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Unternehmen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Als Unternehmen oder Unternehmung wird allgemein ein von Personen durchzuführendes Vorhaben bezeichnet. Im wirtschaftlichen Bereich wird seine Struktur im sog. Geschäftsplan festgeschrieben. Die Begriffe "Unternehmung" und "Unternehmen" werden heute oft synonym gebraucht, insbesondere werden diese fälschlicherweise oft anstelle des Begriffes Firma für ein Wirtschaftsunternehmen verwendet.

Rechtsbegriff

Wirtschaftsunternehmen werden in Form einer sog. Firma geführt. Der Firmenbegriff ist im § 17 HGB festgelegt und bezeichnet die juristische Benennung eines kaufmännischen Wirtschaftsbetriebes. Umgangssprachlich wird der Begriff Unternehmung dennoch oft fälschlicherweise für eine Firmierung benutzt oder steht für eine Institution in der Gesellschaft. In Deutschland ist der Begriff Unternehmer in § 14 BGB definiert. Weiterhin definiert § 2 Abs. 1 UStG den Unternehmer, dort heißt es: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt..

Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des Unternehmens, da dieser Begriff je nach Zweck des Gesetzes, das ihn verwendet, unterschiedlich definiert wird.

Ein Betrieb ist hingegen eine reine Produktionsstätte, die Sachgüter oder Dienstleistungen erstellt, wie beispielsweise ein Gebäude mit Maschinen. Kommt zu diesem Betrieb auch noch eine Rechtsform, die sog. Firmierung wie z.B. eine Kapitalgesellschaft (OHG, KG, GmbH, AG) bzw. ein sog. Einzelunternehmen mit dem dazugehörigen Kapital in Form von Betriebsmitteln, Gebäuden, Geld, Aktien, etc. so wird aus der Betriebsstätte eine Firma. Die Frage, ob und wie eine solche Firma auch unternehmerisch tätig wird, welche Unternehmen sie plant und verfolgt und ob sie dazu ggf. sog. Projekte durchführt, ist Gegenstand des Unternehmensbegriffes.

Unternehmensformen

Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche oder gemeinnützige Tätigkeit ausübt. Der Begriff beschreibt also eine Aktivität und zunächst keine Firma. Als Unternehmen zählen insbesondere auch jene Vorhaben, die eine handwerkliche, freiberufliche, oder handelsrechtliche Arbeit als Einpersonen- oder Familienbetriebe ausüben sowie Personen- und Kapitalgesellschaften, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

Größe oder Ziel eines Unternehmens (vergl. Zielformulierung) sind für die Definition eines Unternehmens irrelevant. Ein Unternehmen grenzt sich von einem Projekt grundsätzlich dadurch ab, dass es keinen definierten Endzeitpunkt besitzt, kein einmaliges, sondern ein ständiges Vorhaben ist und die Ressourcen i.d.R. nicht von vorne herein begrenzt sind. Sehr wohl können allerdings Projekte Bestandteil eines Unternehmens sein. Im kreativen und gemeinnützigen Bereich hat sich diese Trennung jedoch nicht etabliert. Hier spricht man bei jedem Vorhaben gerne von Projekt, weil die sematisch exakte DIN-69901-Terminologie in solchen Unternehmen weitgehend unbekannt ist(siehe hierzu Projekt) .

Rechtsformen von Unternehmen

Unternehmen werden in zweierlei Rechtsformen eingeteilt: Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann nur von einer Person geführt werden, Gesellschaftsunternehmen können (müssen aber nicht) von mehreren Personen geführt werden.

Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen
Einzelunternehmen und Vereine Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Genossenschaften
z.B. Eingetragener Kaufmann z.B. GbR, OHG, KG, Partnergesellschaft z.B. GmbH, AG z.B. eG

Ökonomische Interpretation

Die Frage, warum sich Individuen und Gruppen von Individuen zu Unternehmen zusammenschließen und dadurch Transaktionen außerhalb des Marktes durchführen, ist eine der Grundfragen der Industrieökonomik.

Neben Effizienzgründen (Technologische Gründe, Unternehmen als langfristige Beziehung, Unternehmen als Institution zum optimalen Umgang mit unvollständigen Verträgen) kann die Existenz von Unternehmen auch mit Rentenabschöpfung erklärt werden.

Unternehmensformen in der Praxis

Es gibt unterschiedliche Arten von Wirtschaftsunternehmen, sie können beispielsweise im industriellen Sektor, im handwerklichen Sektor, im Agrarsektor, in der Dienstleistung oder im Handel angesiedelt sein. Wenn ein Unternehmen über die Landesgrenzen expandiert, spricht man von einem Multinationalen Unternehmen.

Eine besondere Beachtung in der Europäischen Union schenkt man, politischen Äußerungen zufolge, den Klein- und Mittelunternehmen (vergl. KMU-Definition EU, Artikel 1). Viele große Unternehmen firmieren als Aktiengesellschaft und ihre Aktien werden an der Börse gehandelt. Bedeutende deutsche Unternehmen werden im Deutschen Aktienindex zusammengefasst.


Unternehmensübernahme

Eine Unternehmensübernahme wird definiert als das Erlangen von Kontrolle über ein Unternehmen. Unter Kontrolle kann die Befugnis zur Festlegung der Ziele und Bestimmung der Geschäftspolitik verstanden werden. Aus den marktwirtschaftlichen Prinzipien der Autonomie und des Privateigentums ergibt sich, dass die Kontrolle den Eigentümern zusteht. Zwar können sich die Eigentümer angestellter Geschäftsführer bedienen, die unter Umständen sehr frei über die Unternehmensressourcen bestimmen können, dennoch ist die Kontrolle, die von diesen Personen ausgeübt wird, nur derivativer Natur. Es wird hier insofern auf die originäre Kontrolle, die durch das Eigentum am Unternehmen vermittelt wird, abgestellt. Für den Erwerb des Eigentums an einem Unternehmen sind grundsätzlich zwei juristische Wege gangbar. Zum einen kann der Eigentumsübergang durch Einzelübertragung aller Vermögensgegenstände und Schulden erfolgen. Diese Möglichkeit des Erwerbs wird in der Literatur auch als asset-deal bezeichnet. Daneben besteht die Möglichkeit, Beteiligungsrechte an dem Rechtsträger des Unternehmens zu erwerben. Das Unternehmen ist im deutschen Rechtssystem nicht selbständig rechtsfähig, kann also nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Es bedarf hierfür eines Rechtsträgers, der Inhaber aller Vermögensgegenstände und Träger aller im Unternehmen begründeten Verpflichtungen ist. Rechtsträger können insbesondere Kapitalgesellschaften, aber auch Personengesellschaften sein. Für diese Form der Übertragung hat sich der Begriff share-deal eingebürgert. Im Gegensatz zum asset-deal, bei dem das Eigentum an den einzelnen Vermögensgegenständen wechselt, bleibt der Eigentümer an diesen Gegenständen beim share-deal also unverändert, nämlich beim Unternehmensträger. Lediglich die Eigentumsverhältnisse bezüglich des Unternehmensträgers ändern sich. Damit eine Übernahme vorliegt, müssen die mit der Beteiligung am Träger verbundenen Rechte allerdings ausreichen, um sich bei Interessendivergenzen gegen die anderen Miteigentümer durchzusetzen.

Eigenschaften

In der Lehre von Finanzierung und Investition haben Unternehmen unter anderem diese Eigenschaften:

Siehe auch

Vorlage:Wiktionary1

Literatur

  • Paco Xander Nathan: Sind Unternehmen die besseren Menschen?. Löhrbach 2004, ISBN 3922708307