Staatsgerichtshof

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Der Niedersächsische Staatsgerichtshof ist das Verfassungsgericht des Landes Niedersachsen. Er entscheidet insbesondere über Organstreitigkeiten zwischen der niedersächsischen Regierung und dem Landtag sowie über die Vereinbarkeit von niedersächsischem Landesrecht mit der Landesverfassung. Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht entscheidet der Staatsgerichtshof nicht über die Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen.

Der aus neun ehrenamtlichen Richtern bestehende Gerichtshof hat seinen Sitz in Bückeburg. Er residiert in den Räumen der dortigen Landgerichts. Die Richter werden vom Landtag für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. In der Regel handelt es sich bei ihnen um erfahrene Berufsrichter oder Hochschulprofessoren, die ihr Richteramt am Staatsgerichtshof parallel zu ihrer Haupttätigkeit ausüben.

Die Zuständigkeiten des Staatsgerichtshofs und seine Verfassung sind in den Artikeln 54 und 55 der Niedersächsischen Verfassung festgeschrieben. Das Niedersächsische Gesetz über den Staatsgerichtshof regelt die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Einzelheiten.

Literatur

  • Hilda Widenmeier, Waltraud Wittkugel, Ernst Winkelhake: Die dritte Macht im Land: Der Niedersächsische Staatsgerichtshof. Eine Dokumentation. 1. Auflage, Stadthagen 2001. Download als PDF-Datei (8,3 MByte).